Rechtsanwälte + Fachanwälte für Berufsunfähigkeitsversicherung Frankfurt

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Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betreuen Sie bundesweit von unserem Kanzleistandort in Frankfurt am Main.

Frankfurt am Main

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Ihre Anwälte für Berufsunfähigkeitsversicherung in Frankfurt

Wir haben uns als Rechts­anwälte und Fach­an­wälte für Ver­sicher­ungs­recht und Medi­zin­recht kon­sequent auf die Geltend­machung von An­sprüch­en von pri­vat­en und gewerb­lichen Ver­sicherungs­nehmern ge­gen­über Ver­sicherungs­gesell­schaft­en aus ihrem Ver­sicherungs­vertrag, auf die Durch­setzung von Schaden­ersatz und Schmerzens­geld­ansprüchen von Patienten bei Behandlungs­fehlern, Ärzte­pfusch, und Medizin­produkte­fehlern sowie auf Personen­schäden aufgrund von Krank­heit oder Unfällen spezialisiert. Durch unsere lang­jährige Erfahr­ung im Personen­schadens­recht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizin­rechtlich­en und ver­sicherungs­rechtlichen Spezial­kenntnisse Ihre An­sprüche und Interessen selbst in komplex­esten Ver­fahren erfolgreich durch­setzen.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) / Berufsunfähigkeitsrente / Sportunfähigkeitsversicherung

Da die gesetzliche Rentenversicherung vor Eintritt des Rentenregelalters eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen leistet und diese in der Regel nicht ausreicht, um den laufenden Bedarf zu decken, entscheiden sich immer mehr Menschen für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU oder BUZ), welche als Bestandteil einer privaten Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen und auch private Berufsunfähigkeitsrente genannt werden.

Ihre Situation

Ihr Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Lebensversicherung oder private Rentenversicherung mit bestehender Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ), Fluguntauglichkeitsversicherung oder auch Existenzschutzvorsorgeversicherung verweigert nach gestelltem Antrag die Auszahlung von Leistungen. Das Sie darüber wütend und enttäuscht sind, ist verständlich.

Sie gingen davon aus, dass Sie für diesen Fall einer schweren Erkrankung abgesichert seien und die von Ihnen gewählte Versicherung seriös und leistungsbereit zu ihren Verpflichtung zur Auszahlung der Versicherungsleistung steht. Jetzt sind Sie durch Ihre Erkrankung sowieso schon benachteiligt und dann kommt auch noch die belastender Streit mit der Versicherung hinzu.

Diese Situation ist uns aus einer Vielzahl von Mandaten bestens bekannt.

Strategien der Versicherer zur Nicht-Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Falle ihrer Inanspruchnahme bestreiten die Berufsunfähigkeitsversicherer jedoch häufig den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Dies geschieht insbesondere in Fällen von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out und insbesondere bei Selbstständigkeit. In diesen Fällen werden häufig von den Versicherern Sachverständigengutachten durch Gutachterinstitute, die den Versicherern genehm sind, in Auftrag gegeben. Diese gilt es, kritisch zu hinterfragen. So lässt sich immer wieder feststellen, dass diese Sachverständigengutachten nicht den durch den BGH und die Oberlandesgerichte festgelegten Definitionen von Berufsunfähigkeit genügen oder sich nicht ausreichend mit der letzten versicherten Tätigkeit des Versicherungsnehmers einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen.

Eine andere Strategie zur Abwehr der vertraglich zugesicherten Leistungen ist die Behauptungen von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen im Sinne des § 19 VVG, weil der Versicherungsnehmer angeblich bei Stellung des Antrages die Gesundheitsfragen vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständig oder falsch ausgefüllt und so bestimmte Erkrankungen verschwiegen habe, die – wenn der Versicherer das Vorliegen dieser Erkrankungen gekannt hätte – zu einer Ablehnung der Eingehung eines Versicherungsvertrages geführt hätten. In Folge dieser Behauptung des Versicherers tritt dieser dann von dem Versicherungsvertrag zurück und fechtet den Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung an. Dadurch wird der Versicherungsnehmer zusätzlich belastet, da er selbst für den Fall, dass der aktuelle Versicherungsfall nicht zu einer Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft führen würde, auch in Zukunft keine Ansprüche mehr geltend machen kann, obwohl jahrelang in den Vertrag eingezahlt wurde. Beweisbelastet für diese Behauptungen ist in dem Fall der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung der Versicherer. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Versicherer den Vertrag auch bei voller Kenntnis der Umstände so abgeschlossen hätte.

