Rechtsanwälte + Fachanwälte
Unfallversicherung
Frankfurt

Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht!

Dabei vertreten wir Sie bundesweit. Persönlich stehen wir Ihnen an unserem Standort in Frankfurt zur Verfügung.

Frankfurt

Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt

Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir nehmen uns hierfür bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit. Im Rahmen dieser kostenlosen ersten Einschätzung informieren wir Sie vertraulich und unverbindlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Ihre Anwälte

Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht und kennen alle Kniffe der Versicherungsgesellschaften und Ärzte!

Wir konzentrieren uns als Rechts­anwälte und Fach­an­wälte für Ver­sicher­ungs­recht und Medi­zin­recht  kon­sequent auf die Geltend­machung von An­sprüch­en von pri­vat­en und gewerb­lichen (Unternehmer) Ver­sicherungs­nehmern ge­gen­über Ver­sicherungs­gesell­schaft­en aus ihrem Ver­sicherungs­vertrag, auf die Durch­setzung von Schaden­ersatz und Schmerzens­geld­ansprüchen von Patienten bei Behandlungs­fehlern, Ärzte­pfusch, und Medizin­produkte­fehlern sowie auf Personen­schäden aufgrund von Krank­heit oder Unfällen. Dabei führt gerade bei Großschäden kein Weg an uns vorbei. Durch unsere lang­jährige Erfahr­ung im Personen­schadens­recht wie im Sachsschadensrecht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizin­rechtlich­en und ver­sicherungs­rechtlichen Spezial­kenntnisse Ihre An­sprüche und Interessen selbst in komplex­esten Ver­fahren erfolgreich durch­setzen und individuelle Lösungen für Sie erreichen. Dabei werden Sie jeweils von dem für Ihre Angelegenheit besten Anwalt vertreten!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie einen ärzt­lichen Kunst­fehler ver­muten, Opfer von Ärzte­pfusch geworden sind oder Ihre Ver­sicher­ung nicht zahlen will: Schil­dern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir infor­mieren Sie als erfahr­ene An­wälte für Medizin­recht mit Spezial­isierung auf Arzt­haftungs­recht sowie Ver­sicherungs­recht im Rahmen einer un­ver­bind­lichen und kosten­losen ers­ten Ein­schätz­ung über Ihre recht­lichen Mög­lich­keiten. Dabei nimmt sich ein Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

Frankfurt

Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt

Unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung

Persönliches Beratungsgespräch

Strukturierte Fallbearbeitung

Gute Erfolge in außergerichtlichen Einigungen

Langjährige Prozesserfahrung

Eingespieltes Team

Standorte in Frankfurt a. M. und Köln

Akte jederzeit online einsehbar

Experten für Unfallversicherung und dem Recht der Ver­sicherungs­nehmer

Unfallversicherungen und Insassenunfallversicherungen sollen die versicherte Person im Falle des Eintritt eines Unfalls finanziell unterstützen. Dazu können typischerweise folgende Leistungen vertraglich vereinbart werden:

  • Einmalige Invaliditätszahlung (mit oder ohne Progression)
  • Invaliditätsrente
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Todesfallsumme

Als Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung gilt ein plötzliches, von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis, wodurch dieser eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Dabei sind die für die in einer privaten Unfallversicherung Versicherten schadenträchtigsten Unfallarten:

  • Sportunfall (Gelenkschäden, Brüche)
  • Tauchunfall (hypoxischer Hirnschaden)
  • Motorradunfall
  • Haushaltsunfall

Allerdings besteht aufgrund eine Reihe von vertraglichen Ausschlusstatbeständen kein Versicherungsschutz wie unter anderem Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen, Teilnahme an Wettrennen mit Motorfahrzeugen, Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen soweit die nicht durch Unfälle hervorgerufen sind, Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, Infektionen, Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre), krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.

