Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
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Ihre Anwälte für Geburtsschadensrecht in Köln und Frankfurt

Sie haben den Verdacht, dass bei der Geburt Ihres Kindes ein Fehler passiert ist und suchen einen Anwalt für Geburtsschadensrecht mit jahrelanger Erfahrung? Dann kontaktieren Sie uns!

Rechtsanwalt Kersten Tauer

Kersten Tauer, LL. M.

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Antonia Rhiel

Antonia Rhiel

Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing

Dr. Burkard Lensing

Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Christoph Röhr

Christoph Röhr

Rechtsanwalt in Anstellung

Rechtsanwältin Mona Becks

Mona Becks

Rechtsanwältin in Anstellung

Rechtsanwalt-Corbinian-Weber

Corbinian Weber

Rechtsanwalt in Anstellung

medizinproduktehaftung

Behandlungsfehler vor, während und nach der Geburt

Bei den meisten Eltern ist die Vorfreude auf die Geburt des eigenen Kindes groß und für sie unvergessliches Erlebnis. Um so schlimmer ist dann der Schock, wenn entweder im Vorfeld der Geburt oder bei der Geburt selbst medizinische Komplikationen auftreten, die zu schweren gesundheitlichen Schädigungen von Kind und/oder der Mutter führen und bei den ersten neonatologischen Untersuchungen und Therapiemaßnahmen der Verdacht auf einen Geburtsschaden gestellt wird. Eine solche Diagnose hat weitreichende und langfristige Folgen für alle Beteiligten, insbesondere wenn der Geburtsfehler dazu führt, dass das Kind von einer dauerhaften körperlichen und/oder geistigen Entwicklungsstörung oder Behinderung betroffen ist. Wäre die Erziehung eines Kindes nicht schon Aufgabe für die Eltern genug, stellt sie der Alltag mit einem behinderten Kind vor eine immense zusätzliche Herausforderung – und das rund um die Uhr. Als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht haben wir uns auf das Geburtsschadensrecht als Spezialgebiet im Medizinrecht/Arzthaftungsrecht spezialisiert, um Ihnen tatkräftig zur Seite zu stehen.

Als Fachanwälte für Geburtsschadensrecht unterstützen wir Sie bei der Ursachenklärung und prüfen, inwieweit ein Behandlungsfehler vor, während oder nach der Geburt vorliegt.

Die Schwerpunkte der Vorwürfe im Geburtsschadensrecht liegen überwiegend im Bereich der unzureichenden Verlaufsbeobachtung und Befunderhebung durch den Gynäkologen, den Arzt als Geburtshelfer oder die Hebamme sowie im Bereich von Organisationsmängeln im Krankenhaus oder dem Geburtshaus. Zudem kommen auch Aufklärungsmängel im Zusammenhang mit einem Geburtsschaden immer wieder zum Tragen.

Hierbei können eine Vielzahl von Fehlern zu einem Schaden für die Mutter oder bei dem Kind zu einem Geburtsschaden führen:

  • fehlerhafte Sterilisation (Tubenligatur)/Vasektomie bzw. Fehler in der Aufklärung/Einwilligung bei Sterilisation/Vasektomie
  • Nichterkennen von Extrauteringravidität (ektope Schwangerschaft) wie Tubenschwangerschaften, Bauchhöhlenschwangerschaften oder Eileiterschwangerschaften
  • fehlerhafte bzw. unterlassene Missbildungsdiagnostik
  • Nichterkennen von Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes, Typ-4-Diabetes)
  • verspätete Reaktionen auf Infektionen, Thrombosen (Risiko: Lungenembolie), Sepsis, HELLP-Syndrom, Polyhydramnion
  • Fehler, Schaden oder Tod bei der Geburtseinleitung (z. B. durch off-labil use und Überdosierung Cytotec, Misoprostol)
  • unterlassenes oder unvollständige Aufklärung über Art der Geburtseinleitung durch Cytotec
  • Hirnschädigungen aufgrund von Sauerstoffmangel während der Geburt (Hypoxie, hypoxische Hirnschädigung)
  • unterlassene Aufklärung oder verspätete Indikation zur Sectio (Kaiserschnitt) z. B. bei überlanger Austreibungsphase, Plazentaruptur, Risikoschwangerschaften
  • unterlassene oder fehlerhafte CTG-Auswertung
  • verspätete oder Nichtverlegung in ein Perinatalzentrum, insbesondere bei Hausgeburten, in Geburtshäusern oder Belegkrankenhäusern
  • Fehler bei der Behandlung sogenannter Risikoschwangerschaften – beispielsweise bei Fruchtwasseranomalien, Plazentainsuffizienz, vorzeitiger Plazentaablösung oder einer fehlerhaften Reaktion auf Plazentasprung (Blasensprung)
  • mütterliche (z.B. Gebärmutterriss, Dammriss) oder kindliche Verletzungen bei vaginal-operativer Entbindung, d. h. bei Geburten mittels Saugglocke oder Zangengeburten sowie Episiotomien (Dammschnitten) ohne Indikation
  • nicht erkannte Lageanomalie (z. B. Steißlage, Beckenendlage)
  • Schulterdystokien
  • Plexusparesen
  • mechanische Verletzungen aufgrund fehlerhaft ausgeführter Geburtsmanöver (Kristeller, McRoberts, Woods)
  • Fehler in der Neonatologie z. B. bei Frühgeburten.

