So arbeiten wir für Sie

Kersten Tauer, LL. M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht

Konsequente Spezialisierung

Zu einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen des Mandanten im Medizinrecht und Versicherungsrecht ist es essentiell, dass der Rechtsanwalt neben der Kenntnis des allgemeinen juristischen Handwerks auch die komplexe Spezialmaterie des Medizinrechts, hier insbesondere des Arzthaftungsrechts sowie des Versicherungsrechts umfassend versteht und beherrscht. Wir haben uns entschieden und vertreten ausschließlich Menschen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bei Behandlungsfehlern, Personenschäden sowie auf Versicherungsleistungen. Dieser konsequente Focus sichert Ihnen als Mandant die wirksame Durchsetzung Ihrer Interessen.

Effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Ziel ist es, Rechtsprobleme im persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten zügig, effizient, kreativ und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Gerade im Arzthaftungsrecht ist es unbedingt ratsam, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, da Gerichtsverfahren zum überwiegenden Teil eine sehr lange Zeit benötigen und die Parteien stark belasten. Wenn es notwendig ist, setzen wir für Sie Ihre Interessen mit Engagement durch alle zur Verfügung stehenden Instanzen durch.

Nur wer auch die andere Seite kennt und versteht, ist auch erfolgreich

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Höll + Tauer l Rechtsanwälte l Medizinrecht l Versicherungsrecht sind sämtlich auf Arzthaftungsrecht, Personenschadensrecht sowie Versicherungsrecht spezialisiert. Wir vertreten hierbei ausschließlich Patienten, Geschädigte und Versicherungsnehmer. Dennoch kennen wir die Probleme im Gesundheitswesen und die Anforderungen von Patienten sowie Ärzten sehr genau und wissen, wie die jeweilige Gegenseite denkt, was sie bewegt und wie sie handelt. Dies ist für die Fallbearbeitung von entscheidendem Vorteil für unsere Mandanten, da wir so in der Lage sind, die voraussichtlich von der Gegenseite angeführten Argumente besser zu verstehen, „vorherzusehen“ und so bereits im Vorfeld sachkundiger entkräften zu können.

Warum dauert es manchmal etwas länger, bis der Rechtsanwalt Ihren Anspruch durchgesetzt hat?

Alle unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte möchten für Sie Ihren Rechtsanspruch so schnell und effizient wie möglich durchsetzen und zum Abschluss bringen. Dennoch entstehen leider manchmal Wartezeiten, die der Rechtsanwalt nicht beeinflussen kann. Bei Arzthaftungsfällen bestimmt sich die Zeitdauer des gesamten Falls meistens durch die lange Bearbeitungsdauer der im Interesse des Mandanten tätigen Sachverständigen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder der Sachverständigen der Gutachterkommission der jeweiligen Ärztekammer. Aufgrund der Menge, die die Mitarbeiter dieser Gutachterstellen zu bearbeitenden haben, kann es verfahrensbeschleunigend sein, zunächst ein Privatgutachten durchführen zu lassen. Wir beraten Sie hier gerne.

Nachdem wir für Sie Ihren Anspruch bei der Gegenseite geltend gemacht haben, kommt es bei Arzthaftungsfällen, Personenschadensfällen aber auch bei Versicherungsfällen, bei denen eine Begutachtung notwendig ist, leider immer wieder zu Wartezeiten, bis die Gegenseite die eigene gegnerische Begutachtung hat durchführen lassen und sich erst dann zu dem Anspruch äußern kann. Zu der normalen Arbeitszeit, der Gegenseite kann eine rein taktische Zeitverzögerung erfolgen. Aufgrund unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung wissen wir in diesen Fällen, angemessen Druck aufzubauen und dem entgegenzuwirken. Unser Ziel ist Ihr Ziel: möglichst zeitnah Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung entfallen die meisten Wartezeiten ebenfalls auf die Bearbeitungszeiten der von dem Gericht durch den Beweisbeschluss beauftragten Sachverständigen. Hier haben wir die Fristen Immer für Sie im Auge und werden das Gericht regelmäßig daran erinnern, sollte Stillstand eingetreten sein.

Wartezeiten können aber auch durch den Mandanten selbst entstehen. Sie helfen sich selbst am besten, wenn Sie uns die notwendigen Unterlagen und Auskünfte schnellstmöglich zur Verfügung stellen und zeitnah auf unsere Nachrichten antworten. Nur vollständig durch Sie über die Sachlage informiert, sind wir in der Lage, für Sie agieren zu können.

Sie haben Fragen zu Ihrem laufenden Mandat? Vereinbaren Sie mit uns einen Telefontermin!

Um konzentriert an Ihrem Fall arbeiten zu können und alle Ihre Fragen für Sie umfassend und effizient beantworten zu können, ist es für Sie von Vorteil, wenn wir uns auf ein Gespräch mit Ihnen vorbereiten. Dann haben wir die Zeit für Sie, die nötig ist, Ihren speziellen Fall und Ihre daraus entstehenden Fragen zu erörtern und umfassend zu beantworten. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Telefontermin oder – wenn Sie weitere Unterlagen übergeben werden sollen beziehungsweise umfangreiche Erörterungen sinnvoll sind – einen persönlichen Gesprächstermin in unseren Kanzleiräumen in Frankfurt am Main oder Köln.

Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten

Um die Interessen unserer Mandanten effizient vertreten zu kennen, analysieren wir die Ausgangssituation gründlich und umfassend. Insbesondere im Arzthaftungsrecht und Zahnarzthaftungsrecht aber auch im Versicherungsrecht ist eine profunde gutachterliche Klärung des Sachverhaltes essentiell. Dazu arbeiten wir mit einer Reihe von renommierten medizinischen Sachverständigen der verschiedensten medizinischen Fachrichtungen sowie mit exzellenten Gutachtern zusammen, um in jedem Fall den Grundsatz einer fachgleichen und kompetente Begutachtung gewährleisten zu können.

Wenn bei der Schadensermittlung weitere Expertisen benötigt werden, können wir auf unser Netzwerk von Spezialisten wie Fachanwälte anderer Rechtsgebiete, Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwälte und Unternehmensberater zurückgreifen. Ebenfalls arbeiten wir mit den Spezialisten und Beratern Ihres Vertrauens zusammen.

Was ist eine kostenlose erste Einschätzung?

Wir bieten Ihnen eine telefonische, für Sie unverbindliche und kostenlose, erste Einschätzung an, um für Sie zu klären, ob es möglich und sinnvoll sein kann, bei einem bestimmten von Ihnen geschilderten Lebenssachverhalt im Bereich der Arzthaftung sowie im Versicherungsrecht Ihre Rechte juristisch durchzusetzen, welche Ziele dabei möglicherweise zu erreichen sind, welche Voraussetzungen dazu gegeben sein müssen und welche Kosten und Risiken dabei voraussichtlich entstehen werden. Wir nehmen uns hierfür bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit. Inhalte einer kostenlosen ersten Einschätzung ist nicht das Durcharbeiten von umfangreichen Dokumenten.

Konkrete Fragestellungen, durch unsere juristische Beratung sehr gut abschließend juristisch beantwortet werden können und die eine für Sie ohne weitere juristische Hilfe konkret umsetzbare Handlungsanweisung beinhalten können wir im Wege einer umfassende Erstberatung für Sie ermöglichen. Dabei beraten wir Sie gerne persönlich in unseren Kanzleiräumen in Frankfurt am Main und in Köln, telefonisch oder im Videochat. Die Kosten dafür richten sich dabei – soweit nichts anderes vereinbart wird – nach dem RVG.