Ihre Anwälte für Berufsunfähigkeitsversicherung in Köln und Frankfurt

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) / Berufsunfähigkeitsrente / Sportunfähigkeitsversicherung

Da die gesetzliche Rentenversicherung vor Eintritt des Rentenregelalters eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen leistet und diese in der Regel nicht ausreicht, um den laufenden Bedarf zu decken, entscheiden sich immer mehr Menschen für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU oder BUZ), welche als Bestandteil einer privaten Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen und auch private Berufsunfähigkeitsrente genannt werden.

Ihre Situation

Ihr Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Lebensversicherung oder private Rentenversicherung mit bestehender Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ), Fluguntauglichkeitsversicherung oder auch Existenzschutzvorsorgeversicherung verweigert nach gestelltem Antrag die Auszahlung von Leistungen. Das Sie darüber wütend und enttäuscht sind, ist verständlich.

Sie gingen davon aus, dass Sie für diesen Fall einer schweren Erkrankung abgesichert seien und die von Ihnen gewählte Versicherung seriös und leistungsbereit zu ihren Verpflichtung zur Auszahlung der Versicherungsleistung steht. Jetzt sind Sie durch Ihre Erkrankung sowieso schon benachteiligt und dann kommt auch noch die belastender Streit mit der Versicherung hinzu.

Diese Situation ist uns aus einer Vielzahl von Mandaten bestens bekannt.

Strategien der Versicherer zur Nicht-Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Falle ihrer Inanspruchnahme bestreiten die Berufsunfähigkeitsversicherer jedoch häufig den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Dies geschieht insbesondere in Fällen von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out und insbesondere bei Selbstständigkeit. In diesen Fällen werden häufig von den Versicherern Sachverständigengutachten durch Gutachterinstitute, die den Versicherern genehm sind, in Auftrag gegeben. Diese gilt es, kritisch zu hinterfragen. So lässt sich immer wieder feststellen, dass diese Sachverständigengutachten nicht den durch den BGH und die Oberlandesgerichte festgelegten Definitionen von Berufsunfähigkeit genügen oder sich nicht ausreichend mit der letzten versicherten Tätigkeit des Versicherungsnehmers einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen.

Eine andere Strategie zur Abwehr der vertraglich zugesicherten Leistungen ist die Behauptungen von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen im Sinne des § 19 VVG, weil der Versicherungsnehmer angeblich bei Stellung des Antrages die Gesundheitsfragen vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständig oder falsch ausgefüllt und so bestimmte Erkrankungen verschwiegen habe, die – wenn der Versicherer das Vorliegen dieser Erkrankungen gekannt hätte – zu einer Ablehnung der Eingehung eines Versicherungsvertrages geführt hätten. In Folge dieser Behauptung des Versicherers tritt dieser dann von dem Versicherungsvertrag zurück und fechtet den Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung an. Dadurch wird der Versicherungsnehmer zusätzlich belastet, da er selbst für den Fall, dass der aktuelle Versicherungsfall nicht zu einer Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft führen würde, auch in Zukunft keine Ansprüche mehr geltend machen kann, obwohl jahrelang in den Vertrag eingezahlt wurde. Beweisbelastet für diese Behauptungen ist in dem Fall der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung der Versicherer. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Versicherer den Vertrag auch bei voller Kenntnis der Umstände so abgeschlossen hätte.

Weitere Strategien der Versicherer, eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vermeiden, sind das jahrelange Hinauszögern von Leistungsanträgen durch fortwährendes Nachfordern von weiteren medizinischen Unterlagen und dem Betreiben weiterer Begutachtungen sowie das Anbieten von Abfindungszahlungen, die deutlich unter der versicherten Leistung liegen, gegen Aufhebung des Vertragsverhältnisses.

In Fällen der Ablehnung der Leistungspflicht wegen Nichteintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit oder des Rücktritts bzw. Anfechtung des Vertrages wegen vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung des Versicherungsnehmers sowie des Anbietens von Abfindungen gegen Vertragsaufhebung ist es unbedingt ratsam, sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einzuholen.

Das gilt auch für die Auseinandersetzung um Leistungen aus einer Sportunfähigkeitsversicherung.

Wie setze ich meinen Antrag auf eine private Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich durch?

Viele Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, fragen sich zu Recht: „Wann zahlt sie?“. Wenn Sie berufsunfähig sind, ist es wichtig, überlegt zu handeln. Schließlich geht es für Sie um die Absicherung Ihrer weiteren Existenz. Deshalb:

  • Kontaktieren Sie uns, bevor Sie den Leistungsfall bei dem Versicherer melden. Es ist wichtig, zunächst die Versicherungsbedingungen zu prüfen und zu beurteilen, welche genauen Anforderungen an die Anerkennung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente vertraglich vereinbart sind. Darüber hinaus existieren in den Versicherungsbedingungen sowie in der Leistungsprüfung der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vielzahl von juristischen Fallstricken und Feinheiten, die für einen Laien häufig nicht zu erkennen sind.
  • Fordern Sie erst nach einer Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht die Antragsunterlagen an. Wir verfügen als Fachanwälte für Versicherungsrecht über jahrelange Erfahrung im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und beraten Sie kompetent bei der Stellung des Antrags. Viele fehlerhafte Leistungsablehnungen beruhen auf nicht korrekt oder unvollständig gestellten Anträgen.

