Ihre Anwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Experten im Schadensrecht

Wir haben uns als Rechts­anwälte und Fachanwälte für Versicherungs­recht und Medizin­recht kon­sequent auf die Geltend­machung von Ansprüchen von privaten und gewerblichen Ver­sicherungs­nehmern gegenüber Ver­sicherungs­gesell­schaften aus ihrem Ver­sicherungs­vertrag, auf die Durchsetzung von Schaden­ersatz und Schmerzens­geld­ansprüchen von Patienten bei Behandlungs­fehlern, Ärzte­pfusch, und Medizin­produkte­fehlern sowie auf Personen­schäden aufgrund von Krank­heit oder Unfällen spezialisiert. Durch unsere langjährige Erfahrung im Personen­schadens­recht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizin­rechtlichen und ver­sicherungs­rechtlichen Spezial­kenntnisse Ihre Ansprüche und Interessen selbst in komplexesten Verfahren erfolgreich durchsetzen.

Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht sind komplexe Spezialrechtsgebiete, die von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangen. Deshalb können nur darauf spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte sachgerechte Arbeit leisten und für Sie als Mandanten effiziente und gute Ergebnisse erzielen.

Versicherungsrecht

Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Ver­sicherungs­recht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungs­leistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Ver­sicher­ungs­verträgen wegen angeblicher argl­istiger Täuschung sowie Abwehr un­berechtigter Rück­forderungs­an­sprüche gegenüber Ver­sicherungs­gesell­schaften. Hier sind wir für Sie als Experten in den folgenden Rechtsgebieten tätig:

Als Spezialisten im Personen­ver­sicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Kranken­versicherungen (PKV), Kranken­tage­geld­versicherungen (KTG), privaten Unfall­versicher­ungen (PUV) sowie privaten Berufs­unfähigkeits­versicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rück­forderungs­ansprüche des Versicherers ab.

Wir beraten und unter­stützen Sie bei der Antrag­stellung auf Leistungen aus der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung. Durch eine kompetente fach­an­walt­liche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung aus­schließen oder lange verzögern und es die Erfolgs­quote der Leistungs­anerkennung erhöht sich deutlich.

Als Spezialisten im Sach­versicherungs­recht bei Ansprüchen gegen Sach­versicher­ungen wie Gebäude­versicher­ungen, Brand­ver­sicher­ungen, Maschinen­bruch­versicher­ungen, Technik­ver­sicher­ungen, Hausrats­versicher­ungen sowie Rechts­schutz­versicherungen. Wir helfen bei der Strukturierung der Schadens­aufnahme und Beschleunigung der Regulierung nach Brand­schäden, Wasser­schäden, Über­schwemmungs­schäden sowie Maschinen­bruch­schäden. Ebenfalls werden wir für Sie tätig, wenn Ihre Privat­haftpflicht­versicherung, Ihre Betriebs­haftpflicht­versicherung oder Ihre Vermögens­schadens­haftpflicht­versicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.

Medizinrecht: Arzthaftung

Als Fach­anwälte für Medizin­recht haben wir uns aus­schließlich auf das Arzt­haftungs­recht, mithin auf die Ver­tretung von Patien­ten und deren An­gehörigen  spezialisiert. Dabei unterstützen wir die Auf­deckung von Behandlungs­fehlern und Ärztepfusch. Wir setzen für unsere Mandanten Schmerzens­geld und Schaden­ersatz­ansprüche aus Körperschäden sowie Ihre Patientenrechte außergerichtlich sowie gerichtlich selbst in komplexen und schwierigen Fällen durch. Dabei vertreten wir im Medizinschadensrecht ausschließlich die Patientenseite.

Medizinrecht: Zahnarzthaftung

Als Fach­anwälte für Medizin­recht und Spezia­listen für Zahnarzt­haftungsrecht setzen wir für Sie in Fällen des Ver­dachts auf zahn­ärztliche sowie kiefer­chirurgischer Behandlungs­fehler und Ärzte­pfusch Schmerzens­geld, Rück­zahlung der Behandlungs­kosten sowie Ihre weiteren Schaden­ersatz­ansprüche durch. Dabei sind wir aus­schließ­lich als Patienten­anwälte tätig.

Frankfurt am Main: Thurn-und-Taxis-Platz 6
   069 9288674-0

Köln: Hohenzollernring 103
   0221 4853110-0

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, Opfer von Ärztepfusch geworden sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen will: Schildern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir informieren Sie als erfahrene Anwälte Fachanwälte für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht im Rahmen einer vertraulichenunverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

Medizinrecht: Geburtsschaden

Wir decken als erfahrene Fach­anwälte für Medizin­recht und Spezia­listen für Arzt­haftung und Geburts­schadens­recht Behandlungs­fehler von Ärzten, Heb­ammen sowie Kliniken auf und setzen für Ihr Kind und Sie ihre umfassenden Ansprüche bei Geburts­fehlern durch. Dabei sind wir aus­schließ­lich als Patienten­anwälte tätig.

Medizinrecht: Haftung für fehlerhafte Medizinprodukte

Einer unserer Schwer­punkte als Fach­anwälte für Medizin­recht ist die Durch­setzung von Schaden­ersatz und Schmerzens­geld bei defekten, fehler­haften oder gebrochenen Medizin­produkten wie fehler­hafte Hüft-TEPs, Knie-TEPs, Wirbel­säulen-Cages, Bauch­netze, Brust­implantate oder Herz­schritt­machern, ICD-Systemen (Implantier­bare Cardioverter-Defibrillatoren) sowie Imsulin­pumpen nach dem Produkt­haftungs­gesetz.

Schadenersatz für Unfallopfer und Personenschäden

Als Fach­anwälte für Medizin­recht und Fach­anwälte für Ver­sicherungs­recht vertreten wir Sie als Opferanwälte und Spezia­listen im Personen­schadens­recht, wenn Sie als Opfer oder Geschädigter eines Auto­unfalls, eines Fahrrad­unfalls, eines anderen Unfalls, eines Hunde­bisses, eines Reit­unfalls, eines Brandes oder einer Körper­ver­letzung Schmerzens­geld und Schaden­ersatz­ansprüche aus Körper­schäden geltend machen wollen.