Rechtsanwaltsgebühren

Qualität hat ihren Preis

Der Rechtsanwalt muss aber nicht teuer sein. Wir bieten unseren Mandanten hochwertige juristische Beratungsleistung zu einem angemessenen Preis an.

Abrechnung nach der Gebührentabelle für Rechtsanwälte

Die Vergütung für diese Tätigkeit des Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht sowie in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber eindeutig im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) [Ext. Link] geregelt.

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert beziehungsweise Streitwert. Dieser ist der Betrag, den der Anspruchssteller gegen den Anspruchsgegner geltend macht beziehungsweise den der Rechtsanwalt für den Mandanten abwehren soll. Je höher der Streitwert, desto höher sind die gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltsgebühren. In allen übrigen Fällen sind die Gebühren ebenfalls nach den Gebührentatbeständen des RVG abzurechnen.

Eine Angabe fester Rechtsanwaltsgebühren ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich. Wir klären Sie jedoch gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Rechtsanwaltsgebühren zu Beginn auf.

Eine Einschätzung über die möglichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) können Sie leicht selbst durch den DAV-Prozesskostenrechner [Ext. Link] des Deutschen Anwaltsverein (DAV) [Ext. Link] und dem Rechtsportal juris [Ext. Link] erhalten.

Rechtsanwaltliche außergerichtliche Beratung

Für die außergerichtlichen Beratung bieten wir Ihnen spezielle Beratungstarife an. Kontaktieren Sie uns hierzu.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben frei Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Auseinandersetzungen mit Rechtsschutzversicherungen wie Stichentscheidsverfahren, Schiedsgutachterverfahren sowie Klagen gegen Rechtsschutzversicherungen werden im Rahmen eines eigenen Mandates durch unseren Spezialisten für Rechtsschutzversicherungen Herrn Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing geführt.

Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierungsgesellschaften

Um Ihre Interessen auch dann erfolgreich gerichtlich durchsetzen zu können, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, arbeiten wir erfolgreich mit Prozessfinanzierungsgesellschaften zusammen. Hierzu eigenen sich in der Regel Rechtsstreitigkeiten mit einem Gegenstandswert ab 100.000,00 €. Dies sind überwiegend Fälle im Geburtsschadensrecht, aber auch im Versicherungsrecht. Für eine erfolgreiche Prozessfinanzierung sollten bereits entsprechende Gutachten vorhanden sind, die die Haftung des Arztes, der Klinik bzw. den Leistungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft feststellen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an, wir beraten Sie hierzu ausführlich.

Sie können die Rechtanwaltskosten nicht aufbringen?

Für Rechtssuchende, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe sind gesetzlich geregelt. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet das zuständige Gericht.