Ihre Anwälte für Gebäudeversicherung in Köln und Frankfurt

Gebäudeversicherung / Feuerversicherung / Elementarschadensversicherung

Was ist eine Gebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung wie die betriebliche Gebäudeversicherung soll Gebäude je nach Inhalt des Vertrages gegen die Gefahren

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren wie Sturm, Hagel

sowie – soweit versichert –

  • weitere Elementargefahren
  • Anprall und Absturz von Flugzeugen, seiner Teile oder Ladung
  • Fahrzeuganprall durch Straßen- und Schienenfahrzeuge
  • Schäden an Gebäuden durch Einbrüche und Vandalismus
  • Dekontamination von verseuchtem Erdreich (Umweltschadenversicherung)
  • Glasbruch

absichern. Dabei werden häufig Paketprodukte abgeschlossen, zum Teil sind aber auch einzelne Gefahren in jeweils einzelnen Versicherungsverträgen abgesichert.

Die Feuerversicherung soll dabei Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion entstanden sind sowie die daraus entstehenden Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten abdecken.

Leitungswasserschäden sind der Regel definiert als Schäden, die durch bestimmungswidrig aus Rohren sowie – soweit versichert – daran angeschlossenen System wie Schläuche zu Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Sprinkleranlagen etc. ausgetretenes Leitungswasser eintreten. Je nach Vertrag können auch Schäden die durch Wasseraustritt aus Wasserbetten oder Aquarien mitversichert sein

Weiter sind in der Regel auch Rohrbrüche  innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie Frostschäden an Installationen (zum Beispiel Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toiletten, Armaturen, Heizkörper) sowie Bruchschäden an innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren und Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks versichert.

Sturmschäden sind in der Regel Schäden, die ab Windstärke 8 verursacht werden.

Hagelschäden sind in der Regel unabhängig von der Windstärke versichert.

Erst in den letzten 20 Jahren haben sich Elementarschadensversicherung zur Absicherung von Elementarschäden wie

  • Schäden durch Überschwemmung aufgrund von Starkregen, Grund- oder Hochwasser
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

etabliert. Da Gebäudeversicherungen häufig über Jahrzehnte nicht überprüft und geändert werden, enthalten viele alten Verträge diesen Elementarschutz nicht. Seitdem Starkregenereignisse und den daraus entstehenden Schäden an Gebäuden in Deutschland häufiger geworden sind, ist die Abschluss dieses ergänzenden Schutzes dringend zu prüfen und überdenken.

 

Was ist mitversichert?

Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude mit den Gebäudebestandteilen wie auch Einbaumöbel, die individuell für das Gebäude und seine Räume geplant und gefertigt wurden, fest eingebaute Maschinen wie Unterverteilungen, Gebäudezubehör wie z.B. Brennstoffvorräte, Dachziegel, Ersatzfliesen, Fassadenfarbe, Müllboxen, Klingelanlagen und Briefkästen auf dem versicherten Grundstück sowie außen am Gebäude angebrachte Dinge wie Markisen und Antennen sowie an das Gebäude anschließender Terrassen. Weitere Grundstücksbestandteile wie Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Zäune, Wege- und Gartenbeleuchtungen sind je nach Vertrag unter Umständen mitversichert.

Bei Schäden an beweglichen Hausrat und Gebäudeinhalt kann eine bestehende Hausratversicherung bzw. Gebäudeinhaltsversicherung leistungspflichtig sein.

 

Welche Kosten sind versichert?

Versichert sind die Folgen eines der versicherten Ereignisse, üblicherweise zum Zeit- bzw. Neuwert bis zu dem vereinbarten Höchstbetrag. Hier besteht ein erhebliches Risiko, wenn die Versicherungssummen nicht ordnungsgemäß ermittelt wurden, nicht gleitend vereinbart wurden, nicht regelmäßig angepasst wurden und/oder kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.

  • Wiederherstellungskosten zum Neuwert sofern das Zeitfenster zur Wiederherstellung eingehalten wurde (Neuwertspitze),
  • Zeitwert
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Bewegungs-, Schutzkosten und Kosten zur Beseitigung umgestürzter Bäume.
  • Bei Einbrüchen und Einbruchsversuchen: Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Rollläden und Schutzgittern des versicherten Gebäudes

Weiter lassen sich im Rahmen der Gebäudeversicherung bei Mietobjekten Mietausfälle sowie bei betrieblichen Gebäuden Betriebsunterbrechungsschäden bei Eintritt der versicherten Ereignisse mitversichern. Dabei ist auf den vereinbarten Haftungszeitraum zu achten. Bei Mietwohnungen ist in der Regel ein Mietausfall bis zu einem Zeitraum von zwölf Monate versichert.

Ihre Situation und Strategien der Versicherer im Fall ihrer Inanspruchnahme

Sie haben einen Schaden an Ihrem Gebäude durch Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Leitungswasser oder Rohrbruch, Erdrutsch oder Erdsenkung erlitten.