Mit einer kompetenten fachanwaltlichen Beratung erhöht sich die Erfolgsquote für die Anerkennung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente.

Was ist ein Nachprüfungsverfahren?

Regelmäßig kommt es bei einer bereits anerkannten Berufsunfähigkeit durch einen Berufsunfähigkeitsversicherer zu einemNachprüfungsverfahren. Hierbei geht es darum, dass der Versicherer die weitere Auszahlung der Leistungen beenden möchte, wenn die anerkannte Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen nicht mehr vorliegt. Häufig entsteht gerade bei Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Leiden (Depression, turn-out) sowie orthopädischer Befunde die Situation, dass der Versicherungsnehmer sich in einem besseren gesundheitlichen Zustand befindet als zum Zeitpunkt der Anerkennung der Berufsunfähigkeit, da er in dem die gesundheitlichen Leiden verursachenden Beruf nicht mehr tätig ist. Sobald er jedoch in diesem Beruf wieder tätig werden müsste, würde sich die gesundheitliche Situation erneut verschlechtern.

Wir begleiten in diesen Fällen solche Nachprüfungsverfahren, analysieren ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie im Falle einer Leistungseinstellung durch den BU-Versicherer.

Was können wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht für Sie tun?

Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen.

Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Falle der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, dem diese Fallgestaltungen aus der alltäglichen Praxis vertraut sind und Ihre besondere Situation versteht, das es um die Absicherung Ihres Lebensunterhalts und Ihrer Zukunft geht.

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit Sie gute Chancen auf die Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben:

  • Wir beraten Sie bei der Anfertigung von Meldungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).
  • Wir ziehen für Sie alle notwendigen Versicherungsunterlagen (Versicherungsvertrag und allgemein sowie besondere Versicherungsbedingungen) bei und werten diese aus.
  • Wir setzen uns mit Ihren Behandlungsunterlagen, ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten auseinander.
  • Wir werten Ihre beziehungsweise die von der Berufsunfähigkeitsversicherung in Auftrag gegebenen Gutachten aus, hinterfragen sie kritisch, lassen auf Ihren Wunsch Gegengutachten erstellen, um diese Gutachten „auseinanderzunehmen“.
  • Wir erwirken bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erstellung von Gutachten.
  • Wir erfassen mit Ihnen Ihre zuletzt in guten Zeiten ausgeübte berufliche Tätigkeit und arbeiten die wesentliche Kernelemente heraus
  • Wir vermitteln der Berufsunfähigkeitsversicherung und – wenn nötig – dem Gericht die durch Ihre Erkrankung bestehende spezifische berufliche Einschränkung
  • Wir führen für und – wenn gewünscht mit Ihnen – Regulierungsgespräche durch.
  • Wir bewerten Ihre Chancen der Durchsetzbarkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung der Zahlung des Versicherers für Sie als einerseits und der rechtlichen Risiken zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit andererseits.
  • Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer durch (Leistungsverfahren). Dabei führen wir den Schriftverkehr mit der Versicherung und führen – wenn nötig – das Klageverfahren vor Gericht zu Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch. Dabei kann die Wahl des richtigen Gerichtsstandes unter Umständen entscheidend für den erfolgreichen Ausgang des Klageverfahrens sein.
  • Wir betreuen Sie bei BU-Nachprüfungsverfahren und wehren Leistungseinstellungen ab.
  • Wir wehren für Sie unberechtigte Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung, Rücktritte, Kündigungen oder Vertragsanpassungen ab.

Dabei vertreten wir ausschließlich die Versicherungsnehmerseite.

berufsunfahig

Frankfurt am Main: Thurn-und-Taxis-Platz 6
   069 9288674-0

Köln: Hohenzollernring 103
   0221 4853110-0

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherungsgesellschaft geltend machen wollen, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, nicht mehr oder nicht wie in dem vertraglichen geschuldeten Umfang zahlen will oder die Versicherung den Vertrag gekündigt oder angefochten hat, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie im Rahmen einer vertraulichenunverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

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Schildern Sie uns Ihr Anliegen über nachfolgendes Kontaktformular (* = Pflichtfelder). Üblicherweise beantworten wir Ihre Anfragen am nächsten Werktag.












    Wir werden Ihre Anfrage zeitnah bearbeiten und Sie darüber informieren, ob wir das Mandat annehmen oder ablehnen möchten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Das Absenden dieses Formulars eröffnet keinen Zugang für die Abgabe formbedürftiger oder fristgebunder Erklärungen.

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