Rechtsanwälte

Arzthaftungsrecht ist eine komplexes Spezialgebiet innerhalb des Medizinrechts, die von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Das Versicherungsrecht verlangt neben besonderer Kenntnisse des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auch umfassende Kenntnisse über die einzelnen Versicherungsarten, deren jeweilige allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) sowie der umfangreichen Rechtsprechung zu diesen Gesetzes- und Vertragswerken. Deshalb können nur wenige darauf spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnissen zu erzielen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie für die Rechtsberatung sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern und Personenschäden einen Fachanwalt für Medizinrecht sowie von Versicherungsleistungen einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mandatieren.

Wir sind auf Medizinrecht sowie Versicherungsrecht spezialisiert. Im Arzthaftungsrecht vertreten wir ausschließlich Patienten, im Versicherungsrecht ausschließlich die Versichertenseite. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Medizinrecht wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Versicherungsrecht wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen.

Da die Kanzlei Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte l Medizinrecht l Versicherungsrecht über mehrere Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen verfügt, haben Sie immer einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen weiterhelfen kann. Zudem ermöglicht uns der kollegiale Austausch in der Kanzlei, Ihre Fälle auch nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bearbeiten, um so für Sie eine optimale Rechtsposition durchzusetzen.

Kersten Tauer, LL. M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kersten E. Tauer, LL. M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte: Antonia Rhiel Rechtsanwältin Spezialistin für Versicherungsrecht

Antonia Rhiel
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Dr. Burkard Lensing
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Christoph Röhr
Rechtsanwalt in Anstellung

Christoph C. Klein
Rechtsanwalt in Anstellung

Mona Becks
Rechtsanwältin in Anstellung

Wir bilden uns kontinuierlich intern und extern fort, so dass wir neue Rechtsentwicklungen für Sie sofort aufgreifen und für die konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen einsetzen können.

Wir sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein [Ext. Link]. Herr Rechtsanwalt Tauer ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein [Ext. Link].

Diese Qualifikationen bieten Ihnen die Basis für eine juristische fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.