Wir helfen sofort!
Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betreuen Sie bundesweit von unserem Kanzleistandort in Köln.
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Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir nehmen uns hierfür bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit. Im Rahmen dieser kostenlosen ersten Einschätzung informieren wir Sie vertraulich und unverbindlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Wir haben uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht konsequent auf die Geltendmachung von Ansprüchen von privaten und gewerblichen Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungsgesellschaften aus ihrem Versicherungsvertrag, auf die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten bei Behandlungsfehlern, Ärztepfusch, und Medizinproduktefehlern sowie auf Personenschäden aufgrund von Krankheit oder Unfällen spezialisiert. Durch unsere langjährige Erfahrung im Personenschadensrecht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizinrechtlichen und versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse Ihre Ansprüche und Interessen selbst in komplexesten Verfahren erfolgreich durchsetzen.
Kersten E. Tauer, LL. M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Antonia Rhiel
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Dr. Burkard Lensing
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Als Fachanwälte für Medizinrecht und Spezialisten für Arzthaftungsrecht setzen wir für Sie in Fällen des Verdachts auf ärztliche Behandlungsfehler und Ärztepfusch Schmerzensgeld, Schadenersatzansprüche aus Körperschäden sowie Ihre Patientenrechte durch. Dabei vertreten wir im Medizinschadensrecht ausschließlich die Patientenseite.
Wir decken als erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht und Spezialisten für Arzthaftung und Geburtsschadensrecht Behandlungsfehler von Ärzten, Hebammen sowie Kliniken auf und setzen für Ihr Kind und Sie ihre umfassenden Ansprüche bei Geburtsfehlern durch. Dabei sind wir ausschließlich als Patientenanwälte tätig.
Als Fachanwälte für Medizinrecht und Spezialisten für Zahnarzthaftungsrecht setzen wir für Sie in Fällen des Verdachts auf zahnärztliche sowie kieferchirurgischer Behandlungsfehler und Ärztepfusch Schmerzensgeld, Rückzahlung der Behandlungskosten sowie Ihre weiteren Schadenersatzansprüche durch. Dabei sind wir ausschließlich als Patientenanwälte tätig.
Einer unserer Schwerpunkte als Fachanwälte für Medizinrecht ist die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei defekten, fehlerhaften oder gebrochenen Medizinprodukten wie fehlerhafte Hüft-TEPs, Knie-TEPs, Wirbelsäulen-Cages, Bauchnetze, Brustimplantate oder Herzschrittmachern, ICD-Systemen (Implantierbare Cardioverter-Defibrillatoren) sowie Imsulinpumpen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Als Fachanwälte für Medizinrecht und Fachanwälte für Versicherungsrecht vertreten wir Sie als Opferanwälte und Spezialisten im Personenschadensrecht, wenn Sie als Opfer oder Geschädigter eines Autounfalls, eines Fahrradunfalls, eines anderen Unfalls, eines Hundebisses, eines Reitunfalls, eines Brandes oder einer Körperverletzung Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche aus Körperschäden geltend machen wollen.
Sie haben den Verdacht, dass Sie Opfer eines Behandlungsfehlers durch Ärztepfusch geworden sind und suchen einen Anwalt für Arzthaftung mit jahrelanger Erfahrung?
Dann kontaktieren Sie uns!
Denn auch wenn es keine auf das gesamte Bundesgebiet bezogenen statistischen Erhebungen zu dem Vorkommen ärztlicher Behandlungsfehler im Allgemeinen oder Besonderen gibt, bezieht sich das Bundesministerium für Gesundheit [Ext. Link] derzeit immerhin auf Annahmen, die von 40.000 bis zu 170.000 Behandlungsfehlern jährlich reichen. Nach den neuesten Ergebnissen des vom Wissenschaftlichen Institut des AOK-Bundesverbandes (WIdO) im Auftrag des AOK-Bundesverbandes herausgegebenen AOK-Krankenhausreport 2016 [Ext. Link] sterben jährlich 19.000 Patienten in deutschen Kliniken durch vermeidbare Behandlungsfehler. Haben Sie fehlerhafte Behandlungen erlitten? Wir stellen Ihnen einen kompetenten Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht zur Seite, um sie von A bis Z zu unterstützen – so kämpfen wir auch für Ihr Recht!
Nach dem Bericht der Bundesärztekammer für das Statistikjahr 2018 [Ext. Link] gelangen nur rund ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle zu den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern; gleichlautend sind die Veröffentlichungen der Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in der Jahresstatistik 2018 zur Behandlungsfehler-Begutachtung der MDK-Gemeinschaft vom Mai 2019 [Ext. Link]. Unsere langjährige praktische Erfahrung im Medizinrecht zeigt, dass die Zahl der Vorwürfe und festgestellten Behandlungsfehler nicht zurück geht. Bei rund einem Drittel der dort begutachteten Fälle bestätigte sich der Verdacht einer fehlerhaften Behandlung.
