Mona Becks
Rechtsanwältin in Anstellung
140, Mere Green Road Sutton Coldfield
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Ihre Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckungszusage oder übernimmt die Kosten nicht? Sie suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Rechtsschutzversicherungen? Dann kontaktieren Sie uns!
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Wir werden als Spezialisten im Versicherungsrecht auch für Sie tätig, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung für die Durchführung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsstreits verweigert oder Ihre Rechtsschutzversicherung von Ihnen Kosten regressieren möchte.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Rechtsstreit über die Deckung des Rechtsschutzversicherers den Rechtsstreit, den Sie mit Hilfe und auf Deckung der Rechtsschutzversicherung durchführen wollen, deutlich verzögert, so dass unter Umständen Verjährungsrisiken bestehen. Darüber hinaus ist ein Deckungsprozess regelmäßig durch eigene Vorleistung zu führen. Deshalb ist es bei höheren Streitwerten ab 100.000 € unter Umständen sinnvoller, alternativ über eine Prozessfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer nachzudenken. Für eine erfolgreiche Prozessfinanzierung sollten bereits entsprechende Gutachten vorhanden sind, die die Haftung des Arztes, der Klinik bzw. den Leistungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft feststellen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an, wir beraten Sie hierzu ausführlich.
Die Versicherungsbedingungen aller Rechtsschutzversicherungen sehen dabei grundsätzlich die Freiheit bei der Wahl des geeigneten Rechtsanwaltes vor. Sie müssen sich deshalb nicht auf die Empfehlungen ihrer Rechtsschutzversicherung einlassen und können so den von Ihnen gewünschten Spezialisten aufsuchen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht und als Mitautor des Münchener Anwaltshandbuchs Versicherungsrecht über das Recht der Rechtsschutzversicherung zugleich Spezialist für das Recht der Rechtsschutzversicherung.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.
Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.