Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
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Private Krankenversicherung (PKV)

Ihre Anwälte für die private Krankenversicherung in Köln und Frankfurt

Ihre private Krankenversicherung zahlt nicht oder verweigert die Übernahme von Leistungen? Sie suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der privaten Krankenversicherung? Dann kontaktieren Sie uns!

Rechtsanwalt Kersten Tauer

Kersten Tauer, LL. M.

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Antonia Rhiel

Antonia Rhiel

Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing

Dr. Burkard Lensing

Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Christoph Röhr

Christoph Röhr

Rechtsanwalt in Anstellung

Rechtsanwältin Mona Becks

Mona Becks

Rechtsanwältin in Anstellung

Rechtsanwalt-Corbinian-Weber

Corbinian Weber

Rechtsanwalt in Anstellung

Versicherungsrecht

Ihr Anspruch auf Leistung der privaten Krankenversicherung

Im Falle der Leistungsverweigerung durch die Krankenversicherung stehen privat Krankenversicherte häufig vor dem Problem, eine geplante dringend medizinisch notwendige Heilbehandlung verweigert zu bekommen und/oder für eine hohe Rechnung aus einer Krankenbehandlung selbst aufkommen zu müssen, obwohl sie sich gerade für den Krankheitsfall umfassend abgesichert glaubten.

Dabei hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen klar definiert, welche Rechte der Versicherungsnehmer hat. Gerade im Bereich der Definition der medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Sinne von § 1 Abs. 2 MB/KK wurde klargestellt, dass auch teuere Behandlungen von der privaten Krankenversicherung erstattet werden müssen. Der Versicherungsnehmer braucht sich nicht auf andere Therapien oder Hilfsmittel zur Beseitigung oder Linderung des Leidens verweisen zu lassen.

Mit der Feststellung der Unwirksamkeit der sogenannten „Wissenschaftlichkeitsklausel“ hat der BGH deutlich gemacht, dass der private Krankenversicherer die Kostenübernahme einer durchgeführten Behandlung nicht mit der Begründung ablehnen kann, dass die angewandte Therapie wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt sei. Dies gilt auch, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Heilungserfolges gering ist.

In vielen Fällen ist der Versuch des Versicherers, eine Einschränkung der Leistungspflicht nach § 5 Abs. 2 MB/KK wegen Übersteigens des medizinisch notwendigen Maßes oder eines angeblichen auffälligen Mißverhältnisses vorzunehmen, nicht rechtmäßig.

Dies gilt insbesondere für die Erstattung bestimmter Therapien wie

  • Augen-Laser-Behandlungen (Lasik®-OP)
  • Augen-Op mit Multifocallinsen
  • Insulinpumpen (mylife® OmniPod®, Accu-Chek® Insight®, Animas® Vibe®, Medtronic® Minimed®)
  • Flash oder kontinuierliche Glucose-Messsysteme (Abbott® FreeStyle Libre®, Dexcom G5®, Medtronic® Enlite®)
  • Prostata-Operationen mit NanoKnife
  • Wegovy® und Ozempic®
  • Medikamente und Gentherapien (orphan drugs) bei seltenen Erkrankungen (Orhan Diseases) im Rahmen der Rechtssprechung des „Nikolaus-Beschlusses“
  • Kinderwunschbehandlung (IVF, ICSI)

Regelmäßig kommt es in den ersten Jahren nach dem Wechsel in eine private Krankenversicherung im Falle von Leistungsanforderungen aber auch bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung (KTG) zu einer Überprüfung durch den Versicherer, ob der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Aufnahmeantrags sämtliche Fragen zu Arztkontakten, Vorerkrankungen, Beschwerden und/oder psychischen Problemen ordnungsgemäß und vollständig beantwortet hat. Stellt der Versicherer fest, dass Fragen falsch und/oder unvollständig beantwortet hat, kann er den Vertrag durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung beenden. Eine Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung des Vertrages einer privaten Krankenversicherung wegen angeblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG durch den Versicherer hat für viele Versicherte neben der Nichterstattung ihrer Aufwendungen in dem konkreten Versicherungsfall die weitreichende Konsequenz, dass sie keinen neuen Versicherer finden, der sie zu einem anderen Tarif als einen ungünstigen Basistarif versichert. Darüber hinaus steht dem Versicherer das Recht zu, eventuell bisher gezahlte Leistungen aus der privaten Krankenversicherung zurück zu fordern, dennoch aber die von dem Versicherungsnehmer gezahlte Prämie zu behalten.

Regelmäßig bestreiten auch Auslands-Reisekrankenversicherungen die medizinische Notwendigkeit von bestimmten Behandlungen im Ausland, das Vorhandensein der Erkrankung vor der Abreise, des Rücktransportes des Versicherten durch einen Langstreckenkrankentransport oder ein Ambulanzflugzeug.

Auch wird bei für Verwandte oder Geschäftspartner abgeschlossenen Krankenversicherungen für ausländische Gäste regelmäßig der medizinische Notfall bestritten bzw. behauptet, die versicherte Person sei bereits vor der Ankunft erkrankt.

