2 Standorte – deutschlandweite Vertretung

Als Spezialisten für die Regulierung von Personenschäden nach Arztfehlern und Unfällen sowie von Ansprüchen gegenüber Versicherungen sind wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht für unsere Mandanten in ganz Deutschland tätig und vertreten Sie vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Aufgrund der komplexen Materie sollten Sie sich immer für einen Experten entscheiden.

Fachanwälte für Medizinrecht sind Spezialisten für Arzthaftungsrecht, Personenschadensregulierung, die ausschließlich auf der Seite der Geschädigten tätig werden, finden Sie nicht unbedingt in nächster Nähe und nicht in jeder Stadt Deutschlands. Ebenso sind nur wenige Fachanwälte für Versicherungsrecht ausschließlich für Versicherungsnehmer tätig.

Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Dr. Höll + Tauer sind ausschließlich für Patienten und Versicherungsnehmer tätig.

Dank moderner Telekommunikation und Internet können Sie mit uns genauso kommunizieren, wie mit einem Anwalt in Ihrer Umgebung. Durch unseren Service der Onlineakte bieten wir Ihnen jederzeit Zugriff auf Ihre Akte. So können Sie von jedem Punkt der Erde mit Internetzugang die aktuelle Entwicklung Ihres Falles verfolgen. Die Möglichkeit der Kommunikation über Skype und FaceTime ergänzen unseren Service für Sie.

An unseren 2 Standorten sind wir persönlich für Sie da: in Frankfurt und Köln.

Grundsätzlich sollten Sie sich immer für den Spezialisten entscheiden, da dies für den Erfolg ihrer Angelegenheit von entscheidender Bedeutung ist. Häufig können nicht spezialisierte Rechtsanwälte das Schadenspotenzial nicht vollständig erfassen. Dies bedeutet für Sie unter Umständen im Ergebnis einen Verlust von mehreren Zehntausend Euro. Wir stellen dies immer wieder fest, wenn wir mandatiert werden, nachdem bereits erstinstanzlich ein nicht spezialisierter Anwalt tätig wurde und das Verfahren erstinstanzlich verloren wurde.