Wir werden als Spezialisten im Versicherungsrecht auch für Sie tätig, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung für die Durchführung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsstreits verweigert.
Die Versicherungsbedingungen aller Rechtsschutzversicherungen sehen dabei grundsätzlich die Freiheit bei der Wahl des geeigneten Rechtsanwaltes vor. Sie müssen sich deshalb nicht auf die Empfehlungen ihrer Rechtsschutzversicherung einlassen und können so den von Ihnen gewünschten Spezialisten aufsuchen.
Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben frei Anwaltswahl!
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.
Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Frankfurt am Main: Biebergasse 2
069 9288674-0
Köln: Hohenzollernring 103
0221 4853110-0
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Wenn Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherungsgesellschaft geltend gemacht haben, diese aber nicht oder nicht wie in dem vertraglichen geschuldeten Umfang zahlen will oder die Versicherung den Vertrag gekündigt oder angefochten hat, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.