Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
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Behandlungsfehler bei plastischer Chirurgie

Ihre Anwälte für Behandlungsfehler in der plastischen Chirurgie in Köln und Frankfurt

Sie haben den Verdacht, dass Sie Opfer eines Behandlungsfehlers in der plastischen Chirurgie durch Ärztepfusch geworden sind und suchen einen Anwalt für Arzthaftung mit jahrelanger Erfahrung? Dann kontaktieren Sie uns!

Rechtsanwalt Kersten Tauer

Kersten Tauer, LL. M.

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Antonia Rhiel

Antonia Rhiel

Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing

Dr. Burkard Lensing

Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Christoph Röhr

Christoph Röhr

Rechtsanwalt in Anstellung

Rechtsanwältin Mona Becks

Mona Becks

Rechtsanwältin in Anstellung

Rechtsanwalt-Corbinian-Weber

Corbinian Weber

Rechtsanwalt in Anstellung

medizinproduktehaftung

Mögliche Behandlungsfehler in der plastischen Chirurgie

Regelmäßig treten insbesondere bei Schönheitsoperationen und kosmetischen Eingriffen wie Nasenkorrekturen, Brustvergrößerungen (Double Bubble, Kapselfibrose, Rumturne der Implantate), Fettabsaugungen, Lidstraffungen, Kinnstraffungen, Facelifts, Eigenfettbehandlungen, Behandlungen mit Neurotoxinen, Fillern und Hyaluronsäure sowie bei sogenannten Frischzellenkuren eklatante Fehlbehandlungen auf, unter deren Folgen die Patienten auch Jahre später noch leiden. Als Ihr spezialisierter Anwalt für ärztliche Behandlungsfehler kämpfen wir für Ihr Recht – selbst wenn es schwierig ist, dem Arzt den Fehler nachzuweisen und Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld mit einer Klage über längere Dauer durchgesetzt werden muss!

(Grober) Behandlungsfehler – Definition und klassische Beispiele

Vereinfacht gesagt liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler dann vor, wenn die Behandlung nicht nach den zu diesem Zeitpunkt aktuellen, allgemein anerkannten Standards erfolgt (§ 280 Abs. 1 BGB, § 630a Abs. 2 BGB). Ein grober Behandlungsfehler wird als solcher bezeichnet, wenn der Arzt in nicht mehr nachvollziehbarer Weise gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Kenntnisse verstößt. Auch ein nicht nachzuvollziehender Fehler wird als grob eingeschätzt, da er einem ausgebildeten Arzt allgemein nicht passieren darf. Zu den genannten allgemeinen Standards zählt auch, dass Ärzte bei kosmetischen Operationen ihre Patienten schonungslos aufklären müssen – dies fordert die Rechtsprechung. Genau hier kommt es unserer Erfahrung nach zu häufigen Konfliktfällen, da viele Patienten uns kontaktieren, weil sie die aus medizinischer Sicht nicht notwendigen Eingriffe nicht durchführen lassen hätten, wenn ihnen das Behandlungsrisiko plastisch vor Augen geführt worden wäre. Auch muss der behandelnde Arzt eine etwaige Dysmorphophobie erkennen und in diesen Fällen eine Behandlung ablehnen.

Nach ständiger medizinrechtlicher Rechtsprechung kann der Patient unter bestimmten Bedingungen bei missglückten Schönheitsoperationen – basierend auf einem Behandlungsfehler – neben einem Schmerzensgeld und den Kosten für weitere zusätzlich notwendig gewordene Behandlungen sowie in besonders außergewöhnlichen Fällen auch die Rückzahlung des Honorars des Arztes verlangen.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, weil Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, sei es bei Schönheitschirurgen oder bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus, kontaktieren Sie uns. Wir haben uns als Fachanwälte für Medizinrecht auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert!

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.
 

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Kundenbewertungen

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
Danny VogelDanny Vogel
12:09 02 Aug 24
Die Website bietet eine hervorragende Informationsquelle für rechtliche Fragen und zeigt das Bestreben der Kanzlei, Wissen zugänglich zu machen. Dieser Service ist besonders für diejenigen wertvoll, die sich einen ersten Überblick über rechtliche Themen verschaffen möchten.
Carlos AnastacioCarlos Anastacio
10:28 31 Jul 24
Ich musste einen Medizinischen und langjährigen Prozess führen..Durch die Kanzlei konnten wir den Prozess erfolgreich und in allen Punkte gewinnen.Ein großes Dankeschön an das gesamte Team der Kanzlei Tauer.
Detlef WeissDetlef Weiss
10:20 31 Jul 24
Ich hatte ein großes medizinisches Problem.Die Kanzlei konnte mir in allen Punkten helfen.Von meiner Seite ist die Kanzlei sehr kompetent und weiter zu empfehlen
Frank HolzheidFrank Holzheid
07:31 10 Jul 24
Als Laie im juristischen Dschungel fühlte ich mich oft verloren. Aber dieser Anwalt hat es geschafft, mir alles klar und verständlich zu erklären. Seine ruhige und kompetente Art hat mir viel Sicherheit gegeben und letztendlich zum Erfolg meines Falles beigetragen.
ShmdShmd
11:35 11 Jun 24
Das Engagement für Datenschutz und Sicherheit ist sowohl beruhigend als auch professionell.
Jan WirthJan Wirth
16:00 06 Mar 24
Nachdem ich mich durch einen medizinrechtlichen Vorfall verunsichert und überfordert fühlte, wandte ich mich an die Kanzlei. Schon beim ersten Telefonat erkannte ich den Unterschied: Statt der üblichen Hast wurde sich Zeit für mich genommen. Die Beratung ging weit über das rein Juristische hinaus; es wurde auch auf meine persönlichen Sorgen und Nöte eingegangen. Dieses menschliche Verständnis, kombiniert mit fachlicher Kompetenz, machte den ganzen Unterschied. Während des gesamten Verfahrens war die Kommunikation beispielhaft. Jeder Schritt wurde erklärt, jederzeit konnte ich nach dem aktuellen Stand fragen und erhielt prompte Antworten. Auch wenn es zu Verzögerungen kam, fühlte ich mich nie im Stich gelassen. Die Art und Weise, wie mein Fall zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurde, erfüllt mich mit tiefem Dank.
AppauAppau
09:56 06 Mar 24
Herr Tauer ist ein hervorragender Rechtsanwalt, der mich im Bereich des Versicherungsrechts kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten hat. Seine Fachkenntnisse und sein Engagement haben mir dabei geholfen, eine erfolgreiche Lösung für mein Anliegen zu finden. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und seine transparente Kommunikation. Dank seiner Unterstützung fühle ich mich gut aufgehoben und kann Herrn Tauer uneingeschränkt weiterempfehlen.
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