Weitere Strategien der Versicherer, eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vermeiden, sind das jahrelange Hinauszögern von Leistungsanträgen durch fortwährendes Nachfordern von weiteren medizinischen Unterlagen und dem Betreiben weiterer Begutachtungen sowie das Anbieten von Abfindungszahlungen, die deutlich unter der versicherten Leistung liegen, gegen Aufhebung des Vertragsverhältnisses.

In Fällen der Ablehnung der Leistungspflicht wegen Nichteintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit oder des Rücktritts bzw. Anfechtung des Vertrages wegen vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung des Versicherungsnehmers sowie des Anbietens von Abfindungen gegen Vertragsaufhebung ist es unbedingt ratsam, sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einzuholen.

Das gilt auch für die Auseinandersetzung um Leistungen aus einer Sportunfähigkeitsversicherung.

Wie setze ich meinen Antrag auf eine private Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich durch?

Viele Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, fragen sich zu Recht: „Wann zahlt sie?“. Wenn Sie berufsunfähig sind, ist es wichtig, überlegt zu handeln. Schließlich geht es für Sie um die Absicherung Ihrer weiteren Existenz. Deshalb:

  • Kontaktieren Sie uns, bevor Sie den Leistungsfall bei dem Versicherer melden. Es ist wichtig, zunächst die Versicherungsbedingungen zu prüfen und zu beurteilen, welche genauen Anforderungen an die Anerkennung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente vertraglich vereinbart sind. Darüber hinaus existieren in den Versicherungsbedingungen sowie in der Leistungsprüfung der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vielzahl von juristischen Fallstricken und Feinheiten, die für einen Laien häufig nicht zu erkennen sind.
  • Fordern Sie erst nach einer Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht die Antragsunterlagen an. Wir verfügen als Fachanwälte für Versicherungsrecht über jahrelange Erfahrung im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und beraten Sie kompetent bei der Stellung des Antrags. Viele fehlerhafte Leistungsablehnungen beruhen auf nicht korrekt oder unvollständig gestellten Anträgen.

Mit einer kompetenten fachanwaltlichen Beratung erhöht sich die Erfolgsquote für die Anerkennung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente.

Was ist ein Nachprüfungsverfahren?

Regelmäßig kommt es bei einer bereits anerkannten Berufsunfähigkeit durch einen Berufsunfähigkeitsversicherer zu einemNachprüfungsverfahren. Hierbei geht es darum, dass der Versicherer die weitere Auszahlung der Leistungen beenden möchte, wenn die anerkannte Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen nicht mehr vorliegt. Häufig entsteht gerade bei Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Leiden (Depression, turn-out) sowie orthopädischer Befunde die Situation, dass der Versicherungsnehmer sich in einem besseren gesundheitlichen Zustand befindet als zum Zeitpunkt der Anerkennung der Berufsunfähigkeit, da er in dem die gesundheitlichen Leiden verursachenden Beruf nicht mehr tätig ist. Sobald er jedoch in diesem Beruf wieder tätig werden müsste, würde sich die gesundheitliche Situation erneut verschlechtern.

Wir begleiten in diesen Fällen solche Nachprüfungsverfahren, analysieren ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie im Falle einer Leistungseinstellung durch den BU-Versicherer.

Was können wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht für Sie tun?

Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen.

Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Falle der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, dem diese Fallgestaltungen aus der alltäglichen Praxis vertraut sind und Ihre besondere Situation versteht, das es um die Absicherung Ihres Lebensunterhalts und Ihrer Zukunft geht.

