Ihre Anwälte für Maklerhaftung Köln und Frankfurt

Haftung des Versicherungsvermittlers / Maklers

Wer ist Versicherungsvermittler?

Versicherungsvermittler sind:

  • (gebundener) Versicherungsagent
  • Versicherungsmakler
  • Tippgeber

 

 

Wann haftet der Versicherungsvermittler?

Wurde der Versicherungsvertrag durch einen Versicherungsmakler geschlossen, prüfen wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht regelmäßig die Haftung Ihres Versicherungsmaklers. Denn anders als der Versicherungsagent, der nach §§ 69, 70 VVG und nach der Rechtsprechung des BGH als „Auge und Ohr“ des Versicherers angesehen wird, steht der Versicherungsmakler im Lager des Versicherungsnehmers. Er schuldet dem Versicherungsnehmer gemäß § 60 VVG eine Beratung nach dem „Best-Advice-Prinzip“.

Wenn der Versicherungsvermittler eine nicht in den §§ 60, 61 VVG geregelte Pflicht aus dem Vermittlungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer verletzt, kann dieser Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens verlangen.
Der Versicherungsvermittler haftet insbesondere auch dann, wenn er dem Versicherer arglistig gefahrerhöhende Umstände verschweigt mit der Folge, dass dieser den Versicherungsvertrag anficht.

Deshalb haftet der Makler aus dem Maklervertrag, wenn er seiner Verpflichtung, den Versicherungsnehmer darüber aufzuklären, welcher Versicherungsvertrag für ihn und seine Bedürfnisse geeignet ist, nicht nachkommt. Deshalb bestehen unter Umständen im Falle neben den Ansprüchen gegen den Versicherer auch Ansprüche gegen den Versicherungsmakler.

Was können wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht für Sie tun?

Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen.

Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Falle der Durchsetzung von Regressansprüchen gegenüber Versicherungsvermittlern an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, dem diese Fallgestaltungen aus der alltäglichen Praxis vertraut sind.

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit Sie gute Chancen auf einen Regress gegen einen Versicherungsvermittler haben.

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Frankfurt am Main: Thurn-und-Taxis-Platz 6
   069 9288674-0

Köln: Hohenzollernring 103
   0221 4853110-0

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Ansprüche gegen Ihren Versicherungsvermittler geltend machen wollen, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie im Rahmen einer vertraulichenunverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

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