Mona Becks
Rechtsanwältin in Anstellung
140, Mere Green Road Sutton Coldfield
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Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht oder verweigert die Leistung, obwohl Sie berufsunfähig sind? Sie suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung, der Sie als BU-Consultent bei dem Antrag unterstützt? Dann kontaktieren Sie uns!
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Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungsleistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Versicherungsverträgen wegen angeblicher arglistiger Täuschung sowie Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Als weiteren Schwerpunkt beraten wir Unternehmen, Privatpersonen sowie Versicherungsmakler beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier sind wir für Sie als Experten für außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung in allen Versicherungssparten tätig, insbesondere:
Da die gesetzliche Rentenversicherung vor Eintritt des Rentenregelalters eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen leistet und diese in der Regel nicht ausreicht, um den laufenden Bedarf zu decken, entscheiden sich immer mehr Menschen für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU oder BUZ), welche als Bestandteil einer privaten Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen und auch private Berufsunfähigkeitsrente genannt werden.
Ihr Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Lebensversicherung oder private Rentenversicherung mit bestehender Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ), Fluguntauglichkeitsversicherung oder auch Existenzschutzvorsorgeversicherung verweigert nach gestelltem Antrag die Auszahlung von Leistungen. Das Sie darüber wütend und enttäuscht sind, ist verständlich.
Sie gingen davon aus, dass Sie für diesen Fall einer schweren Erkrankung abgesichert seien und die von Ihnen gewählte Versicherung seriös und leistungsbereit zu ihren Verpflichtung zur Auszahlung der Versicherungsleistung steht. Jetzt sind Sie durch Ihre Erkrankung sowieso schon benachteiligt und dann kommt auch noch die belastender Streit mit der Versicherung hinzu.
Diese Situation ist uns aus einer Vielzahl von Mandaten bestens bekannt.
Im Falle ihrer Inanspruchnahme bestreiten die Berufsunfähigkeitsversicherer jedoch häufig den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Dies geschieht insbesondere in Fällen von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out und insbesondere bei Selbstständigkeit. In diesen Fällen werden häufig von den Versicherern Sachverständigengutachten durch Gutachterinstitute, die den Versicherern genehm sind, in Auftrag gegeben. Diese gilt es, kritisch zu hinterfragen. So lässt sich immer wieder feststellen, dass diese Sachverständigengutachten nicht den durch den BGH und die Oberlandesgerichte festgelegten Definitionen von Berufsunfähigkeit genügen oder sich nicht ausreichend mit der letzten versicherten Tätigkeit des Versicherungsnehmers einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen.
Eine andere Strategie zur Abwehr der vertraglich zugesicherten Leistungen ist die Behauptungen von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen im Sinne des § 19 VVG, weil der Versicherungsnehmer angeblich bei Stellung des Antrages die Gesundheitsfragen vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständig oder falsch ausgefüllt und so bestimmte Erkrankungen verschwiegen habe, die – wenn der Versicherer das Vorliegen dieser Erkrankungen gekannt hätte – zu einer Ablehnung der Eingehung eines Versicherungsvertrages geführt hätten. In Folge dieser Behauptung des Versicherers tritt dieser dann von dem Versicherungsvertrag zurück und fechtet den Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung an. Dadurch wird der Versicherungsnehmer zusätzlich belastet, da er selbst für den Fall, dass der aktuelle Versicherungsfall nicht zu einer Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft führen würde, auch in Zukunft keine Ansprüche mehr geltend machen kann, obwohl jahrelang in den Vertrag eingezahlt wurde. Beweisbelastet für diese Behauptungen ist in dem Fall der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung der Versicherer. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Versicherer den Vertrag auch bei voller Kenntnis der Umstände so abgeschlossen hätte.
Weitere Strategien der Versicherer, eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vermeiden, sind das jahrelange Hinauszögern von Leistungsanträgen durch fortwährendes Nachfordern von weiteren medizinischen Unterlagen und dem Betreiben weiterer Begutachtungen sowie das Anbieten von Abfindungszahlungen, die deutlich unter der versicherten Leistung liegen, gegen Aufhebung des Vertragsverhältnisses.
In Fällen der Ablehnung der Leistungspflicht wegen Nichteintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit oder des Rücktritts bzw. Anfechtung des Vertrages wegen vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung des Versicherungsnehmers sowie des Anbietens von Abfindungen gegen Vertragsaufhebung ist es unbedingt ratsam, sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einzuholen.
Das gilt auch für die Auseinandersetzung um Leistungen aus einer Sportunfähigkeitsversicherung.
Viele Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, fragen sich zu Recht: „Wann zahlt sie?“. Wenn Sie berufsunfähig sind, ist es wichtig, überlegt zu handeln. Schließlich geht es für Sie um die Absicherung Ihrer weiteren Existenz. Deshalb:
Mit einer kompetenten fachanwaltlichen Beratung erhöht sich die Erfolgsquote für die Anerkennung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente.
Regelmäßig kommt es bei einer bereits anerkannten Berufsunfähigkeit durch einen Berufsunfähigkeitsversicherer zu einemNachprüfungsverfahren. Hierbei geht es darum, dass der Versicherer die weitere Auszahlung der Leistungen beenden möchte, wenn die anerkannte Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen nicht mehr vorliegt. Häufig entsteht gerade bei Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Leiden (Depression, turn-out) sowie orthopädischer Befunde die Situation, dass der Versicherungsnehmer sich in einem besseren gesundheitlichen Zustand befindet als zum Zeitpunkt der Anerkennung der Berufsunfähigkeit, da er in dem die gesundheitlichen Leiden verursachenden Beruf nicht mehr tätig ist. Sobald er jedoch in diesem Beruf wieder tätig werden müsste, würde sich die gesundheitliche Situation erneut verschlechtern.
Wir begleiten in diesen Fällen solche Nachprüfungsverfahren, analysieren ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie im Falle einer Leistungseinstellung durch den BU-Versicherer.
Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen.
Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Falle der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, dem diese Fallgestaltungen aus der alltäglichen Praxis vertraut sind und Ihre besondere Situation versteht, das es um die Absicherung Ihres Lebensunterhalts und Ihrer Zukunft geht.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit Sie gute Chancen auf die Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben:
Dabei vertreten wir ausschließlich die Versicherungsnehmerseite.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.
Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.