Ihre Anwälte bei Verdacht auf Impfschäden mit Vektorimpfstoffen in Köln und Frankfurt

Impfschäden durch Vektorimpfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca

Der Impfstoff war nur aufgrund einer bedingten Zulassung auf dem deutschen Markt erhältlich.
In dem Beipackzettel des Vektorimpfstoffes (Gebrauchsinformation) weist der Hersteller nunmehr auf folgende Risiken bzw. unerwünschte Nebenwirkungen hin:
• Hirnvenenthrombosen (sog. Sinusvenenthrombosen)
• Mesenterialvenenthrombosen
• Lungenembolien bei jüngeren geimpften Personen
• Kapillarlecksyndrom
• Guillain-Barré-Syndrom
Hier wird derzeit gerichtlich geklärt, ob der Hersteller für den Eintritt von Schäden aufgrund der Verimpfung nach § 84 AMG haftet. Dabei kommt es unter Umständen auch auf das Datum der Verimpfung an.

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Köln: Hohenzollernring 103
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Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

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