Nicht immer ist ein Geburtsschaden offensichtlich als solcher zu erkennen. Der Verdacht, dass man es mit einem möglichen Behandlungsfehler zu tun haben könnte, kann auch erst durch Verzögerungen in der Entwicklung, kleine motorische Defizite oder plötzlich auftretende epileptische Anfälle des Kindes aufkommen. Daher macht sich Ihr Anwalt und Spezialist im Geburtsschadensrecht in jedem Fall ein umfassendes Bild über die Situation und nimmt Ihnen einen großen Teil der notwendigen Erledigungen ab. Vom Anfordern wichtiger Unterlagen, etwa Behandlungsunterlagen des Frauenarztes, der Entbindungsklinik oder dem Geburtshaus und der Hebamme sowie der nachbehandelnden Neonatologen und der Kinderärzte, über das Korrespondieren mit geburtshilflichen Sachverständigen bis hin zum Bewerten und Berechnen, Verhandeln und Durchsetzen Ihrer Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruchs gegenüber den an der Geburt beteiligten Ärzten, Hebammen, Krankenhäuser und Geburtshäusern.

Dabei setzen wir uns als starke, juristisch versierte Partner für Sie und Ihr Kind gegenüber den bei Geburtsschäden auf der Gegenseite auftretenden Haftpflichtversicherungen und Rechtsanwälten außergerichtlich sowie, wenn notwendig vor Gericht ein.

Selbstverständlich klären wir Sie zuvor immer über die voraussichtlichen Kosten und Ihre Chancen aus rechtlicher Sicht auf, denn Transparenz gegenüber unseren Mandanten ist uns wichtig.

Ist ein von Ärzten und/oder Hebammen zu verantwortender Behandlungsfehler bestätigt, der zu einem Geburtsschaden geführt hat, nimmt die weitere Schadensregulierung ein großes Feld ein. Neben Schmerzensgeldzusprüchen für schwerstgeschädigte Kinder in einer Größenordnung von oftmals nicht unter 300.000 Euro gelangt man mit der anstehenden Regulierung der weiteren Schadenspositionen schnell zu einem Gesamtschadensvolumen von mehr als 2.500.000 Euro. Schließlich gilt es bei einem schwerwiegenden Geburtsfehler, laufenden und zukünftigen Pflege- und Betreuungsmehrbedarf abzusichern, einen Verdienstausfallschaden auszugleichen und den finanziellen Mehrbedarf abzudecken – beispielsweise Kosten für eine Haushaltshilfe bzw. Pflegepersonal oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung bzw. eines Fahrzeugs. Bei all diesen Schritten stehen wir Ihnen als erfahrene Fachanwälte gerne zur Seite.

Darüber hinaus muss sich der Patient frei und ohne zeitlichen Druck entscheiden können. Je invasiver der Eingriff ist, desto ausführlicher muss die Aufklärung durch den Arzt erfolgen. Diese Aufklärung über einen Eingriff rechtfertigt erst die Behandlung durch den Arzt und muss am besten schriftlich dokumentiert werden.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie fehlerhaft aufgeklärt wurden und hätten Sie im Falle einer ordnungsgemäßen Aufklärung die medizinische Behandlung so nicht durchführen lassen, sollten Sie mit einem auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt Kontakt aufnehmen!

Die Behandlung eines Patienten muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, das heißt nach den für den medizinischen Sachverhalt definierten Verhaltens- und Therapieempfehlungen zu dem medizinischen Standard, der zu dem Zeitpunkt der Behandlung bekannt ist und zur Verfügung steht. Es wird also der Facharztstandard zugrunde gelegt.

Sie haben den berechtigten Verdacht auf einen Geburtsschaden wegen eines Behandlungsfehlers und fragen sich, ob ein Anwalt zwingend nötig ist? Als Experten sagen wir Ihnen: Ja! Denn das Geburtsschadensrecht ist ein hochkomplexes Spezialgebiet innerhalb des Medizinrechts/Arzthaftungsrechts. Wir vertreten im Geburtsschadensrecht wie im Arzthaftungsrecht ausschließlich die Patientenseite, so dass Sie sich sicher sein können, dass wir uns voll und ganz für Ihr Recht und das Recht Ihres Kindes einsetzen und die nötige Empathie mitbringen.

