Mona Becks
Rechtsanwältin in Anstellung
140, Mere Green Road Sutton Coldfield
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Ihre private oder betriebliche Haftpflichtversicherung zahlt nicht oder verweigert die Übernahme von Ansprüchen? Sie suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich privater und betrieblicher Haftpflichtversicherungen? Dann kontaktieren Sie uns!
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Grundsätzlich ist die private wie betriebliche Haftpflichtversicherung sowie für Bauherren die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein existenziell wichtiger Versicherungsschutz.
Allerdings bestreiten die Versicherer häufig nach Meldung des Versicherungsfalls den von der versicherten Person geschilderte Hergang des Eintritt des Schadensfalls. Daneben werden die Nichtbeachtung von vertraglich festgelegten Obliegenheiten wie rechtzeitiges Anzeigen des Schadensfalls oder Ausschluss wegen grober Fahrlässigkeit eingewandt.
Schließlich ist beim Eintritt von Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen und Anhängern auf die sogenannte Benzinklausel zu achten. Eine sachkundige rechtliche Beratung vor Abgabe der Meldung an den Versicherer kann unter Umständen eine teure Rückstufung in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ersparen.
Als auf das Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte mit dem dafür notwendigen wirtschaftlichen und technischen Verständnis setzen wir Ihre Ansprüche gegen Ihren Haftpflichtversicherer durch, damit Sie nicht selbst mit den Schadensfolgen belastet werden.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.
Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.