Ja! Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnissen zu erzielen. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer durch.

Wir wehren für Sie unberechtigte Anfechtungen, Rücktritte, Kündigungen, um dieses, mit großen finanziellen Risiken belastete Szenario abzuwenden.

Dabei vertreten wir ausschließlich die Versichertenseite.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.
 

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Kundenbewertungen

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
FomkarFomkar
06:56 17 Oct 24
Dieses Rechtsteam hat es geschafft, mir die Angst vor dem juristischen Prozess zu nehmen. Von Anfang an wurde ich warmherzig aufgenommen und fühllte mich durchweg gut beraten.
Konstantin AugustinKonstantin Augustin
12:45 15 Oct 24
Bietet eine exzellente Kommunikation. Fragen werden zeitnah und verständlich beantwortet.
Janus HeinrichJanus Heinrich
12:39 15 Oct 24
Die Kanzlei überzeugt durch ihre Spezialisierung im Medizin- und Versicherungsrecht. Ein freundlicher Erstkontakt und die professionelle Beratung haben mich sofort überzeugt.
Felix GoldFelix Gold
12:39 15 Oct 24
Ein schwerer Verkehrsunfall mit langwierigen physischen und psychischen Folgen brachte mich in eine Lage, in der ich professionelle Hilfe benötigte. Die Entscheidung für diese Kanzlei erwies sich als goldrichtig. Von der Erstberatung über das gesamte Verfahren hinweg wurde ich umfassend betreut. Besonders bemerkenswert fand ich das Engagement meines Rechtsbeistandes, der sich auch um die Kleinigkeiten kümmerte, die enorm zur seelischen Beruhigung beitrugen. Marienkäfer in einem Garten der Rechtsunsicherheiten, so fühlte ich mich – behütet und geführt. Auch wenn die Mühlen der Justiz manchmal langsamer mahlen, als man sich wünscht, wurde ich über jede Verzögerung informiert und erhielt eine ehrliche Einschätzung über meine Chancen. Diese integre und transparente Arbeitsweise hat bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Danny VogelDanny Vogel
12:09 02 Aug 24
Die Website bietet eine hervorragende Informationsquelle für rechtliche Fragen und zeigt das Bestreben der Kanzlei, Wissen zugänglich zu machen. Dieser Service ist besonders für diejenigen wertvoll, die sich einen ersten Überblick über rechtliche Themen verschaffen möchten.
Carlos AnastacioCarlos Anastacio
10:28 31 Jul 24
Ich musste einen Medizinischen und langjährigen Prozess führen..Durch die Kanzlei konnten wir den Prozess erfolgreich und in allen Punkte gewinnen.Ein großes Dankeschön an das gesamte Team der Kanzlei Tauer.
Detlef WeissDetlef Weiss
10:20 31 Jul 24
Ich hatte ein großes medizinisches Problem.Die Kanzlei konnte mir in allen Punkten helfen.Von meiner Seite ist die Kanzlei sehr kompetent und weiter zu empfehlen
Frank HolzheidFrank Holzheid
07:31 10 Jul 24
Als Laie im juristischen Dschungel fühlte ich mich oft verloren. Aber dieser Anwalt hat es geschafft, mir alles klar und verständlich zu erklären. Seine ruhige und kompetente Art hat mir viel Sicherheit gegeben und letztendlich zum Erfolg meines Falles beigetragen.
ShmdShmd
11:35 11 Jun 24
Das Engagement für Datenschutz und Sicherheit ist sowohl beruhigend als auch professionell.
Jan WirthJan Wirth
16:00 06 Mar 24
Nachdem ich mich durch einen medizinrechtlichen Vorfall verunsichert und überfordert fühlte, wandte ich mich an die Kanzlei. Schon beim ersten Telefonat erkannte ich den Unterschied: Statt der üblichen Hast wurde sich Zeit für mich genommen. Die Beratung ging weit über das rein Juristische hinaus; es wurde auch auf meine persönlichen Sorgen und Nöte eingegangen. Dieses menschliche Verständnis, kombiniert mit fachlicher Kompetenz, machte den ganzen Unterschied. Während des gesamten Verfahrens war die Kommunikation beispielhaft. Jeder Schritt wurde erklärt, jederzeit konnte ich nach dem aktuellen Stand fragen und erhielt prompte Antworten. Auch wenn es zu Verzögerungen kam, fühlte ich mich nie im Stich gelassen. Die Art und Weise, wie mein Fall zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurde, erfüllt mich mit tiefem Dank.
AppauAppau
09:56 06 Mar 24
Herr Tauer ist ein hervorragender Rechtsanwalt, der mich im Bereich des Versicherungsrechts kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten hat. Seine Fachkenntnisse und sein Engagement haben mir dabei geholfen, eine erfolgreiche Lösung für mein Anliegen zu finden. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und seine transparente Kommunikation. Dank seiner Unterstützung fühle ich mich gut aufgehoben und kann Herrn Tauer uneingeschränkt weiterempfehlen.
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