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer von der Rechtsanwaltskammer Köln der Titel Fachanwalt für Medizinrecht verliehen. Wir sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. So verhindern Sie, dass Ihr Kind und Sie nicht hinterher von der Versicherung des Arztes, der Klinik oder der Hebamme bei der Schadensregulierung nur unzureichend entschädigt werden.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.
 

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Kundenbewertungen

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Höll + Tauer Rechtsanwälte | Medizinrecht | Versicherungsrecht
Fomkar
06:56 17 Oct 24
Dieses Rechtsteam hat es geschafft, mir die Angst vor dem juristischen Prozess zu nehmen. Von Anfang an wurde ich warmherzig aufgenommen und fühllte mich durchweg gut beraten.
Konstantin Augustin
12:45 15 Oct 24
Bietet eine exzellente Kommunikation. Fragen werden zeitnah und verständlich beantwortet.
Janus Heinrich
12:39 15 Oct 24
Die Kanzlei überzeugt durch ihre Spezialisierung im Medizin- und Versicherungsrecht. Ein freundlicher Erstkontakt und die professionelle Beratung haben mich sofort überzeugt.
Felix Gold
12:39 15 Oct 24
Ein schwerer Verkehrsunfall mit langwierigen physischen und psychischen Folgen brachte mich in eine Lage, in der ich professionelle Hilfe benötigte. Die Entscheidung für diese Kanzlei erwies sich als goldrichtig. Von der Erstberatung über das gesamte Verfahren hinweg wurde ich umfassend betreut. Besonders bemerkenswert fand ich das Engagement meines Rechtsbeistandes, der sich auch um die Kleinigkeiten kümmerte, die enorm zur seelischen Beruhigung beitrugen. Marienkäfer in einem Garten der Rechtsunsicherheiten, so fühlte ich mich – behütet und geführt. Auch wenn die Mühlen der Justiz manchmal langsamer mahlen, als man sich wünscht, wurde ich über jede Verzögerung informiert und erhielt eine ehrliche Einschätzung über meine Chancen. Diese integre und transparente Arbeitsweise hat bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Danny Vogel
12:09 02 Aug 24
Die Website bietet eine hervorragende Informationsquelle für rechtliche Fragen und zeigt das Bestreben der Kanzlei, Wissen zugänglich zu machen. Dieser Service ist besonders für diejenigen wertvoll, die sich einen ersten Überblick über rechtliche Themen verschaffen möchten.
Carlos Anastacio
10:28 31 Jul 24
Ich musste einen Medizinischen und langjährigen Prozess führen..Durch die Kanzlei konnten wir den Prozess erfolgreich und in allen Punkte gewinnen.Ein großes Dankeschön an das gesamte Team der Kanzlei Tauer.
Detlef Weiss
10:20 31 Jul 24
Ich hatte ein großes medizinisches Problem.Die Kanzlei konnte mir in allen Punkten helfen.Von meiner Seite ist die Kanzlei sehr kompetent und weiter zu empfehlen
Frank Holzheid
07:31 10 Jul 24
Als Laie im juristischen Dschungel fühlte ich mich oft verloren. Aber dieser Anwalt hat es geschafft, mir alles klar und verständlich zu erklären. Seine ruhige und kompetente Art hat mir viel Sicherheit gegeben und letztendlich zum Erfolg meines Falles beigetragen.
Shmd
11:35 11 Jun 24
Das Engagement für Datenschutz und Sicherheit ist sowohl beruhigend als auch professionell.
Jan Wirth
16:00 06 Mar 24
Nachdem ich mich durch einen medizinrechtlichen Vorfall verunsichert und überfordert fühlte, wandte ich mich an die Kanzlei. Schon beim ersten Telefonat erkannte ich den Unterschied: Statt der üblichen Hast wurde sich Zeit für mich genommen. Die Beratung ging weit über das rein Juristische hinaus; es wurde auch auf meine persönlichen Sorgen und Nöte eingegangen. Dieses menschliche Verständnis, kombiniert mit fachlicher Kompetenz, machte den ganzen Unterschied. Während des gesamten Verfahrens war die Kommunikation beispielhaft. Jeder Schritt wurde erklärt, jederzeit konnte ich nach dem aktuellen Stand fragen und erhielt prompte Antworten. Auch wenn es zu Verzögerungen kam, fühlte ich mich nie im Stich gelassen. Die Art und Weise, wie mein Fall zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurde, erfüllt mich mit tiefem Dank.
Appau
09:56 06 Mar 24
Herr Tauer ist ein hervorragender Rechtsanwalt, der mich im Bereich des Versicherungsrechts kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten hat. Seine Fachkenntnisse und sein Engagement haben mir dabei geholfen, eine erfolgreiche Lösung für mein Anliegen zu finden. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und seine transparente Kommunikation. Dank seiner Unterstützung fühle ich mich gut aufgehoben und kann Herrn Tauer uneingeschränkt weiterempfehlen.
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