Rechtsanwälte + Fachanwälte
Private Krankenversicherung
Köln

Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht!

Dabei vertreten wir Sie bundesweit. Persönlich stehen wir Ihnen an unserem Standort in Köln zur Verfügung.

Köln

Hohenzollernring 103
50672 Köln

Ihre Anwälte

Sie suchen einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht oder Schadensrecht?

Wir haben uns als Rechts­anwälte und Fach­an­wälte für Ver­sicher­ungs­recht und Medi­zin­recht kon­sequent auf die Geltend­machung von An­sprüch­en von pri­vat­en und gewerb­lichen Ver­sicherungs­nehmern ge­gen­über Ver­sicherungs­gesell­schaft­en aus ihrem Ver­sicherungs­vertrag, auf die Durch­setzung von Schaden­ersatz und Schmerzens­geld­ansprüchen von Patienten bei Behandlungs­fehlern, Ärzte­pfusch, und Medizin­produkte­fehlern sowie auf Personen­schäden aufgrund von Krank­heit oder Unfällen spezialisiert. Durch unsere lang­jährige Erfahr­ung im Personen­schadens­recht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizin­rechtlich­en und ver­sicherungs­rechtlichen Spezial­kenntnisse Ihre An­sprüche und Interessen selbst in komplex­esten Ver­fahren erfolgreich durch­setzen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie einen ärzt­lichen Kunst­fehler ver­muten, Opfer von Ärzte­pfusch geworden sind oder Ihre Ver­sicher­ung nicht zahlen will: Schil­dern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir infor­mieren Sie als erfahr­ene An­wälte für Medizin­recht mit Spezial­isierung auf Arzt­haftungs­recht sowie Ver­sicherungs­recht im Rahmen einer un­ver­bind­lichen und kosten­losen ers­ten Ein­schätz­ung über Ihre recht­lichen Mög­lich­keiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

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Unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung

Persönliches Beratungsgespräch

Strukturierte Fallbearbeitung

Gute Erfolge in außergerichtlichen Einigungen

Langjährige Prozesserfahrung

Eingespieltes Team

Standorte in Frankfurt a. M. und Köln

Akte jederzeit online einsehbar

Experten für private Krankenversicherung und dem
Recht der Ver­sicherungs­nehmer

Im Falle der Leistungsverweigerung durch die Krankenversicherung stehen privat Krankenversicherte häufig vor dem Problem, eine geplante dringend medizinisch notwendige Heilbehandlung verweigert zu bekommen und/oder für eine hohe Rechnung aus einer Krankenbehandlung selbst aufkommen zu müssen, obwohl sie sich gerade für den Krankheitsfall umfassend abgesichert glaubten.

Dabei hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen klar definiert, welche Rechte der Versicherungsnehmer hat. Gerade im Bereich der Definition der medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Sinne von § 1 Abs. 2 MB/KK wurde klargestellt, dass auch teuere Behandlungen von der privaten Krankenversicherung erstattet werden müssen. Der Versicherungsnehmer braucht sich nicht auf andere Therapien oder Hilfsmittel zur Beseitigung oder Linderung des Leidens verweisen zu lassen.

Mit der Feststellung der Unwirksamkeit der sogenannten “Wissenschaftlichkeitsklausel” hat der BGH deutlich gemacht, dass der private Krankenversicherer die Kostenübernahme einer durchgeführten Behandlung nicht mit der Begründung ablehnen kann, dass die angewandte Therapie wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt sei. Dies gilt auch, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Heilungserfolges gering ist.

In vielen Fällen ist der Versuch des Versicherers, eine Einschränkung der Leistungspflicht nach § 5 Abs. 2 MB/KK wegen Übersteigens des medizinisch notwendigen Maßes oder eines angeblichen auffälligen Mißverhältnisses vorzunehmen, nicht rechtmäßig.

