Ihre Anwälte für Rechtsschutzversicherung in Köln und Frankfurt

Wir werden als Spezialisten im Versicherungsrecht auch für Sie tätig, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung für die Durchführung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsstreits verweigert oder Ihre Rechtsschutzversicherung von Ihnen Kosten regressieren möchte.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Rechtsstreit über die Deckung des Rechtsschutzversicherers den Rechtsstreit, den Sie mit Hilfe und auf Deckung der Rechtsschutzversicherung durchführen wollen, deutlich verzögert, so dass unter Umständen Verjährungsrisiken bestehen. Darüber hinaus ist ein Deckungsprozess regelmäßig durch eigene Vorleistung zu führen. Deshalb ist es bei höheren Streitwerten ab 100.000 € unter Umständen sinnvoller, alternativ über eine Prozessfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer nachzudenken. Für eine erfolgreiche Prozessfinanzierung sollten bereits entsprechende Gutachten vorhanden sind, die die Haftung des Arztes, der Klinik bzw. den Leistungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft feststellen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an, wir beraten Sie hierzu ausführlich.

Die Versicherungsbedingungen aller Rechtsschutzversicherungen sehen dabei grundsätzlich die Freiheit bei der Wahl des geeigneten Rechtsanwaltes vor. Sie müssen sich deshalb nicht auf die Empfehlungen ihrer Rechtsschutzversicherung einlassen und können so den von Ihnen gewünschten Spezialisten aufsuchen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht und als Mitautor des Münchener Anwaltshandbuchs Versicherungsrecht über das Recht der Rechtsschutzversicherung zugleich Spezialist für das Recht der Rechtsschutzversicherung.

 

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben frei Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Frankfurt am Main: Thurn-und-Taxis-Platz 6
   069 9288674-0

Köln: Hohenzollernring 103
   0221 4853110-0

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherungsgesellschaft geltend gemacht haben, diese aber nicht oder nicht wie in dem vertraglichen geschuldeten Umfang zahlen will oder die Versicherung den Vertrag gekündigt oder angefochten hat, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

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