Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
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Betriebsschließungsversicherung

Ihre Anwälte für Betriebsschließungsversicherung in Köln und Frankfurt

Ihre Betriebsschließungsversicherung verweigert die Leistung oder zahlt nicht bei einer angeordneten Schließung? Sie suchen einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Betriebsschließungsversicherungen? Dann kontaktieren Sie uns!

Rechtsanwalt Kersten Tauer

Kersten Tauer, LL. M.

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Antonia Rhiel

Antonia Rhiel

Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing

Dr. Burkard Lensing

Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Christoph Röhr

Christoph Röhr

Rechtsanwalt in Anstellung

Rechtsanwältin Mona Becks

Mona Becks

Rechtsanwältin in Anstellung

Rechtsanwalt-Corbinian-Weber

Corbinian Weber

Rechtsanwalt in Anstellung

Versicherungsrecht

Ihr Anspruch auf Leistung von der Betriebsschließungsversicherung

Wenn Sie einen kompetenten Anwalt für Versicherungsrecht mit jahrelanger Erfahrung an den Standorten Frankfurt am Main oder Köln suchen, ist bei uns an der richtigen Adresse!

Sie haben eine Betriebsschließungsversicherung (BSV), Betriebsunterbrechungsversicherung, Ertragsausfallversicherung, Mehrkostenversicherung oder eine kombinierte Gastro-Police abgeschlossen und in Ihrem Betrieb einen Brand, Wasserschaden. Flutschaden, Sturmschaden, Stromunterbrechung, Einbruchdiebstahl oder ein anderes versichertes Schadensergeignis erlitten

aufgrund eines  haben einen Brand, Wasserschadeneine abgeschlossen und haben e Brand, Wasserschaden, allgemeiner Gesundheitsgefahren oder Schließungsverfügung wegen einer behördliche Anordnung aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wegen des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Krankheit Covid-19 Corona geltend machen? Ihr Versicherer hat bereits abgelehnt oder Ihnen lediglich eine sehr niedrige Kulanzzahlung angeboten und behauptet nun, dass diese Fälle nicht von dem Versicherungsschutz mit umfasst sei?

 

Weitere typische Strategien der Versicherungsunternehmen, sich im Schadensfall ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen, ist regelmäßig das Anzweifeln der von dem Steuerberater erstellten Jahresabschlüsse sowie G+V-Rechnungen, um die Versicherungsleistung zu kürzen oder gar nicht auszuzahlen.

Sie haben eine Abfindungsvereinbarung zur Abgeltung von Ansprüchen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen Schließung aufgrund der Corona-Pandemie unterzeichnet, wonach der Versicherer nur einen sehr geringen Bruchteil der vereinbarten Versicherungssumme leistet? Sie sind aber der Ansicht, dass dies eine unangemessene Benachteiligung, eine sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellt, Sie bei Vorlage der Vereinbarung vom Versicherer arglistig getäuscht wurden im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB, dabei gegen Treu und Glauben im Sinne des § 242 BGB verstoßen wurde oder Sie einen Schadenersatzanspruch aus Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 a VVG haben? Dann sprechen Sie mit uns. Derzeit sind bereits eine Vielzahl von Verfahren wegen dieser Abgeltungsvereinbarung anhängig.

Ja! Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Anwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige darauf spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund der nachgewiesenen speziellen, theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer mit Erfolg durch.

Aufgrund § 215 VVG ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung neben dem Gericht, an dem die Versicherungsgesellschaft oder der Versicherungsvermittler ihren beziehungsweise seinen Sitz hat, auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, seinen Unternehmenssitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die aktive und geschickte Wahl des Gerichtsstands kann insbesondere im Falle einer abweichenden Rechtssprechung der einzelnen Oberlandesgerichte von entscheidender Bedeutung für den Ausgang Ihres Falls sein.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.
 

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Kundenbewertungen

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
Danny VogelDanny Vogel
12:09 02 Aug 24
Die Website bietet eine hervorragende Informationsquelle für rechtliche Fragen und zeigt das Bestreben der Kanzlei, Wissen zugänglich zu machen. Dieser Service ist besonders für diejenigen wertvoll, die sich einen ersten Überblick über rechtliche Themen verschaffen möchten.
Carlos AnastacioCarlos Anastacio
10:28 31 Jul 24
Ich musste einen Medizinischen und langjährigen Prozess führen..Durch die Kanzlei konnten wir den Prozess erfolgreich und in allen Punkte gewinnen.Ein großes Dankeschön an das gesamte Team der Kanzlei Tauer.
Detlef WeissDetlef Weiss
10:20 31 Jul 24
Ich hatte ein großes medizinisches Problem.Die Kanzlei konnte mir in allen Punkten helfen.Von meiner Seite ist die Kanzlei sehr kompetent und weiter zu empfehlen
Frank HolzheidFrank Holzheid
07:31 10 Jul 24
Als Laie im juristischen Dschungel fühlte ich mich oft verloren. Aber dieser Anwalt hat es geschafft, mir alles klar und verständlich zu erklären. Seine ruhige und kompetente Art hat mir viel Sicherheit gegeben und letztendlich zum Erfolg meines Falles beigetragen.
ShmdShmd
11:35 11 Jun 24
Das Engagement für Datenschutz und Sicherheit ist sowohl beruhigend als auch professionell.
Jan WirthJan Wirth
16:00 06 Mar 24
Nachdem ich mich durch einen medizinrechtlichen Vorfall verunsichert und überfordert fühlte, wandte ich mich an die Kanzlei. Schon beim ersten Telefonat erkannte ich den Unterschied: Statt der üblichen Hast wurde sich Zeit für mich genommen. Die Beratung ging weit über das rein Juristische hinaus; es wurde auch auf meine persönlichen Sorgen und Nöte eingegangen. Dieses menschliche Verständnis, kombiniert mit fachlicher Kompetenz, machte den ganzen Unterschied. Während des gesamten Verfahrens war die Kommunikation beispielhaft. Jeder Schritt wurde erklärt, jederzeit konnte ich nach dem aktuellen Stand fragen und erhielt prompte Antworten. Auch wenn es zu Verzögerungen kam, fühlte ich mich nie im Stich gelassen. Die Art und Weise, wie mein Fall zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurde, erfüllt mich mit tiefem Dank.
AppauAppau
09:56 06 Mar 24
Herr Tauer ist ein hervorragender Rechtsanwalt, der mich im Bereich des Versicherungsrechts kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten hat. Seine Fachkenntnisse und sein Engagement haben mir dabei geholfen, eine erfolgreiche Lösung für mein Anliegen zu finden. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und seine transparente Kommunikation. Dank seiner Unterstützung fühle ich mich gut aufgehoben und kann Herrn Tauer uneingeschränkt weiterempfehlen.
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