Mona Becks
Rechtsanwältin in Anstellung
140, Mere Green Road Sutton Coldfield
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Ihre Betriebsschließungsversicherung verweigert die Leistung oder zahlt nicht bei einer angeordneten Schließung? Sie suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Betriebsschließungsversicherungen? Dann kontaktieren Sie uns!
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Wenn Sie einen kompetenten Anwalt für Versicherungsrecht mit jahrelanger Erfahrung an den Standorten Frankfurt am Main oder Köln suchen, ist bei uns an der richtigen Adresse!
Sie haben eine Betriebsschließungsversicherung (BSV), Betriebsunterbrechungsversicherung, Ertragsausfallversicherung, Mehrkostenversicherung oder eine kombinierte Gastro-Police abgeschlossen und in Ihrem Betrieb einen Brand, Wasserschaden. Flutschaden, Sturmschaden, Stromunterbrechung, Einbruchdiebstahl oder ein anderes versichertes Schadensergeignis erlitten
aufgrund eines haben einen Brand, Wasserschadeneine abgeschlossen und haben e Brand, Wasserschaden, allgemeiner Gesundheitsgefahren oder Schließungsverfügung wegen einer behördliche Anordnung aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wegen des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Krankheit Covid-19 Corona geltend machen? Ihr Versicherer hat bereits abgelehnt oder Ihnen lediglich eine sehr niedrige Kulanzzahlung angeboten und behauptet nun, dass diese Fälle nicht von dem Versicherungsschutz mit umfasst sei?
Weitere typische Strategien der Versicherungsunternehmen, sich im Schadensfall ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen, ist regelmäßig das Anzweifeln der von dem Steuerberater erstellten Jahresabschlüsse sowie G+V-Rechnungen, um die Versicherungsleistung zu kürzen oder gar nicht auszuzahlen.
Sie haben eine Abfindungsvereinbarung zur Abgeltung von Ansprüchen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen Schließung aufgrund der Corona-Pandemie unterzeichnet, wonach der Versicherer nur einen sehr geringen Bruchteil der vereinbarten Versicherungssumme leistet? Sie sind aber der Ansicht, dass dies eine unangemessene Benachteiligung, eine sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellt, Sie bei Vorlage der Vereinbarung vom Versicherer arglistig getäuscht wurden im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB, dabei gegen Treu und Glauben im Sinne des § 242 BGB verstoßen wurde oder Sie einen Schadenersatzanspruch aus Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 a VVG haben? Dann sprechen Sie mit uns. Derzeit sind bereits eine Vielzahl von Verfahren wegen dieser Abgeltungsvereinbarung anhängig.
Ja! Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Anwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige darauf spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund der nachgewiesenen speziellen, theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer mit Erfolg durch.
Aufgrund § 215 VVG ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung neben dem Gericht, an dem die Versicherungsgesellschaft oder der Versicherungsvermittler ihren beziehungsweise seinen Sitz hat, auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, seinen Unternehmenssitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die aktive und geschickte Wahl des Gerichtsstands kann insbesondere im Falle einer abweichenden Rechtssprechung der einzelnen Oberlandesgerichte von entscheidender Bedeutung für den Ausgang Ihres Falls sein.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.
Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.