Ihre Anwälte für Sachversicherungen in Köln und Frankfurt

Auch bei den Sachversicherungen

  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (KH) und Kaskoversicherung
  • Bauherrenversicherung / Bauwesenversicherung / Bauleistungsversicherung
  • Transportversicherung, Speditionsversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Garantieversicherung

bestreiten die Versicherer häufig nach Meldung des Versicherungsfalls den von der versicherten Person geschilderte Hergang des Eintritt des Schadensfalls. Daneben werden die Nichtbeachtung von vertraglich festgelegten Obliegenheiten wie rechtzeitiges Anzeigen des Schadensfalls oder Ausschluss der Leistungspflicht wegen grober Fahrlässigkeit eingewandt.

Bei der Beschädigung und Verlust von Gütern im Bereich der Transport- und Speditionsversicherung setzen wir für Ihr Unternehmen Ihre Ansprüche durch.

Hier ist sind wir als erfahrene Spezialisten für Versicherungsrecht mit dem notwendigen technischen und wirtschaftlichen Wissen nötig, um Ihre Rechte schnell und effektiv durchzusetzen.

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Frankfurt am Main: Thurn-und-Taxis-Platz 6
   069 9288674-0

Köln: Hohenzollernring 103
   0221 4853110-0

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherungsgesellschaft geltend gemacht haben, diese aber nicht oder nicht wie in dem vertraglichen geschuldeten Umfang zahlen will oder die Versicherung den Vertrag gekündigt oder angefochten hat, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

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Schildern Sie uns Ihr Anliegen über nachfolgendes Kontaktformular (* = Pflichtfelder). Üblicherweise beantworten wir Ihre Anfragen am nächsten Werktag.












    Wir werden Ihre Anfrage zeitnah bearbeiten und Sie darüber informieren, ob wir das Mandat annehmen oder ablehnen möchten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Das Absenden dieses Formulars eröffnet keinen Zugang für die Abgabe formbedürftiger oder fristgebunder Erklärungen.

    - ich habe die Mandatsbedingungen, mein Widerrufsrecht sowie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert.

     

     

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