Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht!
Dabei vertreten wir Sie bundesweit. Persönlich stehen wir Ihnen an unserem Standort in Frankfurt zur Verfügung.
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Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir nehmen uns hierfür bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit. Im Rahmen dieser kostenlosen ersten Einschätzung informieren wir Sie vertraulich und unverbindlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht und kennen alle Kniffe der Versicherungsgesellschaften und Ärzte!
Wir konzentrieren uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht konsequent auf die Geltendmachung von Ansprüchen von privaten und gewerblichen (Unternehmer) Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungsgesellschaften aus ihrem Versicherungsvertrag, auf die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten bei Behandlungsfehlern, Ärztepfusch, und Medizinproduktefehlern sowie auf Personenschäden aufgrund von Krankheit oder Unfällen. Dabei führt gerade bei Großschäden kein Weg an uns vorbei. Durch unsere langjährige Erfahrung im Personenschadensrecht wie im Sachsschadensrecht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizinrechtlichen und versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse Ihre Ansprüche und Interessen selbst in komplexesten Verfahren erfolgreich durchsetzen und individuelle Lösungen für Sie erreichen. Dabei werden Sie jeweils von dem für Ihre Angelegenheit besten Anwalt vertreten!
Kersten E. Tauer, LL. M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Antonia Rhiel
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Corinna Wischke
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Dr. Burkard Lensing
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Lebensversicherung oder private Rentenversicherung mit bestehender Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ), Fluguntauglichkeitsversicherung oder auch Existenzschutzvorsorgeversicherung verweigert nach gestelltem Antrag die Auszahlung von Leistungen. Das Sie darüber wütend und enttäuscht sind, ist verständlich.
Sie gingen davon aus, dass Sie für diesen Fall einer schweren Erkrankung abgesichert seien und die von Ihnen gewählte Versicherung seriös und leistungsbereit zu ihren Verpflichtung zur Auszahlung der Versicherungsleistung steht. Jetzt sind Sie durch Ihre Erkrankung sowieso schon benachteiligt und dann kommt auch noch die belastender Streit mit der Versicherung hinzu.
Diese Situation ist uns aus einer Vielzahl von Mandaten bestens bekannt.
Wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, Opfer von Ärztepfusch geworden sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen will: Schildern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir informieren Sie als erfahrene Anwälte für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nimmt sich ein Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.
Da die gesetzliche Rentenversicherung vor Eintritt des Rentenregelalters eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen leistet und diese in der Regel nicht ausreicht, um den laufenden Bedarf zu decken, entscheiden sich immer mehr Menschen für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU oder BUZ), welche als Bestandteil einer privaten Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen und auch private Berufsunfähigkeitsrente genannt werden.
Im Falle ihrer Inanspruchnahme bestreiten die Berufsunfähigkeitsversicherer jedoch häufig den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Dies geschieht insbesondere in Fällen von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out und insbesondere bei Selbstständigkeit. In diesen Fällen werden häufig von den Versicherern Sachverständigengutachten durch Gutachterinstitute, die den Versicherern genehm sind, in Auftrag gegeben. Diese gilt es, kritisch zu hinterfragen. So lässt sich immer wieder feststellen, dass diese Sachverständigengutachten nicht den durch den BGH und die Oberlandesgerichte festgelegten Definitionen von Berufsunfähigkeit genügen oder sich nicht ausreichend mit der letzten versicherten Tätigkeit des Versicherungsnehmers einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen.
Eine andere Strategie zur Abwehr der vertraglich zugesicherten Leistungen ist die Behauptungen von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen im Sinne des § 19 VVG, weil der Versicherungsnehmer angeblich bei Stellung des Antrages die Gesundheitsfragen vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständig oder falsch ausgefüllt und so bestimmte Erkrankungen verschwiegen habe, die – wenn der Versicherer das Vorliegen dieser Erkrankungen gekannt hätte – zu einer Ablehnung der Eingehung eines Versicherungsvertrages geführt hätten. In Folge dieser Behauptung des Versicherers tritt dieser dann von dem Versicherungsvertrag zurück und fechtet den Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung an. Dadurch wird der Versicherungsnehmer zusätzlich belastet, da er selbst für den Fall, dass der aktuelle Versicherungsfall nicht zu einer Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft führen würde, auch in Zukunft keine Ansprüche mehr geltend machen kann, obwohl jahrelang in den Vertrag eingezahlt wurde. Beweisbelastet für diese Behauptungen ist in dem Fall der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung der Versicherer. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Versicherer den Vertrag auch bei voller Kenntnis der Umstände so abgeschlossen hätte.
