Ihre Anwälte für Lebensversicherungen in Köln und Frankfurt

Bei Kapital-Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen setzen wir für Sie bei unwirksamen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihre Ansprüche bei Rücktritt und Widerruf auf einen adäquaten Rückkaufwert durch. Dabei ist unter Umständen auch bei bereits erfolgter Kündigung noch ein Widerruf möglich. Dabei wurden durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Risiko-Lebensversicherung behaupten Versicherer bei ungeklärten Unfällen mit Todesfolge den Suizid des versicherten Person. Beweisbelastet für diese Behauptung ist allerdings der Versicherer.

Frankfurt am Main: Thurn-und-Taxis-Platz 6
   069 9288674-0

Köln: Hohenzollernring 103
   0221 4853110-0

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Wenn Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherungsgesellschaft geltend gemacht haben, diese aber nicht oder nicht wie in dem vertraglichen geschuldeten Umfang zahlen will oder die Versicherung den Vertrag gekündigt oder angefochten hat, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

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    Wir werden Ihre Anfrage zeitnah bearbeiten und Sie darüber informieren, ob wir das Mandat annehmen oder ablehnen möchten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Das Absenden dieses Formulars eröffnet keinen Zugang für die Abgabe formbedürftiger oder fristgebunder Erklärungen.

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