Mona Becks
Rechtsanwältin in Anstellung
140, Mere Green Road Sutton Coldfield
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Sie haben den Verdacht, dass Ihr Makler seine Pflichten verletzt hat und suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Maklerhaftung? Dann kontaktieren Sie uns!
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Versicherungsvermittler sind:
Wurde der Versicherungsvertrag durch einen Versicherungsmakler geschlossen, prüfen wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht regelmäßig die Haftung Ihres Versicherungsmaklers. Denn anders als der Versicherungsagent, der nach §§ 69, 70 VVG und nach der Rechtsprechung des BGH als „Auge und Ohr“ des Versicherers angesehen wird, steht der Versicherungsmakler im Lager des Versicherungsnehmers. Er schuldet dem Versicherungsnehmer gemäß § 60 VVG eine Beratung nach dem „Best-Advice-Prinzip“.
Wenn der Versicherungsvermittler eine nicht in den §§ 60, 61 VVG geregelte Pflicht aus dem Vermittlungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer verletzt, kann dieser Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens verlangen.
Der Versicherungsvermittler haftet insbesondere auch dann, wenn er dem Versicherer arglistig gefahrerhöhende Umstände verschweigt mit der Folge, dass dieser den Versicherungsvertrag anficht.
Deshalb haftet der Makler aus dem Maklervertrag, wenn er seiner Verpflichtung, den Versicherungsnehmer darüber aufzuklären, welcher Versicherungsvertrag für ihn und seine Bedürfnisse geeignet ist, nicht nachkommt. Deshalb bestehen unter Umständen im Falle neben den Ansprüchen gegen den Versicherer auch Ansprüche gegen den Versicherungsmakler.
Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen.
Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Falle der Durchsetzung von Regressansprüchen gegenüber Versicherungsvermittlern an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, dem diese Fallgestaltungen aus der alltäglichen Praxis vertraut sind.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit Sie gute Chancen auf einen Regress gegen einen Versicherungsvermittler haben.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.
Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.