Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
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Allgemeine Mandatsbedingungen und Widerrufsrecht

Akten

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die Rechtsanwälte an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgungen und Prozessführungen ist.

1.2 Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen mit dem Mandanten.

1.3 Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies vereinbart wurde.

2. Mandatsverhältnis, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1 Das Mandat kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch die Rechtsanwälte zustande. Bis zur Auftragsannahme bleiben die Rechtsanwälte in ihrer Entscheidung über die Mandatsannahme grundsätzlich frei. Ein Mandatsverhältnis kommt nicht zustande, wenn die Anfrage lediglich im Rahmen einer Informationsservicedienstleistung allgemein beantwortet wird.

2.2. Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Die insoweit vereinbarte Tätigkeit ist nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Der Auftrag wird grundsätzlich allen Rechtsanwälten der Kanzlei erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt oder bestimmte Rechtsanwälte vorgeschrieben ist (zum Beispiel bei Strafsachen und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten) oder durch gesonderte Abrede vereinbart wird. In allen Fällen steht das Honorar ausschließlich der Kanzlei zu. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Rechtsanwälte entsprechend der nach Sachgebiet ausgerichteten kanzleiinternen Organisation.

 

2.3 Die Rechtsanwälte sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei sind sie berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen.

2.4 Die Rechtsanwälte sind zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen haben.

2.5 Handlungen, die sich auf dasselbe Mandat mehrerer Auftraggeber beziehen und welche einer von mehreren Auftraggebern vornimmt oder welche vom Rechtsanwalt gegenüber einem von mehreren Auftraggebern vorgenommen werden, wirken für und gegen alle Auftraggeber. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Auftraggeber, so kann das Mandat niedergelegt werden.

2.6 Die Beauftragung erfolgt unabhängig davon, ob eine Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht.

3. Leistungsänderungen

3.1 Die Rechtsanwälte sind verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern den Rechtsanwälten dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazität, ihrer fachlichen Ausrichtung, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung und der Berücksichtigung der Interessen des Mandanten zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmen sich die Rechtsanwälte mit dem Mandanten bezüglich der angestrebten Zielsetzungen ab, wobei sie berechtigt sind, von Weisungen des Mandanten abzuweichen, wenn sie den Umständen nach annehmen dürfen, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde.

3.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderung auf die Vertragsbindungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Rechtsanwälte oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbindungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und damit für den Mandanten keine unmittelbaren Nachteile verbunden sind, führen die Rechtsanwälte in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung ihre Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Mandanten im ursprünglichen Umfang fort.

4. Schweigepflicht, Korrespondenz und Datenschutz

4.1 Die Rechtsanwälte sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.

4.2 Die Rechtsanwälte dürfen insbesondere bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten zutreffend sind und bleiben. Änderungen der Anschriftsadresse sowie der weiteren Kommunikationsdaten wie Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer sind unverzüglich mitzuteilen, da es zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigen Rechtsverlusten führen können.

4.3 Die Rechtsanwälte sind auch befugt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ohne Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Verschlüsselungen, dem Mandanten Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übermitteln, es sei denn, aus den Umständen wäre eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt.

4.4 Die Rechtsanwälte machen darauf aufmerksam, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über Telefax und elektronische Medien wie z. B. E-Mail mit dem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sind. Besonders E-Mails können von Dritten einfach gelesen werden.

4.5 Die Rechtsanwälte sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmung zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

4.6 Der Mandant ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rechtsanwälte Mandatsinformationen an die Rechtsschutzversicherung des Mandanten weitergeben, wenn die Rechtsanwälte den Auftrag erhalten haben, mit der Rechtsschutzversicherung zu korrespondieren. Die Rechtsanwälte weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Übernahme der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung die Verpflichtung des Mandanten zu Bezahlung der anwaltlichen Vergütung nicht entfällt.

5. Mitwirkungspflichten des Mandanten

5.1 Der Mandant unterrichtet die Rechtsanwälte vollständig und umfassend über die ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Sachbearbeitung durch die Rechtsanwälte unerlässlich sind. Die Rechtsanwälte können grundsätzlich den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und diese Tatsachen der Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant verpflichtet sich für die Dauer des Mandats die Rechtsanwälte unverzüglich über Handlungen, die der Mandant selbst gegenüber Gerichten, Behörden, Dritten oder dem Gegner vorgenommen hat, zu informieren.

5.2 Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte bei der Auftragsdurchführung nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. So hat der Mandant insbesondere alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig und auf Verlangen der Rechtsanwälte schriftlich zur Verfügung zu stellen.

