Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht!
Dabei vertreten wir Sie bundesweit. Persönlich stehen wir Ihnen an unserem Standort in Frankfurt zur Verfügung.
Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht!
Dabei vertreten wir Sie bundesweit. Persönlich stehen wir Ihnen an unserem Standort in Frankfurt zur Verfügung.
Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir nehmen uns hierfür bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit. Im Rahmen dieser kostenlosen ersten Einschätzung informieren wir Sie vertraulich und unverbindlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht und kennen alle Kniffe der Versicherungsgesellschaften und Ärzte!
Wir konzentrieren uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht konsequent auf die Geltendmachung von Ansprüchen von privaten und gewerblichen (Unternehmer) Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungsgesellschaften aus ihrem Versicherungsvertrag, auf die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten bei Behandlungsfehlern, Ärztepfusch, und Medizinproduktefehlern sowie auf Personenschäden aufgrund von Krankheit oder Unfällen. Dabei führt gerade bei Großschäden kein Weg an uns vorbei. Durch unsere langjährige Erfahrung im Personenschadensrecht wie im Sachsschadensrecht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizinrechtlichen und versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse Ihre Ansprüche und Interessen selbst in komplexesten Verfahren erfolgreich durchsetzen und individuelle Lösungen für Sie erreichen. Dabei werden Sie jeweils von dem für Ihre Angelegenheit besten Anwalt vertreten!
Kersten E. Tauer, LL. M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Antonia Rhiel
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Corinna Wischke
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Dr. Burkard Lensing
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, Opfer von Ärztepfusch geworden sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen will: Schildern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir informieren Sie als erfahrene Anwälte für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nimmt sich ein Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.
Leider tritt diese Situation regelmäßig auf: Sie haben als Privatperson oder Unternehmen über viele Jahre regelmäßig Versicherungsbeiträge in eine Personenversicherung, Sachversicherung oder Haftpflichtversicherung eingezahlt. Nun ist der Versicherungsfall eingetreten und der Versicherer verweigert den Versicherungsschutz? Dies ist nicht nur ärgerlich: In vielen Fällen ist der Versicherungsnehmer existenziell auf die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung zur Deckung seines Lebensunterhaltes oder zum Ausgleich der finanziellen Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag angewiesen, sodass bei einer Nichtleistung schwere Vermögensschäden oder Insolvenz droht.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Sie rundum zu unterstützen. Denn leider ist es so, dass viele Versicherungen im Falle ihrer Inanspruchnahme den Versicherungsfall bestreiten. Dann muss der Versicherungsnehmer alle Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls beweisen, was nicht immer einfach ist. Eine andere Strategie der Versicherer ist es, im Falle des Eintritts des Versicherungsfalls den Versicherungsvertrag zu kündigen, von diesem zurückzutreten oder anzufechten, weil der Versicherungsnehmer angeblich seine vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG oder der Verletzung anderer vertraglichen Obliegenheiten gemäß § 28 VVG verletzt habe. Dazu behauptet der Versicherer häufig, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsschluss oder bei der Inanspruchnahme falsche, unwahre oder unvollständige Angaben gemacht.
Dieser Einwand greift jedoch nicht immer. Bei einer sorgfältigen Prüfung des Vertragsverhältnisses durch uns lässt sich häufig feststellen, dass der Versicherer selbst Fristen versäumt, Fragen falsch gestellt oder den Versicherungsnehmer unwirksam belehrt hat. Auch machen wir als Anwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main und Köln oft die Erfahrung, dass der Versicherer bei Vertragsschluss seiner Nachfrageobliegenheit nicht nachkam.
Weitere typische Strategien der Versicherungsunternehmen, sich im Schadensfall ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen und unsere Möglichkeiten, den Leistungsanspruch erfolgreich für Sie als Versicherungsnehmer oder versicherte Person durchzusetzen, sind nachfolgend bei den jeweiligen Versicherungsarten beschrieben:
Wir beraten bundesweit Unternehmen und Privatpersonen beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Wir beraten Unternehmen, Körperschaften und Vereine bei der Versicherungsvergabe bzw. der Ausschreibung von Versicherungsleistungen.
