Kersten E. Tauer, LL. M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihre Anwälte für Lebensversicherungen in Köln und Frankfurt


Antonia Rhiel
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Dr. Burkard Lensing
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Bei Kapital-Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen setzen wir für Sie bei unwirksamen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihre Ansprüche bei Rücktritt und Widerruf auf einen adäquaten Rückkaufwert durch. Dabei ist unter Umständen auch bei bereits erfolgter Kündigung noch ein Widerruf möglich. Dabei wurden durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Risiko-Lebensversicherung behaupten Versicherer bei ungeklärten Unfällen mit Todesfolge den Suizid des versicherten Person. Beweisbelastet für diese Behauptung ist allerdings der Versicherer.

Frankfurt am Main: Thurn-und-Taxis-Platz 6
069 9288674-0
Köln: Hohenzollernring 103
0221 4853110-0
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Wenn Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherungsgesellschaft geltend gemacht haben, diese aber nicht oder nicht wie in dem vertraglichen geschuldeten Umfang zahlen will oder die Versicherung den Vertrag gekündigt oder angefochten hat, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.
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