Der Gebäudeversicherer hat ein Gutachten erstellen lassen, welches eine deutlich niedrigere Schadenshöhe feststellt, als die von Ihren Handwerkern oder anderen Fachleuten berechneten Kosten. Unter Umständen weigert sich der Gebäudeversicherer auch noch, sein von ihm erstelltes Gutachten herauszugeben, so dass Sie die von dem Versicherer vorgeschlagene oder tatsächlich geleistete Regulierungssumme nicht nachvollziehen können.

Der Gebäudeversicherer weigert sich ganz oder teilweise zu zahlen, weil er behauptet, das Schadensereignis oder der Schaden sei nicht oder teilweise nicht versichert.

Der Gebäudeversicherer weigert sich ganz oder teilweise zu zahlen, weil er behauptet, das Schadensereignis sei gar nicht oder nicht in dem Umfang eingetreten.

Der Gebäudeversicherer hält die von Ihnen eingereichten Kostenvoranschläge für die Schadensbestätigung für falsch, überhöht, nicht prüffähig oder ungeeignet.

Der Gebäudeversicherer verweist Sie auf ein Sachverständigenverfahren,

Der Gebäudeversicherer macht Abzüge wegen Unterversicherung geltend.

Der Gebäudeversicherer verweigert die Regulierung wegen grober Fahrlässigkeit oder will deshalb die Schadenszahlung kürzen

Der Gebäudeversicherer behauptet Vorsatz oder eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und kündigt den Vertrag, tritt von ihm zurück bzw. erklärt die Anfechtung statt zu leisten.

Der Gebäudeversicherer behauptet Beitragsrückstände und er sei deshalb leistungsfrei.

Der Gebäudeversicherer verweigert zu leisten, weil er immer neue Unterlagen fordert oder weitere Gutachten erstellen lässt.

Der Gebäudeversicherer zahlt eine Abstandssumme und weigert sich, die restliche Versicherungssumme auszuzahlen oder bietet Ihnen einen Abfindungsvergleich an.

Ihnen wächst die Situation über den Kopf und Sie benötigen jemanden, der die Schadensregulierung mit dem Gebäudeversicherer übernimmt.

Diese Situation ist uns aus einer Vielzahl von Mandaten bestens bekannt.

Was können wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht für Sie tun?

Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen.

Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Falle der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber der Gebäudeversicherung an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, dem diese Fallgestaltungen aus der alltäglichen Praxis vertraut sind und Ihre besondere Situation versteht, das es um eine Schadenskompensation Ihres Heimes oder eines für Sie erheblichen Vermögenswertes geht.

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit Sie gute Chancen auf eine zeitnahe und umfassende Regulierung haben.

  • Wir ziehen für Sie alle notwendigen Versicherungsunterlagen (Versicherungsvertrag und allgemein sowie besondere Versicherungsbedingungen) bei, werten diese aus und prüfen für Sie, was tatsächlich versichert ist.
  • Wir ordnen die Schadenspositionen
  • Wir beraten Sie bei der Einholung von evtl. notwendigen weiteren Sachverständigengutachten, stellen Kontakte zu Sachverständigen her und moderieren die Fragestellung und Umfang bei der Gutachtenerstellung
  • Wir erwirken bei Ihrem Gebäudeversicherer die Erstellung von Gutachten und setzen uns mit den Gutachten des Versicherers auseinander.
  • Wir führen für und – wenn gewünscht mit Ihnen – Regulierungsgespräche durch.
  • Wir bewerten Ihre Chancen der Durchsetzbarkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung der Zahlung des Versicherers für Sie als einerseits und der rechtlichen Risiken zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit andererseits.
  • Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer durch (Leistungsverfahren). Dabei führen wir den Schriftverkehr mit der Versicherung und führen – wenn nötig – das Klageverfahren vor Gericht zu Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch. Dabei kann die Wahl des richtigen Gerichtsstandes unter Umständen entscheidend für den erfolgreichen Ausgang des Klageverfahrens sein.
  • Wir führen für Sie soweit notwendig und gewünscht ein Sachverständigenverfahren durch
  • Wir wehren für Sie unberechtigte Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung, Rücktritte, Kündigungen oder Vertragsanpassungen ab.
  • Wir prüfen für Sie, ob im Falle von fehlerhaften Abschlüssen von Gebäudeversicherungsverträgen ein Anspruch wegen Maklerhaftung gegen den Versicherungsvermittler besteht

Dabei vertreten wir ausschließlich die Versicherungsnehmerseite.

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Frankfurt am Main: Thurn-und-Taxis-Platz 6
   069 9288674-0

Köln: Hohenzollernring 103
   0221 4853110-0

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherungsgesellschaft geltend machen wollen, die Gebäudeversicherung nicht oder nicht wie in dem vertraglichen geschuldeten Umfang zahlen will oder die Versicherung den Vertrag gekündigt oder angefochten hat, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie im Rahmen einer vertraulichenunverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

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