Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
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Hausratversicherung und
Gebäudeinhaltsversicherung

Ihre Anwälte für Hausratversicherung und Gebäudeinhaltsversicherung in Köln und Frankfurt

Ihre Hausratversicherung oder Gebäudeinhaltsversicherung zahlt nicht oder verweigert die Übernahme von Schäden? Sie suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Hausrat- und Gebäudeinhaltsversicherungen? Dann kontaktieren Sie uns!

Rechtsanwalt Kersten Tauer

Kersten Tauer, LL. M.

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Antonia Rhiel

Antonia Rhiel

Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing

Dr. Burkard Lensing

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Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Christoph Röhr

Christoph Röhr

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Rechtsanwältin Mona Becks

Mona Becks

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Rechtsanwalt-Corbinian-Weber

Corbinian Weber

Rechtsanwalt in Anstellung

Versicherungsrecht

Ihr Anspruch auf Leistung der Hausratsversicherung und Gebäudeinhaltsversicherung

Was ist eine Gebäudeinhaltversicherung bzw. eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung oder Gebäudeinhaltsversicherung schützt bei Schäden durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Vandalismus nach einem Einbruch

sowie soweit versichert

  • weitere Naturgefahren
  • Glasbruch
  • Überspannung durch Blitzschlag an elektrischen Geräten
  • Fahrraddiebstahl
  • Schäden durch weitere Naturgefahren

Schäden durch Leitungswasser sind der Regel definiert als Schäden, die durch bestimmungswidrig aus Rohren sowie – soweit versichert – daran angeschlossenen System wie Schläuche zu Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Sprinkleranlagen etc. ausgetretenes Leitungswasser eintreten. Je nach Vertrag können auch Schäden die durch Wasseraustritt aus Wasserbetten oder Aquarien mitversichert sein

Weiter sind in der Regel auch sowie Schäden an Hausrat oder Gebäudeinhalt durch Rohrbrüche  innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie von Frostschäden an Installationen (zum Beispiel Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toiletten, Armaturen, Heizkörper) sowie Schäden an Hausrat oder Gebäudeinhalt durch Bruchschäden an innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren und Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks versichert.

Erst in den letzten 20 Jahren haben sich Hausratversicherungen und Gebäudeinhaltversicherungen mit Elementarschadensdeckungzur Absicherung von Schäden durch weitere Naturgefahren wie

  • Schäden durch Überschwemmung aufgrund von Starkregen, Grund- oder Hochwasser
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

etabliert. Da Hausratversicherungen und Gebäudeinhaltversicherungen häufig über Jahrzehnte nicht überprüft und geändert werden, enthalten viele alten Verträge diesen Elementarschutz nicht. Seitdem Starkregenereignisse und den daraus entstehenden Schäden an Gebäuden in Deutschland häufiger geworden sind, ist die Abschluss dieses ergänzenden Schutzes dringend zu prüfen und überdenken.

Bei Schäden an dem Gebäude und der Gebäudeaußenhaut (Wände, Dach,Fenster)  kann eine bestehende Gebäudeversicherung leistungspflichtig sein.

 

Was ist mitversichert?

Versichert ist der Gebäudeinhalt des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes oder Wohnung nebst Keller und Abstellräumen, mithin alle beweglichen Gegenstände wie Möbel, Geräte, Maschinen, Teppiche, Kleidung, persönliche Gegenstände.

Zusätzlich können Fahrräder, Sportausrüstungen oder Hausratgegenstände, die auf Reisen mitgeführt werden mitversichert sein.

Schwierigkeiten bereiten in der Regel Wertgegenstände wie Kunstgegenstände, Gemälde, Schmuck, Uhren, Bargeld und andere Wertsachen, die häufig lediglich mit einem deutlich niedrigeren Betrag als die Gesamtversicherungssumme versichert sind (Sublimit) und unter Umständen nur dann vom Versicherungsschutz gedeckt sind, wenn sie in bestimmten Behältnissen wie Tresoren oder Werschutzschränken mit bestimmten Schutzklassen aufbewahrt worden sind.

 

Welche Kosten sind versichert?

