Rechtsgebiete

Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht

Wir haben uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht sowie als Fachanwalt für Versicherungsrecht auf die Vertretung von Menschen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Behandlungsfehlern, Ärztepfusch, Personenschäden aufgrund von Krankheit oder Unfällen sowie auf das Versicherungsrecht spezialisiert. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Personenschadensrecht wissen wir, wie wir aufgrund unserer medizinrechtlichen und versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse Ihre Ansprüche und Interessen selbst in komplexesten Verfahren erfolgreich durchsetzen.

Wir vertreten im Versicherungsrecht sowohl private wie auch geschäftliche Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Personenversicherungen (z. B. private Krankenversicherung, Auslandskrankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung), Lebensversicherung, Sachversicherungen (z. B. Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeinhaltsversicherung, Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, Valorenversicherung, KFZ-Kakso-Versicherung, Maschinenbruchversicherung), private oder betriebliche Haftpflichtversicherung und Restschuldversicherung). Ansprüche gegen gesetzliche Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) sind Bestandteil des Sozialrechts. In diesem Bereich sind wir nicht tätig. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer, Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing sind Fachanwälte für Versicherungsrecht.

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht sind wir Spezialisten für Arzthaftungsrecht. Wir setzen für Sie in Fällen des Verdachts auf ärztliche Behandlungsfehler und Ärztepfusch Schmerzensgeld, Schadenersatzansprüche aus Körperschäden sowie Ihre Patientenrechte durch. Dabei vertreten wir im Arzthaftungsrecht ausschließlich die Patientenseite.

Als Rechtsanwälte und langjährige Fachanwälte für Medizinrecht sind wir Spezialisten für Zahnarzthaftungsrecht. Wir setzen für Sie in Fällen des Verdachts auf zahnärztliche Behandlungsfehler und Ärztepfusch Schmerzensgeld, Rückzahlung der Behandlungskosten sowie Ihre weiteren Schadenersatzansprüche durch. Dabei vertreten wir ausschließlich die Patientenseite.

Wir sorgen als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung im Geburtsschadensrecht bei dem Verdacht auf einen Geburtsschaden Ihres Kindes durch Fehler oder Pfusch von Ärzten, Kliniken und/oder Hebammen für die Verfolgung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, damit Ihr Kind abgesichert ist.

Wir setzen für Sie als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld nach dem Produkthaftungsgesetz bei der Implantation von fehlerhaft hergestellten Medizinprodukten wie zum Beispiel künstlichen Hüftgelenken, künstlichen Kniegelenken, Brustimplantaten, Stents, Herzschrittmachern, etc., durch.

Aufgrund unserer Kompetenz bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden und Schmerzensgeld vertreten wir Sie als Spezialisten für Personenschadensrecht, wenn Sie als Opfer oder Geschädigter Ansprüche aus Schäden aufgrund von Unfällen, Bränden, Explosionen oder schweren Körperverletzungen bei denen Menschen getötet oder verletzt wurden, geltend machen wollen. Dabei verfügen wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht über die notwendige Erfahrung, um auch komplexe medizinische Sachverhalte juristisch aufzuarbeiten.