Kersten E. Tauer, LL. M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihre Anwälte für für Behandlungsfehler bei der plastischen Chirurgie


Antonia Rhiel
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Dr. Burkard Lensing
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Regelmäßig treten insbesondere bei Schönheitsoperationen und kosmetischen Eingriffen wie Nasenkorrekturen, Brustvergrößerungen (Double Bubble, Kapselfibrose, Rumturne der Implantate), Fettabsaugungen, Lidstraffungen, Kinnstraffungen, Facelifts, Eigenfettbehandlungen, Behandlungen mit Neurotoxinen, Fillern und Hyaluronsäure sowie bei sogenannten Frischzellenkuren eklatante Fehlbehandlungen auf, unter deren Folgen die Patienten auch Jahre später noch leiden. Als Ihr spezialisierter Anwalt für ärztliche Behandlungsfehler kämpfen wir für Ihr Recht – selbst wenn es schwierig ist, dem Arzt den Fehler nachzuweisen und Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld mit einer Klage über längere Dauer durchgesetzt werden muss!
(Grober) Behandlungsfehler – Definition und klassische Beispiele
Vereinfacht gesagt liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler dann vor, wenn die Behandlung nicht nach den zu diesem Zeitpunkt aktuellen, allgemein anerkannten Standards erfolgt (§ 280 Abs. 1 BGB, § 630a Abs. 2 BGB). Ein grober Behandlungsfehler wird als solcher bezeichnet, wenn der Arzt in nicht mehr nachvollziehbarer Weise gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Kenntnisse verstößt. Auch ein nicht nachzuvollziehender Fehler wird als grob eingeschätzt, da er einem ausgebildeten Arzt allgemein nicht passieren darf. Zu den genannten allgemeinen Standards zählt auch, dass Ärzte bei kosmetischen Operationen ihre Patienten schonungslos aufklären müssen – dies fordert die Rechtsprechung. Genau hier kommt es unserer Erfahrung nach zu häufigen Konfliktfällen, da viele Patienten uns kontaktieren, weil sie die aus medizinischer Sicht nicht notwendigen Eingriffe nicht durchführen lassen hätten, wenn ihnen das Behandlungsrisiko plastisch vor Augen geführt worden wäre. Auch muss der behandelnde Arzt eine etwaige Dysmorphophobie erkennen und in diesen Fällen eine Behandlung ablehnen.
Nach ständiger medizinrechtlicher Rechtsprechung kann der Patient unter bestimmten Bedingungen bei missglückten Schönheitsoperationen – basierend auf einem Behandlungsfehler – neben einem Schmerzensgeld und den Kosten für weitere zusätzlich notwendig gewordene Behandlungen sowie in besonders außergewöhnlichen Fällen auch die Rückzahlung des Honorars des Arztes verlangen.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, weil Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, sei es bei Schönheitschirurgen oder bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus, kontaktieren Sie uns. Wir haben uns als Fachanwälte für Medizinrecht auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert!

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Wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler vermuten oder Opfer von Ärztepfusch geworden sind, schildern Sie uns gerne Ihren Fall: Wir informieren Sie als Fachanwälte für Medizinrecht im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.
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