Wurde der Versicherungsvertrag durch einen Versicherungsmakler geschlossen, prüfen wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht regelmäßig die Haftung Ihres Versicherungsmaklers. Denn anders als der Versicherungsagent, der nach §§ 69, 70 VVG und nach der Rechtsprechung des BGH als “Auge und Ohr” des Versicherers angesehen wird, steht der Versicherungsmakler im Lager des Versicherungsnehmers. Er schuldet dem Versicherungsnehmer gemäß § 60 VVG eine Beratung nach dem “Best-Advice-Prinzip”. Deshalb haftet der Makler aus dem Maklervertrag, wenn er seiner Verpflichtung, den Versicherungsnehmer darüber aufzuklären, welcher Versicherungsvertrag für ihn und seine Bedürfnisse geeignet ist, nicht nachkommt. Deshalb bestehen unter Umständen im Falle neben den Ansprüchen gegen den Versicherer auch Ansprüche gegen den Versicherungsmakler.
Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Selbstständige zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Versicherer. Das heißt, dass auch Sie bei uns jederzeit einen Anwalt für Versicherungsrecht kontaktieren können – unabhängig davon, ob Ihr Fall privater oder beruflicher Natur ist.
Ja! Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Anwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige darauf spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund der nachgewiesenen speziellen, theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Frau Rechtsanwältin Corinna Wischke von der Rechtsanwaltskammer Köln die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir beraten Sie bei der Anfertigung von Meldungen zur privaten Unfallversicherung (PUV), Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) sowie zur Haftpflichtversicherung.
Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer durch.
Wir wehren für Sie unberechtigte Anfechtungen, Rücktritte, Kündigungen oder Vertragsanpassungen ab. Dabei vertreten wir ausschließlich die Versichertenseite.
Aufgrund § 215 VVG ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung neben dem Gericht, an dem die Versicherungsgesellschaft oder der Versicherungsvermittler ihren beziehungsweise seinen Sitz hat, auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Vor allem für Versicherungsnehmer, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr unterhalten, aber hierzulande einen Anwalt benötigen, ist sowohl der Gerichtsort Köln als auch der Gerichtsort Frankfurt am Main interessant, da sowohl in Köln als auch im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main viele Versicherungsgesellschaften ihren Sitz haben.
Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungsleistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Versicherungsverträgen wegen angeblicher arglistiger Täuschung sowie Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Als weiteren Schwerpunkt beraten wir Unternehmen, Privatpersonen sowie Versicherungsmakler beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier sind wir für Sie als Experten für außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung in allen Versicherungssparten tätig, insbesondere:
Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BU/BUZ), Existenzschutzversicherungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch eine kompetente fachanwaltliche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung ausschließen oder lange verzögern und es die Erfolgsquote der Leistungsanerkennung erhöht sich deutlich.
Als Spezialisten im Personenversicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen (PKV), Krankentagegeldversicherungen (KTG), privaten Unfallversicherungen (PUV) sowie privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rückforderungsansprüche des Versicherers ab.
Als Spezialisten im Sachversicherungsrecht bei Ansprüchen gegen Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Brandversicherungen, Maschinenbruchversicherungen, Gastro-Policen, Betriebsunterbrechungsversicherungen, Betriebsschließungsversicherungen (BSV), Technikversicherungen, Transportversicherungen, Hausratsversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen.
Wir helfen bei der Strukturierung der Schadensaufnahme und Beschleunigung der Regulierung nach Brandschäden, Wasserschäden, Überschwemmungsschäden, Maschinenbruchschäden sowie Betirebsunterbrechungsschäden und Betriebsschließungsschäden. Dabei bringen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die technische Expertise sowie die dafür notwendigen vertieften Kenntnisse im Bereich des Transport- und Speditionsrechts mit, um Ihre Fälle erfolgreich bearbeiten zu können.
Sie sind Unternehmer, Architekt, Bauingenieur, Ingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung oder Ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche mit dem dafür notwendigen wirtschafts- und steuerrechtlichen Verständnis durch und wehren Haftungsansprüche ab.
Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.
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