Versichert sind die Folgen eines der versicherten Ereignisse, üblicherweise zum Neuwert bis zu dem vereinbarten Höchstbetrag. Hier besteht ein erhebliches Risiko, wenn die Versicherungssummen nicht ordnungsgemäß ermittelt wurden, nicht gleitend vereinbart wurden, nicht regelmäßig angepasst wurden und/oder kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.

Weiter lassen sich im Rahmen der Hausratversicherung Kosten für die Ersatzunterbringung im Falle der Unbewohnbarkeit der Wohnung wie z.B. Kosten für ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung sowie Mehrkosten für außerhäusige Verpflegung bzw. bei einer Gebäudeinhaltsversicherung Kosten für die Zwischenmietung einer Ersatzbürofläche im Falle Unbenutzbarkeit des Betriebsgebäudes versichern.

Sie haben einen Schaden an Ihrem Hausrat oder Gebäudeinhalt durch Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Leitungswasser oder Rohrbruch, Erdrutsch oder Erdsenkung oder Einbruchdiebstahl erlitten.

Der Versicherer hat ein Gutachten erstellen lassen, welches eine deutlich niedrigere Schadenshöhe feststellt. Unter Umständen weigert sich der Versicherer auch noch, sein von ihm erstelltes Gutachten herauszugeben, so dass Sie die von dem Versicherer vorgeschlagene oder tatsächlich geleistete Regulierungssumme nicht nachvollziehen können.

Der Versicherer weigert sich ganz oder teilweise zu zahlen, weil er behauptet, das Schadensereignis oder der Schaden sei nicht oder teilweise nicht versichert.

Der Versicherer weigert sich ganz oder teilweise zu zahlen, weil er behauptet, das Schadensereignis sei gar nicht oder nicht in dem Umfang eingetreten.

Der Versicherer hält die von Ihnen eingereichte Stehlgutliste, Anschaffungsquittungen oder Preisinformationen für die Ersatzanschaffung für falsch, überhöht, nicht prüffähig oder ungeeignet.

Der Versicherer bestreitet das Vorhandensein von Bargeld, Schmuck, Uhren oder Wertsachen oder bezweifelt, dass diese wie vertraglich vereinbart aufbewahrt wurden

Der Versicherer macht Abzüge wegen Unterversicherung geltend.

Der Versicherer verweigert die Regulierung wegen grober Fahrlässigkeit oder will deshalb die Schadenszahlung kürzen

Der Versicherer behauptet Vorsatz oder eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und kündigt den Vertrag, tritt von ihm zurück bzw. erklärt die Anfechtung statt zu leisten.

Der Versicherer behauptet Beitragsrückstände und er sei deshalb leistungsfrei.

Der Versicherer verweigert zu leisten, weil er immer neue Unterlagen fordert oder weitere Gutachten erstellen lässt.

Der Versicherer zahlt eine Abstandssumme und weigert sich, die restliche Versicherungssumme auszuzahlen oder bietet Ihnen einen Abfindungsvergleich an.

Ihnen wächst die Situation über den Kopf und Sie benötigen jemanden, der die Schadensregulierung mit dem Versicherer übernimmt.

Diese Situation ist uns aus einer Vielzahl von Mandaten bestens bekannt.

Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen.

Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Falle der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber der Hausratversicherung oder Gebäudeinhaltsversicherung an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, dem diese Fallgestaltungen aus der alltäglichen Praxis vertraut sind und Ihre besondere Situation versteht, das es um eine Schadenskompensation von für Sie erheblichen Vermögenswerten geht.

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit Sie gute Chancen auf eine zeitnahe und umfassende Regulierung haben.

