Persönlich stehen wir Ihnen an den Standorten in Frankfurt am Main und Köln zur Verfügung. Für weitere Details klicken Sie auf den jeweiligen Ortsnamen.
Wir vertreten Sie bundesweit
Ihre Anwälte für Schadensrecht
Wir haben uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht konsequent auf die Geltendmachung von Ansprüchen von privaten und gewerblichen Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungsgesellschaften aus ihrem Versicherungsvertrag, auf die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten bei Behandlungsfehlern, Ärztepfusch, und Medizinproduktefehlern sowie auf Personenschäden aufgrund von Krankheit oder Unfällen spezialisiert. Durch unsere langjährige Erfahrung im Personenschadensrecht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizinrechtlichen und versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse Ihre Ansprüche und Interessen selbst in komplexesten Verfahren erfolgreich durchsetzen.

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Experten für Arzthaftungsrecht und dem Recht der Versicherungsnehmer
Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht sind komplexe Spezialrechtsgebiete, die von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangen. Deshalb leisten darauf spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte eine sachgerechtere Arbeit und erzielen für Sie als Mandanten effizientere und bessere Ergebnisse. Dabei konzentrieren wir uns in unserer Arbeit konsequent auf diese Rechtsgebiete:
Versicherungsrecht
Als Fachanwälte für Versicherungsrecht setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, privaten Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Lebensversicherungen, Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Brandversicherungen und Hausratsversicherungen durch und wehren unberechtigte Kündigungen, Rücktritte, Anfechtungen des Versicherungsvertrages sowie Rückforderungsansprüche ab. Dabei vertreten wir ausschließlich Versicherungsnehmer.
Arzthaftungsrecht
Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir auf Arzthaftungsrecht spezialisiert. Wir setzen für Sie Schmerzensgeld, Schadenersatzansprüche aus Körperschäden durch. Dabei vertreten wir ausschließlich Patienten.
Zahnarzthaftungsrecht
Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir auf Zahnarzthaftungsrecht spezialisiert. Wir setzen für Sie Schmerzensgeld, die Rückforderung / Freistellung von bisherigen Behandlungskosten des schädigenden Zahnarztes sowie weitere zusätzliche Behandlungskosten und Schadenersatzansprüche durch. Dabei vertreten wir ausschließlich Patienten.
Geburtsschadensrecht
Wir sichern als Fachanwälte für Medizinrecht für Ihr Kind und Sie bei Geburtsschäden und Behandlungsfehlern vor und/oder während der Geburt umfassende Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadenersatz sowie vermehrten Bedürfnissen durch.
Medizinproduktehaftung
Als Fachanwälte für Medizinrecht setzen wir Ihre Rechte auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durch, wenn Sie Opfer von fehlerhaften Medizinprodukten nach dem Produkthaftungsgesetz geworden sind.
Schadenersatz für Unfallopfer
Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Medizinrecht bei Personenschäden infolge eines Unfalls, Brandes oder einer Körperverletzung und setzen Ihre Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und/oder Schmerzensgeldrente durch.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, Opfer von Ärztepfusch geworden sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen will: Schildern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir informieren Sie als erfahrene Anwälte für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.