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit Sie gute Chancen auf die Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben:

  • Wir beraten Sie bei der Anfertigung von Meldungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).
  • Wir ziehen für Sie alle notwendigen Versicherungsunterlagen (Versicherungsvertrag und allgemein sowie besondere Versicherungsbedingungen) bei und werten diese aus.
  • Wir setzen uns mit Ihren Behandlungsunterlagen, ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten auseinander.
  • Wir werten Ihre beziehungsweise die von der Berufsunfähigkeitsversicherung in Auftrag gegebenen Gutachten aus, hinterfragen sie kritisch, lassen auf Ihren Wunsch Gegengutachten erstellen, um diese Gutachten „auseinanderzunehmen“.
  • Wir erwirken bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erstellung von Gutachten.
  • Wir erfassen mit Ihnen Ihre zuletzt in guten Zeiten ausgeübte berufliche Tätigkeit und arbeiten die wesentliche Kernelemente heraus
  • Wir vermitteln der Berufsunfähigkeitsversicherung und – wenn nötig – dem Gericht die durch Ihre Erkrankung bestehende spezifische berufliche Einschränkung
  • Wir führen für und – wenn gewünscht mit Ihnen – Regulierungsgespräche durch.
  • Wir bewerten Ihre Chancen der Durchsetzbarkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung der Zahlung des Versicherers für Sie als einerseits und der rechtlichen Risiken zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit andererseits.
  • Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer durch (Leistungsverfahren). Dabei führen wir den Schriftverkehr mit der Versicherung und führen – wenn nötig – das Klageverfahren vor Gericht zu Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch. Dabei kann die Wahl des richtigen Gerichtsstandes unter Umständen entscheidend für den erfolgreichen Ausgang des Klageverfahrens sein.
  • Wir betreuen Sie bei BU-Nachprüfungsverfahren und wehren Leistungseinstellungen ab.
  • Wir wehren für Sie unberechtigte Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung, Rücktritte, Kündigungen oder Vertragsanpassungen ab.

Dabei vertreten wir ausschließlich die Versicherungsnehmerseite.

Julia FronahlJulia Fronahl
08:01 16 Nov 22
Ich wollte an dieser Stelle noch einmal meinen Dank und mein Lob an die RA-Kanzlei Höll & Tauer aussprechen! Im nahen Familienkreis hatten wir einen Vorfall mit einem fehlerhaften Hüftgelenk, durch das es im Anschluss medizinische wie dann leider auch organisatorische / juristische Probleme gab.Durch den Fokus auf Medizinrecht H&T kontaktiert und den Fall im Erstgespräch geschildert. Das Team war sehr professionell und kompetent, dabei aber nett und verständnisvoll – wenn wir etwas mal nicht direkt nachvollziehen konnten, wurde es uns auf Nachfrage immer verständlich erklärt. Auch leider keine Selbstverständlichkeit mehr.Im Nachhinein auch Erfolg und quasi Glück im Unglück gehabt, was wir eben auch dem Team von Höll & Tauer zu verdanken haben. Daher klare Empfehlung, gerade in medizinischen Angelegenheiten!
Johannes OpackiJohannes Opacki
14:50 08 Jul 22
Im letzten Jahr einen recht schweren Unfall gehabt und die spätfolgen werden mich wohl auch noch lange begleiten. Private Unfallversicherung war vorhanden, aber die wollten sich lieber querstellen und den Anspruch an jeder Ecke anzeifeln. Kann man in so einer lage ja immer richtig gut gebrauchen.Von einer Nachbarin mit ähnlichem Fall dann Höll & Tauer empfohlen bekommen – hat sich ganz klar gelohnt auch wenn es kurzzeitig mal finster aussah. Aber das Endergebnis stimmt und die Mitarbeiter mit denen ich Kontakt hatte waren auch richtig nett! Kann die kanzlei also selbst nur weiter empfehlen!
Dana IliewskiDana Iliewski
10:10 24 May 22
Nach einem Verdacht auf Behandlungsfehler nach unzureichender Aufklärung durch eine neue Zahnärtzin in meiner sonst immer guten Zahnklinik ist mir Dr. Höll & Tauer empfohlen worden.Ein erstes klärendes (und kostenloses) Gespräch führte am Ende zu einem für mich persönlich sehr gutem Klärung der Angelegenheit. Extrem glücklich mit dem Ergebnis, daher klare Empfehlung an das freundliche Team von Höll & Tauer.
Katja SchwarzKatja Schwarz
14:46 28 Feb 22
Ärger mit meiner (nun ehemaligen) Versicherung nach plötzlichem und extremem Krankhitsfall gehabt. Wollten erst gar nichts zahlen, später einen lächerlich geringen Betrag. Die Kanzlei Höll & Tauer hat sich der Sache nach einem freundlichen Erstgespräch angenommen.Am Ende vielleicht nich das Maximum rausgeholt, da die Versicherung wohl extrem zäh war, aber doch wesentlich mehr als zunächst angeboten, daher bin ich insgesamt sehr zufrieden und kann die Anwälte hier persönlich sehr empfehlen.Danke nochmals!
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Experten für Berufsunfähigkeit und dem Recht der Ver­sicherungs­nehmer

