Ihre Anwälte für Schadenersatz für Unfallopfer und Personenschäden in Köln und Frankfurt

Als Spezialisten für die Regulierung von Personenschäden setzen wir Ihre Ansprüche aus der Verletzung oder Tötung von Personen bei Unfällen durch wie insbesondere:

  • Verkehrsunfälle
  • Unfällen mit Tieren wie Hundebisse, Reitunfälle und Pferdeunfälle
  • Wegeunfälle
  • Schnee- und Glatteisunfälle
  • Arbeitsunfälle
  • Brandunfälle insbesondere bei Hausbränden und Wohnungsbränden.

Vielzahl von Schadenspositionen

Vielen Geschädigten sind gar nicht die Vielzahl der möglichen Schadenpositionen bei Personenschäden wie

  • Erstattung der Kosten für Krankenbesuche
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall (auch zukünftiger Verdienstausfall)
  • Unterhaltsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Mehrbedarf wie Kosten für eine Haushaltshilfe oder Pflegepersonal, ein behindertengerechter Umbau der Wohnung oder eines Fahrzeugs

bewusst.

Ansprüche der Erben

Auch als Erben eines bei einem Unfall Getöteten haben Sie Anspruch auf:

  • Schmerzensgeld aus ererbten Recht
  • Beerdigungskosten
  • Unterhaltsschaden
  • unter besonderen Umständen auch einen Schockschaden.

Beratung bei Abfindungsvergleichen

Wenn Sie bereits durch einen anderen Rechtsanwalt einen außergerichtlichen Titel oder ein Gerichtsurteil erwirkt haben, dass der Schädiger und/oder eine Haftpflichtversicherung für sämtliche weiteren Ansprüche aus eines Unfallsereignisses oder eines Schadensereignisses aufkommen muss und Sie nun eine dauerhafte vergleichsweise Regelung zur Abgeltung Ihrer Ansprüche gegen eine Einmalzahlung treffen wollen oder die Gegenseite Ihnen eine solche Vereinbarung anbietet: Sprechens Sie uns an! Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und übernehmen für Sie die Verhandlung.

Benötige ich einen Spezialisten für Personenschäden?

Ja! Erfahrungsgemäß bereiten gerade bei größeren und schweren Personenschäden die Versicherer erhebliche Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung. So wird häufig von den Versicherungen versucht, dem Geschädigten ein Mitverschulden nachzuweisen. Deshalb sollte bereits bei der Anspruchsstellung ein mit der Regulierung von Personenschäden vertrauter Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der die einzelnen Schadenpositionen ermittelt und schätzt. Das gilt vor allem dann, wenn der Unfallgeschädigte unter lebenslangen Folgen wie einer Querschnittslähmung oder einem Schädel-Hirn-Trauma leidet. So verhindern Sie, dass Sie nicht hinterher von der Versicherung bei der Schadensregulierung nur unzureichend entschädigt werden.

Frankfurt am Main: Thurn-und-Taxis-Platz 6
   069 9288674-0

Köln: Hohenzollernring 103
   0221 4853110-0

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie bei einem Unfall, einem Brand oder einem Tier verletzt worden sind, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie als Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

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    Wir werden Ihre Anfrage zeitnah bearbeiten und Sie darüber informieren, ob wir das Mandat annehmen oder ablehnen möchten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Das Absenden dieses Formulars eröffnet keinen Zugang für die Abgabe formbedürftiger oder fristgebunder Erklärungen.

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