Frankfurt
60313 Frankfurt a. M.
Köln
50672 Köln
Unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung
Persönliches Beratungsgespräch
Strukturierte Fallbearbeitung
Langjährige Erfahrung
Höchste Diskretion
Eingespieltes Team
Standorte in Frankfurt a. M. und Köln
Akte jederzeit online einsehbar
Medizinrecht
Als Fachanwälte für Medizinrecht haben wir uns ausschließlich auf das Arzthaftungsrecht, mithin auf die Vertretung von Patienten und deren Angehörigen gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden, Kliniken, Hebammen, Pflegeeinrichtungen und Geburtshäusern sowie Medizinprodukteherstellern spezialisiert. Dabei unterstützen wir die Aufdeckung von Behandlungsfehlern und setzen für unsere Mandanten Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche außergerichtlich sowie gerichtlich selbst in komplexen und schwierigen Fällen durch. Hierbei kämpfen wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte in den folgenden Rechtsgebieten:
Ärztliche Behandlungsfehler
Als Fachanwälte für Medizinrecht und Spezialisten für Arzthaftungsrecht setzen wir für Sie in Fällen des Verdachts auf ärztliche Behandlungsfehler und Ärztepfusch Schmerzensgeld, Schadenersatzansprüche aus Körperschäden sowie Ihre Patientenrechte durch. Dabei vertreten wir im Medizinschadensrecht ausschließlich die Patientenseite.
Zahnärztliche Behandlungsfehler
Als Fachanwälte für Medizinrecht und Spezialisten für Zahnarzthaftungsrecht setzen wir für Sie in Fällen des Verdachts auf zahnärztliche sowie kieferchirurgischer Behandlungsfehler und Ärztepfusch Schmerzensgeld, Rückzahlung der Behandlungskosten sowie Ihre weiteren Schadenersatzansprüche durch. Dabei sind wir ausschließlich als Patientenanwälte tätig.
Schäden bei der Geburt
Wir decken als erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht und Spezialisten für Arzthaftung und Geburtsschadensrecht Behandlungsfehler von Ärzten, Hebammen sowie Kliniken auf und setzen für Ihr Kind und Sie ihre umfassenden Ansprüche bei Geburtsfehlern durch. Dabei sind wir ausschließlich als Patientenanwälte tätig.
Medizinrecht: Schadenersatz für fehlerhafte Medizinprodukte
Einer unserer Schwerpunkte als Fachanwälte für Medizinrecht ist die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei defekten, fehlerhaften oder gebrochenen Medizinprodukten wie fehlerhafte Hüft-TEPs, Knie-TEPs, Wirbelsäulen-Cages, Bauchnetze, Brustimplantate oder Herzschrittmachern, ICD-Systemen (Implantierbare Cardioverter-Defibrillatoren) sowie Imsulinpumpen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schmerzensgeld und Schadenersatz für Unfallopfer und Personenschäden
Als Fachanwälte für Medizinrecht und Fachanwälte für Versicherungsrecht vertreten wir Sie als Opferanwälte und Spezialisten im Personenschadensrecht, wenn Sie als Opfer oder Geschädigter eines Autounfalls, eines Fahrradunfalls, eines anderen Unfalls, eines Hundebisses, eines Reitunfalls, eines Brandes oder einer Körperverletzung Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche aus Körperschäden geltend machen wollen.
Versicherungsrecht
Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungsleistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Versicherungsverträgen wegen angeblicher arglistiger Täuschung sowie Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Hier sind wir für Sie als Experten in den folgenden Rechtsgebieten tätig:
Personenversicherungen
Als Spezialisten im Personenversicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen (PKV), Krankentagegeldversicherungen (KTG), privaten Unfallversicherungen (PUV) sowie privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rückforderungsansprüche des Versicherers ab.
Sachversicherungen
Als Spezialisten im Sachversicherungsrecht bei Ansprüchen gegen Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Brandversicherungen, Maschinenbruchversicherungen, Technikversicherungen, Hausratsversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen. Wir helfen bei der Strukturierung der Schadensaufnahme und Beschleunigung der Regulierung nach Brandschäden, Wasserschäden, Überschwemmungsschäden sowie Maschinenbruchschäden. Ebenfalls werden wir für Sie tätig, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung, Ihre Betriebshaftpflichtversicherung oder Ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.
Beratung bei der Berufsunfähigkeit
Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BU/BUZ), Existenzschutzversicherungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch eine kompetente fachanwaltliche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung ausschließen oder lange verzögern und es die Erfolgsquote der Leistungsanerkennung erhöht sich deutlich.