  • Wir ziehen für Sie alle notwendigen Versicherungsunterlagen (Versicherungsvertrag und allgemein sowie besondere Versicherungsbedingungen) bei, werten diese aus und prüfen für Sie, was tatsächlich versichert ist.
  • Wir ordnen die Schadenspositionen
  • Wir beraten Sie bei der Einholung von evtl. notwendigen weiteren Sachverständigengutachten, stellen Kontakte zu Sachverständigen her und moderieren die Fragestellung und Umfang bei der Gutachtenerstellung
  • Wir erwirken bei Ihrem Versicherer die Erstellung von Gutachten und setzen uns mit den Gutachten des Versicherers auseinander.
  • Wir führen für und – wenn gewünscht mit Ihnen – Regulierungsgespräche durch.
  • Wir bewerten Ihre Chancen der Durchsetzbarkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung der Zahlung des Versicherers für Sie als einerseits und der rechtlichen Risiken zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit andererseits.
  • Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer durch (Leistungsverfahren). Dabei führen wir den Schriftverkehr mit der Versicherung und führen – wenn nötig – das Klageverfahren vor Gericht zu Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch. Dabei kann die Wahl des richtigen Gerichtsstandes unter Umständen entscheidend für den erfolgreichen Ausgang des Klageverfahrens sein.
  • Wir wehren für Sie unberechtigte Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung, Rücktritte, Kündigungen oder Vertragsanpassungen ab.
  • Wir prüfen für Sie, ob im Falle von fehlerhaften Abschlüssen von Hausratversicherungen und Gebäudeinhaltsversicherungsverträgen ein Anspruch wegen Maklerhaftung gegen den Versicherungsvermittler besteht

Dabei vertreten wir ausschließlich die Versicherungsnehmerseite.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.
 

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Kundenbewertungen

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
Danny VogelDanny Vogel
12:09 02 Aug 24
Die Website bietet eine hervorragende Informationsquelle für rechtliche Fragen und zeigt das Bestreben der Kanzlei, Wissen zugänglich zu machen. Dieser Service ist besonders für diejenigen wertvoll, die sich einen ersten Überblick über rechtliche Themen verschaffen möchten.
Carlos AnastacioCarlos Anastacio
10:28 31 Jul 24
Ich musste einen Medizinischen und langjährigen Prozess führen..Durch die Kanzlei konnten wir den Prozess erfolgreich und in allen Punkte gewinnen.Ein großes Dankeschön an das gesamte Team der Kanzlei Tauer.
Detlef WeissDetlef Weiss
10:20 31 Jul 24
Ich hatte ein großes medizinisches Problem.Die Kanzlei konnte mir in allen Punkten helfen.Von meiner Seite ist die Kanzlei sehr kompetent und weiter zu empfehlen
Frank HolzheidFrank Holzheid
07:31 10 Jul 24
Als Laie im juristischen Dschungel fühlte ich mich oft verloren. Aber dieser Anwalt hat es geschafft, mir alles klar und verständlich zu erklären. Seine ruhige und kompetente Art hat mir viel Sicherheit gegeben und letztendlich zum Erfolg meines Falles beigetragen.
ShmdShmd
11:35 11 Jun 24
Das Engagement für Datenschutz und Sicherheit ist sowohl beruhigend als auch professionell.
Jan WirthJan Wirth
16:00 06 Mar 24
Nachdem ich mich durch einen medizinrechtlichen Vorfall verunsichert und überfordert fühlte, wandte ich mich an die Kanzlei. Schon beim ersten Telefonat erkannte ich den Unterschied: Statt der üblichen Hast wurde sich Zeit für mich genommen. Die Beratung ging weit über das rein Juristische hinaus; es wurde auch auf meine persönlichen Sorgen und Nöte eingegangen. Dieses menschliche Verständnis, kombiniert mit fachlicher Kompetenz, machte den ganzen Unterschied. Während des gesamten Verfahrens war die Kommunikation beispielhaft. Jeder Schritt wurde erklärt, jederzeit konnte ich nach dem aktuellen Stand fragen und erhielt prompte Antworten. Auch wenn es zu Verzögerungen kam, fühlte ich mich nie im Stich gelassen. Die Art und Weise, wie mein Fall zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurde, erfüllt mich mit tiefem Dank.
AppauAppau
09:56 06 Mar 24
Herr Tauer ist ein hervorragender Rechtsanwalt, der mich im Bereich des Versicherungsrechts kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten hat. Seine Fachkenntnisse und sein Engagement haben mir dabei geholfen, eine erfolgreiche Lösung für mein Anliegen zu finden. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und seine transparente Kommunikation. Dank seiner Unterstützung fühle ich mich gut aufgehoben und kann Herrn Tauer uneingeschränkt weiterempfehlen.
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