Dies gilt insbesondere für die Erstattung bestimmter Therapien wie

  • Augen-Laser-Behandlungen (Lasik®-OP)
  • Insulinpumpen (mylife® OmniPod®, Accu-Chek® Insight®, Animas® Vibe®, Medtronic® Minimed®)
  • Flash oder kontinuierliche Glucose-Messsysteme (Abbott® FreeStyle Libre®, Dexcom G5®, Medtronic® Enlite®)
  • Prostata-Operationen mit NanoKnife
  • Kinderwunschbehandlung (IVF, ICSI)

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Kündigung, Rücktritt, Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung

Regelmäßig kommt es in den ersten Jahren nach dem Wechsel in eine private Krankenversicherung im Falle von Leistungsanforderungen aber auch bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung (KTG) zu einer Überprüfung durch den Versicherer, ob der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Aufnahmeantrags sämtliche Fragen zu Arztkontakten, Vorerkrankungen, Beschwerden und/oder psychischen Problemen ordnungsgemäß und vollständig beantwortet hat. Stellt der Versicherer fest, dass Fragen falsch und/oder unvollständig beantwortet hat, kann er den Vertrag durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung beenden. Eine Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung des Vertrages einer privaten Krankenversicherung wegen angeblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG durch den Versicherer hat für viele Versicherte neben der Nichterstattung ihrer Aufwendungen in dem konkreten Versicherungsfall die weitreichende Konsequenz, dass sie keinen neuen Versicherer finden, der sie zu einem anderen Tarif als einen ungünstigen Basistarif versichert. Darüber hinaus steht dem Versicherer das Recht zu, eventuell bisher gezahlte Leistungen aus der privaten Krankenversicherung zurück zu fordern, dennoch aber die von dem Versicherungsnehmer gezahlte Prämie zu behalten.

Auslandsreisekrankvenversicherung / Krankenversicherung für ausländische Gäste

Regelmäßig bestreiten auch Auslands-Reisekrankenversicherungen die medizinische Notwendigkeit von bestimmten Behandlungen im Ausland, das Vorhandensein der Erkrankung vor der Abreise, des Rücktransportes des Versicherten durch einen Langstreckenkrankentransport oder ein Ambulanzflugzeug.

Auch wird bei für Verwandte oder Geschäftspartner abgeschlossenen Krankenversicherungen für ausländische Gäste regelmäßig der medizinische Notfall bestritten bzw. behauptet, die versicherte Person sei bereits vor der Ankunft erkrankt.

Brauche ich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Ja! Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnissen zu erzielen. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer durch.

Wir wehren für Sie unberechtigte Anfechtungen, Rücktritte, Kündigungen, um dieses, mit großen finanziellen Risiken belastete Szenario abzuwenden.

Dabei vertreten wir ausschließlich die Versichertenseite.

Ver­sicher­ungs­recht

Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Ver­sicherungs­recht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungs­leistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Ver­sicher­ungs­verträgen wegen angeblicher argl­istiger Täuschung sowie Abwehr un­berechtigter Rück­forderungs­an­sprüche gegenüber Ver­sicherungs­gesell­schaften. Hier sind wir für Sie als Experten in den folgenden Rechtsgebieten tätig:

Personen­versicher­ungen

Als Spezialisten im Personen­ver­sicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Kranken­versicherungen (PKV), Kranken­tage­geld­versicherungen (KTG), privaten Unfall­versicher­ungen (PUV) sowie privaten Berufs­unfähigkeits­versicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rück­forderungs­ansprüche des Versicherers ab.

Beratung bei Berufsunfähigkeit

Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufs­unfähigkeits­ver­sicher­ungen, Berufs­unfähigkeits­zusatz­ver­sicher­ungen (BU/BUZ), Existenz­schutz­ver­sicher­ungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unter­stützen Sie bei der Antrag­stellung auf Leistungen aus der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung. Durch eine kompetente fach­an­walt­liche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung aus­schließen oder lange verzögern und es die Erfolgs­quote der Leistungs­anerkennung erhöht sich deutlich.

Sach­versicher­ungen

Als Spezialisten im Sach­versicherungs­recht bei Ansprüchen gegen Sach­versicher­ungen wie Gebäude­versicher­ungen, Brand­ver­sicher­ungen, Maschinen­bruch­versicher­ungen, Technik­ver­sicher­ungen, Hausrats­versicher­ungen sowie Rechts­schutz­versicherungen. Wir helfen bei der Strukturierung der Schadens­aufnahme und Beschleunigung der Regulierung nach Brand­schäden, Wasser­schäden, Über­schwemmungs­schäden sowie Maschinen­bruch­schäden.

Haftpflichtversicherungen

Sie sind Unternehmer, Architekt, Steuerberater oder Rechtsanwalt und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung oder Ihre Vermögens­schadens­haftpflicht­versicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche durch.

Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privat­haftpflicht­versicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.