Mona Becks
Rechtsanwältin in Anstellung
140, Mere Green Road Sutton Coldfield
Call Us: 0123-456-789
Ihre Dread-Disease-Versicherung zahlt nicht oder verweigert die Leistung nach der Diagnose einer schweren Krankheit? Sie suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Dread Disease Versicherung und Vorsorge bei schweren Krankheiten? Dann kontaktieren Sie uns!
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt in Anstellung
Rechtsanwältin in Anstellung
Rechtsanwalt in Anstellung
Bei sogenannten Dread-Disease-Versicherungen wir von den Versicherern im Falle Ihrer Inanspruchnahme wie bei BU-Versicherungen umfassend und genauestens der Krankheitsverlauf vor Vertragsschluss geprüft und häufig die vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung durch Verschweigen bereits vorliegender Erkrankungen behauptet. In der Folge tritt der Versicherer dann vom Vertrag zurück und erklärt hilfsweise die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Ja! Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnissen zu erzielen. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir beraten Sie bei der Anfertigung von Meldungen zur Dead-Disease-Versicherung / Schwere–Krankheiten-Vorsorge.
Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer durch.
Wir wehren für Sie unberechtigte Anfechtungen, Rücktritte, Kündigungen oder Vertragsanpassungen ab.
Dabei vertreten wir ausschließlich die Versichertenseite.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.
Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.