Ihr Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Lebensversicherung oder private Rentenversicherung mit bestehender Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ), Fluguntauglichkeitsversicherung oder auch Existenzschutzvorsorgeversicherung verweigert nach gestelltem Antrag die Auszahlung von Leistungen. Das Sie darüber wütend und enttäuscht sind, ist verständlich.

Sie gingen davon aus, dass Sie für diesen Fall einer schweren Erkrankung abgesichert seien und die von Ihnen gewählte Versicherung seriös und leistungsbereit zu ihren Verpflichtung zur Auszahlung der Versicherungsleistung steht. Jetzt sind Sie durch Ihre Erkrankung sowieso schon benachteiligt und dann kommt auch noch die belastender Streit mit der Versicherung hinzu.

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Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Ver­sicher­ungs­recht

Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Ver­sicherungs­recht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungs­leistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Ver­sicher­ungs­verträgen wegen angeblicher argl­istiger Täuschung sowie Abwehr un­berechtigter Rück­forderungs­an­sprüche gegenüber Ver­sicherungs­gesell­schaften. Als weiteren Schwerpunkt beraten wir Unternehmen, Privatpersonen sowie Versicherungsmakler beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier sind wir für Sie als Experten für außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung in allen Versicherungssparten tätig, insbesondere:

Beratung bei Berufsunfähigkeit

Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufs­unfähigkeits­ver­sicher­ungen, Berufs­unfähigkeits­zusatz­ver­sicher­ungen (BU/BUZ), Existenz­schutz­ver­sicher­ungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unter­stützen Sie bei der Antrag­stellung auf Leistungen aus der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung. Durch eine kompetente fach­an­walt­liche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung aus­schließen oder lange verzögern und es die Erfolgs­quote der Leistungs­anerkennung erhöht sich deutlich.

Personen­versicher­ungen

Als Spezialisten im Personen­ver­sicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Kranken­versicherungen (PKV), Kranken­tage­geld­versicherungen (KTG), privaten Unfall­versicher­ungen (PUV) sowie privaten Berufs­unfähigkeits­versicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rück­forderungs­ansprüche des Versicherers ab.

Sach­versicher­ungen

Als Spezialisten im Sach­versicherungs­recht bei Ansprüchen gegen Sach­versicher­ungen wie Gebäude­versicher­ungen oder Wohngebäudeversicherung, Feuerver­sicher­ungen, Elementarschadenversicherungen, Maschinen­bruch­versicher­ungen, Technikversicherungen, Gastro-Policen, Betriebsunterbrechungsversicherungen (BUV), Betriebsschließungsversicherungen (BSV), Ertragsausfallversicherung, MehrkostenversicherungGebäudeinhaltversicherungen, Hausrats­versicher­ungen, Einbruch-Diebstahlversicherungen, Valorenversicherungen, Transportversicherungen sowie Rechts­schutz­versicherungen.

Wir helfen bei der Strukturierung der Schadens­aufnahme, Beschleunigung der Regulierung sowie außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung nach Brand­schäden, Wasser­schäden, Über­schwemmungs­schäden, Maschinen­bruch­schäden sowie Betriebsunterbrechungsschäden, schadensbedingen Ertragsausfällen und Mehrkosten und Betriebsschließungsschäden. Dabei bringen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die technische Expertise sowie die dafür notwendigen vertieften Kenntnisse im Bereich des Transport- und Speditionsrechts mit, und arbeiten mit renommierten technischen Sachverständigen und Gutachtern zusammen, um Ihre Fälle schnell und erfolgreich bearbeiten zu können.

Haftpflichtversicherungen, D&O-Versicherungen

Sie sind Unternehmer, Architekt, Bauingenieur, Ingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung oder Ihre Vermögens­schadens­haftpflicht­versicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche mit dem dafür notwendigen wirtschafts- und steuerrechtlichen Verständnis durch und wehren Haftungsansprüche ab.

Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privat­haftpflicht­versicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.