Für die Tätigkeit des Anwalts notwendige Unterlagen wie insbesondere Krankenunterlagen, Versicherungsscheine oder Versicherungsbedingungen hat der Mandant beizubringen. Soll der Anwalt für den Mandanten notwendige Krankenunterlagen, Versicherungsscheine oder Versicherungsbedingungen beiziehen, ist der Anwalt berechtigt, sich von dem Mandanten den zeitlichen Mehraufwand zusätzlich im Stundensatz für 120,00 € pro Stunde zzgl. der gesetzlich zu entrichtenden Umsatzsteuer vergüten zu lassen.

Übergibt der Mandant dem Anwalt Schriftstücke wie insbesondere Schreiben, Schriftsätze, Krankenunterlagen, Versicherungsunterlagen, Rechnungen, Rezepte, Verordnungen, Zahlungsbelege, Quittungen etc. in nicht nach Datum und Zugehörigkeit geordneter Form, in unleserlicher Qualität und/oder nicht als Original, Fotokopie oder im PDF-Format, ist der Anwalt berechtigt, sich von dem Mandanten den zeitlichen Mehraufwand für Beschaffen, Sortieren, Zuordnen und/oder Formatieren von elektronischen Dokumenten in das PDF-Format zusätzlich im Stundensatz für 120,00 € pro Stunde zzgl. der gesetzlich zu entrichtenden Umsatzsteuer vergüten zu lassen.

5.3 Abwesenheiten, bei denen der Mandant nicht zu erreichen ist, sind den Rechtsanwälten mitzuteilen.

5.4 Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche Schriftstücke des Rechtsanwalts daraufhin zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind.

6. Gebühren und Auslagen, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

6.1 Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG-VV) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung wie ein Beratungsvertrag oder eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu leistendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere Gebühren als im RVG vorgesehen vereinbart, ist die Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie in Schriftform wie durch einen Brief oder in Textform wie durch Telefax oder E-Mail geschlossen worden ist.

6.2 Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert des Mandats, es sei denn, es handelt sich um ein Mandat, bei dem die Abrechnung nicht nach dem Gegenstandswert erfolgt wie in Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten. Trifft das RVG keine Regelung oder überlässt es die Abrechnung der Vereinbarung der Parteien, so wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet.

6.3 In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten besteht im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes.

6.4 Sofern nicht anders vereinbart, haben die Rechtsanwälte neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Wahrnehmung von Terminen kann sich der Rechtsanwalt in jedem Fall darüber hinaus mit mindestens 40,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vergüten lassen. Die Rechtsanwälte sind nach § 9 RVG berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen. Das gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte bestehen.

6.5 Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind unverzüglich zahlbar. Auf Honorarforderungen der Rechtsanwälte sind Leistungen an Erfüllung statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Zahlungsanweisungen, sowie Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

6.6 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Rechtsanwälte einschließlich deren Gebühren und Auslagen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Gesamtschuldnerische Haftung bei Mandantenmehrheit

Mehrere Mandanten – sowohl natürliche als auch juristische Personen – haften dann gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung der Rechtsanwälte, wenn die Rechtsanwälte für sie in derselben Angelegenheit tätig werden.

8. Kündigung, Abrechnung noch nicht in Rechnung gestellter Leistungen

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.

8.2 Das Kündigungsrecht steht auch den Rechtsanwälten zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.

8.3 Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigungserklärung unverzüglich abgerechnet und sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig, sofern dort nichts anderes vermerkt ist.

8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Aufbewahrung von Unterlagen sowie Versendungsrisiko

9.1 Nach § 50 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) endet die Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter den Rechtsanwälten aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, 5 Jahre nach Beendigung des Mandates. Die Rechtsanwälte schulden keine längere Aufbewahrung. Werden Unterlagen verschickt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.

9.2 Die vor Ablauf der Frist zu erfolgende Herausgabe von Unterlagen erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.

10. Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Mandanten, Verrechnung mit offenen Ansprüchen

10.1 Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner, die Staatskasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte an die Rechtsanwälte in Höhe der Honorarforderung und Auslagen sicherungshalber ab mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Mandanten dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Die Rechtsanwälte werden den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.

10.2 Die Rechtsanwälte sind befugt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihnen eingehen, mit offenen Honorarbeträgen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11. Hinweis zur Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung besteht bei der

HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Heilbronner Straße 158
70191 Stuttgart

12. Sonstiges

12.1 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit den Rechtsanwälten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

12.2 Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Weitere wichtige berufsrechtliche Bestimmungen finden sich in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und in der Fachanwaltsordnung (FAO). Die vorstehenden Regelungen und weitere Rechtsrahmenbedingungen finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Beispiel unter Bundesrechtsanwaltskammer Berufsregeln und Rechtsprechung [Ext. Link]

12.3 Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer, Frau Rechtsanwältin sowie Frau Antonia Rhiel sind als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, die zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
RAK Frankfurt am Main [Ext. Link]

Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing, Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr, Frau Rechtsanwältin Mona Becks sowie Herr Rechtsanwalt Corbinian Weber sind als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, die zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
RAK Köln [Ext. Link]

13. Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 
 

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht:

Wenn Sie Verbraucher sind, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, Telefon: 069/9288674-0, Telefax: 069/92886742, E-Mail: info@tauer-rechtsanwaelte.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden.

Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit, ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Wenn Sie bei der Mandatierung ausdrücklich zustimmen, dass Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt, erlischt durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht.

Kundenbewertungen

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
Fomkar
06:56 17 Oct 24
Dieses Rechtsteam hat es geschafft, mir die Angst vor dem juristischen Prozess zu nehmen. Von Anfang an wurde ich warmherzig aufgenommen und fühllte mich durchweg gut beraten.
Konstantin Augustin
12:45 15 Oct 24
Bietet eine exzellente Kommunikation. Fragen werden zeitnah und verständlich beantwortet.
Janus Heinrich
12:39 15 Oct 24
Die Kanzlei überzeugt durch ihre Spezialisierung im Medizin- und Versicherungsrecht. Ein freundlicher Erstkontakt und die professionelle Beratung haben mich sofort überzeugt.
Felix Gold
12:39 15 Oct 24
Ein schwerer Verkehrsunfall mit langwierigen physischen und psychischen Folgen brachte mich in eine Lage, in der ich professionelle Hilfe benötigte. Die Entscheidung für diese Kanzlei erwies sich als goldrichtig. Von der Erstberatung über das gesamte Verfahren hinweg wurde ich umfassend betreut. Besonders bemerkenswert fand ich das Engagement meines Rechtsbeistandes, der sich auch um die Kleinigkeiten kümmerte, die enorm zur seelischen Beruhigung beitrugen. Marienkäfer in einem Garten der Rechtsunsicherheiten, so fühlte ich mich – behütet und geführt. Auch wenn die Mühlen der Justiz manchmal langsamer mahlen, als man sich wünscht, wurde ich über jede Verzögerung informiert und erhielt eine ehrliche Einschätzung über meine Chancen. Diese integre und transparente Arbeitsweise hat bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Danny Vogel
12:09 02 Aug 24
Die Website bietet eine hervorragende Informationsquelle für rechtliche Fragen und zeigt das Bestreben der Kanzlei, Wissen zugänglich zu machen. Dieser Service ist besonders für diejenigen wertvoll, die sich einen ersten Überblick über rechtliche Themen verschaffen möchten.
Carlos Anastacio
10:28 31 Jul 24
Ich musste einen Medizinischen und langjährigen Prozess führen..Durch die Kanzlei konnten wir den Prozess erfolgreich und in allen Punkte gewinnen.Ein großes Dankeschön an das gesamte Team der Kanzlei Tauer.
Detlef Weiss
10:20 31 Jul 24
Ich hatte ein großes medizinisches Problem.Die Kanzlei konnte mir in allen Punkten helfen.Von meiner Seite ist die Kanzlei sehr kompetent und weiter zu empfehlen
Frank Holzheid
07:31 10 Jul 24
Als Laie im juristischen Dschungel fühlte ich mich oft verloren. Aber dieser Anwalt hat es geschafft, mir alles klar und verständlich zu erklären. Seine ruhige und kompetente Art hat mir viel Sicherheit gegeben und letztendlich zum Erfolg meines Falles beigetragen.
Shmd
11:35 11 Jun 24
Das Engagement für Datenschutz und Sicherheit ist sowohl beruhigend als auch professionell.
Jan Wirth
16:00 06 Mar 24
Nachdem ich mich durch einen medizinrechtlichen Vorfall verunsichert und überfordert fühlte, wandte ich mich an die Kanzlei. Schon beim ersten Telefonat erkannte ich den Unterschied: Statt der üblichen Hast wurde sich Zeit für mich genommen. Die Beratung ging weit über das rein Juristische hinaus; es wurde auch auf meine persönlichen Sorgen und Nöte eingegangen. Dieses menschliche Verständnis, kombiniert mit fachlicher Kompetenz, machte den ganzen Unterschied. Während des gesamten Verfahrens war die Kommunikation beispielhaft. Jeder Schritt wurde erklärt, jederzeit konnte ich nach dem aktuellen Stand fragen und erhielt prompte Antworten. Auch wenn es zu Verzögerungen kam, fühlte ich mich nie im Stich gelassen. Die Art und Weise, wie mein Fall zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurde, erfüllt mich mit tiefem Dank.
Appau
09:56 06 Mar 24
Herr Tauer ist ein hervorragender Rechtsanwalt, der mich im Bereich des Versicherungsrechts kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten hat. Seine Fachkenntnisse und sein Engagement haben mir dabei geholfen, eine erfolgreiche Lösung für mein Anliegen zu finden. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und seine transparente Kommunikation. Dank seiner Unterstützung fühle ich mich gut aufgehoben und kann Herrn Tauer uneingeschränkt weiterempfehlen.
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