Weitere Strategien der Versicherer, eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vermeiden, sind das jahrelange Hinauszögern von Leistungsanträgen durch fortwährendes Nachfordern von weiteren medizinischen Unterlagen und dem Betreiben weiterer Begutachtungen sowie das Anbieten von Abfindungszahlungen, die deutlich unter der versicherten Leistung liegen, gegen Aufhebung des Vertragsverhältnisses.
In Fällen der Ablehnung der Leistungspflicht wegen Nichteintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit oder des Rücktritts bzw. Anfechtung des Vertrages wegen vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung des Versicherungsnehmers sowie des Anbietens von Abfindungen gegen Vertragsaufhebung ist es unbedingt ratsam, sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einzuholen.
Viele Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, fragen sich zu Recht: “Wann zahlt sie?”. Wenn Sie berufsunfähig sind, ist es wichtig, überlegt zu handeln. Schließlich geht es für Sie um die Absicherung Ihrer weiteren Existenz. Deshalb:
Mit einer kompetenten fachanwaltlichen Beratung erhöht sich die Erfolgsquote für die Anerkennung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente.
Regelmäßig kommt es bei einer bereits anerkannten Berufsunfähigkeit durch einen Berufsunfähigkeitsversicherer zu einemNachprüfungsverfahren. Hierbei geht es darum, dass der Versicherer die weitere Auszahlung der Leistungen beenden möchte, wenn die anerkannte Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen nicht mehr vorliegt. Häufig entsteht gerade bei Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Leiden (Depression, turn-out) sowie orthopädischer Befunde die Situation, dass der Versicherungsnehmer sich in einem besseren gesundheitlichen Zustand befindet als zum Zeitpunkt der Anerkennung der Berufsunfähigkeit, da er in dem die gesundheitlichen Leiden verursachenden Beruf nicht mehr tätig ist. Sobald er jedoch in diesem Beruf wieder tätig werden müsste, würde sich die gesundheitliche Situation erneut verschlechtern.
Wir begleiten in diesen Fällen solche Nachprüfungsverfahren, analysieren ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie im Falle einer Leistungseinstellung durch den BU-Versicherer.
Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen.
Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Falle der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, dem diese Fallgestaltungen aus der alltäglichen Praxis vertraut sind und Ihre besondere Situation versteht, das es um die Absicherung Ihres Lebensunterhalts und Ihrer Zukunft geht.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Frau Rechtsanwältin Corinna Wischke von der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit Sie gute Chancen auf die Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben:
Dabei vertreten wir ausschließlich die Versicherungsnehmerseite.
Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungsleistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Versicherungsverträgen wegen angeblicher arglistiger Täuschung sowie Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Als weiteren Schwerpunkt beraten wir Unternehmen, Privatpersonen sowie Versicherungsmakler beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier sind wir für Sie als Experten für außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung in allen Versicherungssparten tätig, insbesondere:
Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BU/BUZ), Existenzschutzversicherungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch eine kompetente fachanwaltliche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung ausschließen oder lange verzögern und es die Erfolgsquote der Leistungsanerkennung erhöht sich deutlich.
Als Spezialisten im Personenversicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen (PKV), Krankentagegeldversicherungen (KTG), privaten Unfallversicherungen (PUV) sowie privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rückforderungsansprüche des Versicherers ab.
Als Spezialisten im Sachversicherungsrecht bei Ansprüchen gegen Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Brandversicherungen, Maschinenbruchversicherungen, Gastro-Policen, Betriebsunterbrechungsversicherungen, Betriebsschließungsversicherungen (BSV), Technikversicherungen, Transportversicherungen, Hausratsversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen.
Wir helfen bei der Strukturierung der Schadensaufnahme und Beschleunigung der Regulierung nach Brandschäden, Wasserschäden, Überschwemmungsschäden, Maschinenbruchschäden sowie Betirebsunterbrechungsschäden und Betriebsschließungsschäden. Dabei bringen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die technische Expertise sowie die dafür notwendigen vertieften Kenntnisse im Bereich des Transport- und Speditionsrechts mit, um Ihre Fälle erfolgreich bearbeiten zu können.
Sie sind Unternehmer, Architekt, Bauingenieur, Ingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung oder Ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche mit dem dafür notwendigen wirtschafts- und steuerrechtlichen Verständnis durch und wehren Haftungsansprüche ab.
Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.
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