Mona Becks
Rechtsanwältin in Anstellung
140, Mere Green Road Sutton Coldfield
Call Us: 0123-456-789
Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht und kennen alle Kniffe der Versicherungsgesellschaften und Ärzte!
Wir konzentrieren uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht konsequent auf die Geltendmachung von Ansprüchen von privaten und gewerblichen (Unternehmer) Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungsgesellschaften aus ihrem Versicherungsvertrag, auf die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten bei Behandlungsfehlern, Ärztepfusch, und Medizinproduktefehlern sowie auf Personenschäden aufgrund von Krankheit oder Unfällen. Dabei führt gerade bei Großschäden kein Weg an uns vorbei. Durch unsere langjährige Erfahrung im Personenschadensrecht wie im Sachsschadensrecht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizinrechtlichen und versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse Ihre Ansprüche und Interessen selbst in komplexesten Verfahren erfolgreich durchsetzen und individuelle Lösungen für Sie erreichen. Dabei werden Sie jeweils von dem für Ihre Angelegenheit besten Anwalt vertreten!
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht sind komplexe Spezialrechtsgebiete, die von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangen. Deshalb leisten darauf spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte eine sachgerechtere Arbeit und erzielen für Sie als Mandanten effizientere und bessere Ergebnisse. Dabei konzentrieren wir uns in unserer Arbeit konsequent auf diese Rechtsgebiete:
Als Fachanwälte für Versicherungsrecht setzen wir Ansprüche gegenüber verschiedenen Versicherungen durch und wehren unberechtigte Kündigungen, Rücktritte, Anfechtungen und Ansprüche ab.
Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir auf Arzthaftungsrecht spezialisiert. Wir setzen für Sie Schmerzensgeld, Schadenersatzansprüche aus Körperschäden durch. Dabei vertreten wir ausschließlich Patienten.
Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Medizinrecht bei Personenschäden infolge eines Unfalls, Brandes oder einer Körperverletzung und setzen Ihre Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und/oder Schmerzensgeldrente durch.
Wir sichern als Fachanwälte für Medizinrecht für Ihr Kind und Sie bei Geburtsschäden und Behandlungsfehlern vor und/oder während der Geburt umfassende Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadenersatz sowie vermehrten Bedürfnissen durch.
Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir auf Zahnarzthaftungsrecht spezialisiert. Wir setzen für Sie Schmerzensgeld, die Rückforderung / Freistellung von bisherigen Behandlungskosten des schädigenden Zahnarztes sowie weitere zusätzliche Behandlungskosten und Schadenersatzansprüche durch. Dabei vertreten wir ausschließlich Patienten.
Als Fachanwälte für Medizinrecht setzen wir Ihre Rechte auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durch, wenn Sie Opfer von fehlerhaften Medizinprodukten nach dem Produkthaftungsgesetz geworden sind.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.
Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungsleistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Versicherungsverträgen wegen angeblicher arglistiger Täuschung sowie Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Als weiteren Schwerpunkt beraten wir Unternehmen, Privatpersonen sowie Versicherungsmakler beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier sind wir für Sie als Experten für außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung in allen Versicherungssparten tätig, insbesondere:
Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BU/BUZ), Existenzschutzversicherungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unterstützen Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht sowie BU-Consultant bei der Antragstellung auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch eine kompetente fachanwaltliche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung ausschließen oder lange verzögern und es die Erfolgsquote der Leistungsanerkennung erhöht sich deutlich.
Als Spezialisten im Personenversicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen (PKV), Krankentagegeldversicherungen (KTG), privaten Unfallversicherungen (PUV) sowie privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rückforderungsansprüche des Versicherers ab.
Als Spezialisten im Sachversicherungsrecht bei Ansprüchen gegen Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen oder Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherungen, Elementarschadenversicherungen, Maschinenbruchversicherungen, Technikversicherungen, Gastro-Policen, Betriebsunterbrechungsversicherungen (BUV), Betriebsschließungsversicherungen (BSV), Ertragsausfallversicherung, Mehrkostenversicherung, Gebäudeinhaltversicherungen, Hausratsversicherungen, Einbruch-Diebstahlversicherungen, Valorenversicherungen, Transportversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen.
Wir helfen bei der Strukturierung der Schadensaufnahme, Beschleunigung der Regulierung sowie außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung nach Brandschäden, Wasserschäden, Überschwemmungsschäden, Maschinenbruchschäden sowie Betriebsunterbrechungsschäden, schadensbedingen Ertragsausfällen und Mehrkosten und Betriebsschließungsschäden. Dabei bringen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die technische Expertise sowie die dafür notwendigen vertieften Kenntnisse im Bereich des Transport- und Speditionsrechts mit, und arbeiten mit renommierten technischen Sachverständigen und Gutachtern zusammen, um Ihre Fälle schnell und erfolgreich bearbeiten zu können.
Sie sind Unternehmer, Architekt, Bauingenieur, Ingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung oder Ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche mit dem dafür notwendigen wirtschafts- und steuerrechtlichen Verständnis durch und wehren Haftungsansprüche ab.
Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.
Wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, Opfer von Ärztepfusch geworden sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen will: Schildern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir informieren Sie im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.