Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
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Krankentagegeldversicherung (KTG) und Krankenhaustagegeldversicherung (KHTG)

Ihre Anwälte für KTG und KHTG in Köln und Frankfurt

Ihre Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung zahlt nicht oder verweigert die Leistung im Krankheitsfall? Sie suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen? Dann kontaktieren Sie uns!

Rechtsanwalt Kersten Tauer

Kersten Tauer, LL. M.

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Rechtsanwältin Antonia Rhiel

Antonia Rhiel

Rechtsanwältin in Anstellung
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Dr. Burkard Lensing

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Rechtsanwalt-Corbinian-Weber

Corbinian Weber

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Versicherungsrecht

Ihr Anspruch auf Krankentagegeld

Regelmäßig wird im Zusammenhang mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) auch eine Krankentagegeldversicherung (KTG) sowie eine Krankenhaustagegeldversicherung (KHTG) abgeschlossen. Diese Zusatzleistungen sollen dem Versicherungsnehmer im Falle von Arbeitsunfähigkeit Verdienstausfälle bzw. Mehrkosten durch Krankenhausaufenthalte kompensieren.

Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt nach § 1 Abs. 3 MB/KT vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Viele Versicherer bestreiten entweder bereits unmittelbar nach Stellung des Leistungsantrages oder – nachdem sie eine Zeit lang Krankentagegeld aus der Krankentagegeldversicherung geleistet haben – das Bestehen bzw. den Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers. Dies geschieht häufig im Zusammenhang mit Depressionen oder Burn-out-Diagnosen und bei Selbstständigkeit des Versicherungsnehmers.

Eine weitere Strategie der Versicherer besteht darin, bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person, die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers zu behaupten. Dabei wird oft verkannt, dass die Arbeitsunfähigkeit auch über Jahre fortbestehen kann, wenn eine positive Prognose der baldigen Beendigung der Arbeitsunfähigkeit besteht. In diesem Fall ist der Versicherer weiter verpflichtet, Krankentagegeld zu leisten.

In diesen Fällen werden häufig von den Versicherern Sachverständigengutachten durch ihnen genehme Gutachterinstitute in Auftrag gegeben, die es kritisch zu hinterfragen gilt. So lässt sich immer wieder feststellen, dass diese Sachverständigengutachten nicht den durch den BGH und die Oberlandesgerichte festgelegten Definitionen von Berufsunfähigkeit genügen.

Auch behaupten die Versicherer im Falle der Versagung der Fortzahlung von Krankentagegeld, dass der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nach § 9 MB/KT nicht nachgekommen sei, insbesondere nach § 9 Abs. 5 MB/KT für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu sorgen, indem er alle Weisungen des Arztes gewissenhaft befolgt und alle Handlungen unterlässt, die der Genesung hinderlich sind.

Weiter behaupten Versicherer bei der Geltendmachung von Leistungen auf Krankentagegeld aus einer Krankentagegeldversicherung regelmäßig bei Selbstständigen und Unternehmern, sie hätten trotz behaupteter Arbeitsunfähigkeit ihre Tätigkeit zumindest teilweise ausgeübt oder seien einer anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgegangen. Der Versicherer ist hierbei beweisbelastet. Immer häufiger lassen die Versicherer von Krankentagegeldversicherungen gerade bei höheren Krankentagegeld-Leistungen den Krankentagegeld beziehenden selbstständigen Versicherungsnehmer durch Detekteien überwachen. Hier muss eine genau Aufklärung der Vorwürfe erfolgen, um Nachteile von dem Versicherungsnehmer abzuwenden.

Bei Krankenhaustagegeldversicherungen wird bei der Geltendmachung von Leistungen auf Krankenhaustagegeld durch die Versicherer häufig eingewandt, die Anzahl der im Krankenhaus verbrachten Tage sei medizinisch nicht notwendig gewesen.

Schließlich wird im Falle der Inanspruchnahme auf Zahlung bei speziellen Krankentagegeldversicherungen für Flugbegleiter und Piloten insbesondere im Zusammenhang mit so genannten Fume Events (Aerotoxisches Syndrom) regelmäßig die dauerhafte Fluguntauglichkeit behauptet, so das im Falle von tatsächlich nur vorübergehender Arbeitsunfähigkeit der Versicherer auf diese Weise versucht, sich seiner Verpflichtung zur Auszahlung der Versicherungsleistung zu entziehen.

Ja! Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen, theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche aus Krankentagegeldversicherung gegen Ihren Versicherer durch.

Zudem wehren wir für Sie unberechtigte Anfechtungen, Rücktritte, Kündigungen oder Vertragsanpassungen ab. Dabei vertreten wir ausschließlich die Versichertenseite.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.
 

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Kundenbewertungen

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
Danny VogelDanny Vogel
12:09 02 Aug 24
Die Website bietet eine hervorragende Informationsquelle für rechtliche Fragen und zeigt das Bestreben der Kanzlei, Wissen zugänglich zu machen. Dieser Service ist besonders für diejenigen wertvoll, die sich einen ersten Überblick über rechtliche Themen verschaffen möchten.
Carlos AnastacioCarlos Anastacio
10:28 31 Jul 24
Ich musste einen Medizinischen und langjährigen Prozess führen..Durch die Kanzlei konnten wir den Prozess erfolgreich und in allen Punkte gewinnen.Ein großes Dankeschön an das gesamte Team der Kanzlei Tauer.
Detlef WeissDetlef Weiss
10:20 31 Jul 24
Ich hatte ein großes medizinisches Problem.Die Kanzlei konnte mir in allen Punkten helfen.Von meiner Seite ist die Kanzlei sehr kompetent und weiter zu empfehlen
Frank HolzheidFrank Holzheid
07:31 10 Jul 24
Als Laie im juristischen Dschungel fühlte ich mich oft verloren. Aber dieser Anwalt hat es geschafft, mir alles klar und verständlich zu erklären. Seine ruhige und kompetente Art hat mir viel Sicherheit gegeben und letztendlich zum Erfolg meines Falles beigetragen.
ShmdShmd
11:35 11 Jun 24
Das Engagement für Datenschutz und Sicherheit ist sowohl beruhigend als auch professionell.
Jan WirthJan Wirth
16:00 06 Mar 24
Nachdem ich mich durch einen medizinrechtlichen Vorfall verunsichert und überfordert fühlte, wandte ich mich an die Kanzlei. Schon beim ersten Telefonat erkannte ich den Unterschied: Statt der üblichen Hast wurde sich Zeit für mich genommen. Die Beratung ging weit über das rein Juristische hinaus; es wurde auch auf meine persönlichen Sorgen und Nöte eingegangen. Dieses menschliche Verständnis, kombiniert mit fachlicher Kompetenz, machte den ganzen Unterschied. Während des gesamten Verfahrens war die Kommunikation beispielhaft. Jeder Schritt wurde erklärt, jederzeit konnte ich nach dem aktuellen Stand fragen und erhielt prompte Antworten. Auch wenn es zu Verzögerungen kam, fühlte ich mich nie im Stich gelassen. Die Art und Weise, wie mein Fall zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurde, erfüllt mich mit tiefem Dank.
AppauAppau
09:56 06 Mar 24
Herr Tauer ist ein hervorragender Rechtsanwalt, der mich im Bereich des Versicherungsrechts kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten hat. Seine Fachkenntnisse und sein Engagement haben mir dabei geholfen, eine erfolgreiche Lösung für mein Anliegen zu finden. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und seine transparente Kommunikation. Dank seiner Unterstützung fühle ich mich gut aufgehoben und kann Herrn Tauer uneingeschränkt weiterempfehlen.
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