Selbst dem sorgfältigsten Arzt, insbesondere wenn er chirurgisch tätig ist, kann ein Fehler unterlaufen, der mit gravierenden Schäden für den Patienten verbunden ist. Dennoch ist im Medizinrecht nicht jede erfolglose Behandlung gleich als Behandlungsfehler zu werten, denn der Arzt schuldet dem Patienten aus dem Behandlungsvertrag nur sein fachgerechtes Bemühen mit dem Ziel der Heilung bzw. Linderung der Beschwerden. Verstößt der Arzt aber dabei gegen den Facharztstandard sowie die sich daraus ergebende gebotene Sorgfaltspflicht, kann der Arzt schadensersatzpflichtig gegenüber dem von ihm behandelten Patienten sein. Daher empfehlen wir Ihnen, bei Zweifeln einen Anwalt für Arzthaftungsrecht hinzuzuziehen.
Da es keine spezialgesetzliche Regelung für die Arzthaftung gibt, leitet das Medizinrecht die Haftung des Arztes, Zahnarztes und des Krankenhausträgers nach den Rechtsgrundsätzen der Haftung aus Behandlungsvertrag (§§ 630 a Abs. 1, § 280 Abs. 1 BGB) [Ext. Link]) sowie dem Recht auf Schadenersatz aufgrund von unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB) [Ext. Link] her.
Als Fachanwälte für Versicherungsrecht setzen wir außergerichtlich sowie durch bundesweite Prozessführung Ihre Ansprüche gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherungen, privaten Krankenversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, privaten Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Transportversicherung, Brandversicherungen und Hausratsversicherungen sowie Privat- und Betriebshaftpflichtversicherungen durch und wehren unberechtigte Kündigungen, Rücktritte, Anfechtungen des Versicherungsvertrages, Haftungsansprüche sowie Rückforderungsansprüche ab.
Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir auf Arzthaftungsrecht spezialisiert. Wir setzen für Sie Schmerzensgeld, Schadenersatzansprüche aus Körperschäden durch. Dabei vertreten wir ausschließlich Patienten.
Wir sichern als Fachanwälte für Medizinrecht für Ihr Kind und Sie bei Geburtsschäden und Behandlungsfehlern vor und/oder während der Geburt umfassende Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadenersatz sowie vermehrten Bedürfnissen durch.
Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir auf Zahnarzthaftungsrecht spezialisiert. Wir setzen für Sie Schmerzensgeld, die Rückforderung / Freistellung von bisherigen Behandlungskosten des schädigenden Zahnarztes sowie weitere zusätzliche Behandlungskosten und Schadenersatzansprüche durch. Dabei vertreten wir ausschließlich Patienten.
Als Fachanwälte für Medizinrecht setzen wir Ihre Rechte auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durch, wenn Sie Opfer von fehlerhaften Medizinprodukten nach dem Produkthaftungsgesetz geworden sind.
Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Medizinrecht bei Personenschäden infolge eines Unfalls, Brandes oder einer Körperverletzung und setzen Ihre Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und/oder Schmerzensgeldrente durch.
Wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, Opfer von Ärztepfusch geworden sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen will: Schildern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir informieren Sie als erfahrene Anwälte für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nimmt sich ein Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.
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Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.
Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungsleistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Versicherungsverträgen wegen angeblicher arglistiger Täuschung sowie Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Als weiteren Schwerpunkt beraten wir Unternehmen, Privatpersonen sowie Versicherungsmakler beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier sind wir für Sie als Experten für außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung in allen Versicherungssparten tätig, insbesondere:
Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BU/BUZ), Existenzschutzversicherungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch eine kompetente fachanwaltliche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung ausschließen oder lange verzögern und es die Erfolgsquote der Leistungsanerkennung erhöht sich deutlich.
Als Spezialisten im Personenversicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen (PKV), Krankentagegeldversicherungen (KTG), privaten Unfallversicherungen (PUV) sowie privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rückforderungsansprüche des Versicherers ab.
Als Spezialisten im Sachversicherungsrecht bei Ansprüchen gegen Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen oder Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherungen, Elementarschadenversicherungen, Maschinenbruchversicherungen, Technikversicherungen, Gastro-Policen, Betriebsunterbrechungsversicherungen (BUV), Betriebsschließungsversicherungen (BSV), Ertragsausfallversicherung, Mehrkostenversicherung, Gebäudeinhaltversicherungen, Hausratsversicherungen, Einbruch-Diebstahlversicherungen, Valorenversicherungen, Transportversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen.
Wir helfen bei der Strukturierung der Schadensaufnahme, Beschleunigung der Regulierung sowie außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung nach Brandschäden, Wasserschäden, Überschwemmungsschäden, Maschinenbruchschäden sowie Betriebsunterbrechungsschäden, schadensbedingen Ertragsausfällen und Mehrkosten und Betriebsschließungsschäden. Dabei bringen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die technische Expertise sowie die dafür notwendigen vertieften Kenntnisse im Bereich des Transport- und Speditionsrechts mit, und arbeiten mit renommierten technischen Sachverständigen und Gutachtern zusammen, um Ihre Fälle schnell und erfolgreich bearbeiten zu können.
Sie sind Unternehmer, Architekt, Bauingenieur, Ingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung oder Ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche mit dem dafür notwendigen wirtschafts- und steuerrechtlichen Verständnis durch und wehren Haftungsansprüche ab.
Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.