Der Eintritt des Versicherungsfalls muss unverzüglich gemeldet werden. Weiter muss innerhalb einer in dem Versicherungsvertrag festgelegten Frist – üblicherweise 12 bzw. 15 Monate – durch eine (fach-)ärztliche Bescheinigung der Eintritt der Invalidität festgestellt und dokumentiert werden.

Viele Versicherer versuchen bereits, sich entweder durch das Bestreitens des Unfallereignisses und oder des Eintritts des Körperschadens, durch die Ausschlüsse sowie der Behauptung der Verletzung von Meldungsobliegenheiten ihren vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen.

Weitere Strategien sind das Behaupten von bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls bei der versicherten Person bestehenden Krankheiten und Gebrechen. Hiervon sind jedoch altersgerechte Verschleißerscheinungen zu unterscheiden.

Häufige Fragen zur Unfallversicherung

Brauche ich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Ja! Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnissen zu erzielen. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurden Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In Fällen der Ablehnung der Leistungspflicht ist es unbedingt ratsam, sich unseren Rat einzuholen.

Da viele Leistungsablehnungen bereits in einer fehlerhaften Antragstellung der versicherten Person basieren, ist es ebenfalls ratsam, sich bereits vor Antragstellung durch uns beraten zu lassen.

Dabei vertreten wir ausschließlich die Versichertenseite.

Ver­sicher­ungs­recht

Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Ver­sicherungs­recht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungs­leistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Ver­sicher­ungs­verträgen wegen angeblicher argl­istiger Täuschung sowie Abwehr un­berechtigter Rück­forderungs­an­sprüche gegenüber Ver­sicherungs­gesell­schaften. Als weiteren Schwerpunkt beraten wir Unternehmen, Privatpersonen sowie Versicherungsmakler beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier sind wir für Sie als Experten für außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung in allen Versicherungssparten tätig, insbesondere:

Beratung bei Berufsunfähigkeit

Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufs­unfähigkeits­ver­sicher­ungen, Berufs­unfähigkeits­zusatz­ver­sicher­ungen (BU/BUZ), Existenz­schutz­ver­sicher­ungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unter­stützen Sie bei der Antrag­stellung auf Leistungen aus der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung. Durch eine kompetente fach­an­walt­liche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung aus­schließen oder lange verzögern und es die Erfolgs­quote der Leistungs­anerkennung erhöht sich deutlich.

Personen­versicher­ungen

Als Spezialisten im Personen­ver­sicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Kranken­versicherungen (PKV), Kranken­tage­geld­versicherungen (KTG), privaten Unfall­versicher­ungen (PUV) sowie privaten Berufs­unfähigkeits­versicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rück­forderungs­ansprüche des Versicherers ab.

Sach­versicher­ungen

Als Spezialisten im Sach­versicherungs­recht bei Ansprüchen gegen Sach­versicher­ungen wie Gebäude­versicher­ungen, Brand­ver­sicher­ungen, Maschinen­bruch­versicher­ungen, Gastro-Policen, Betriebsunterbrechungsversicherungen, Betriebsschließungsversicherungen (BSV), Technik­ver­sicher­ungen, Transportversicherungen, Hausrats­versicher­ungen sowie Rechts­schutz­versicherungen.

Wir helfen bei der Strukturierung der Schadens­aufnahme und Beschleunigung der Regulierung nach Brand­schäden, Wasser­schäden, Über­schwemmungs­schäden, Maschinen­bruch­schäden sowie Betirebsunterbrechungsschäden und Betriebsschließungsschäden. Dabei bringen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die technische Expertise sowie die dafür notwendigen vertieften Kenntnisse im Bereich des Transport- und Speditionsrechts mit, um Ihre Fälle erfolgreich bearbeiten zu können.

Haftpflichtversicherungen

Sie sind Unternehmer, Architekt, Bauingenieur, Ingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung oder Ihre Vermögens­schadens­haftpflicht­versicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche mit dem dafür notwendigen wirtschafts- und steuerrechtlichen Verständnis durch und wehren Haftungsansprüche ab.

Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privat­haftpflicht­versicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.