Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht!
Dabei vertreten wir Sie bundesweit. Persönlich stehen wir Ihnen an unserem Standort in Frankfurt zur Verfügung.
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Dabei vertreten wir Sie bundesweit. Persönlich stehen wir Ihnen an unserem Standort in Frankfurt zur Verfügung.
Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir nehmen uns hierfür bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit. Im Rahmen dieser kostenlosen ersten Einschätzung informieren wir Sie vertraulich und unverbindlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht und kennen alle Kniffe der Versicherungsgesellschaften und Ärzte!
Wir konzentrieren uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht konsequent auf die Geltendmachung von Ansprüchen von privaten und gewerblichen (Unternehmer) Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungsgesellschaften aus ihrem Versicherungsvertrag, auf die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten bei Behandlungsfehlern, Ärztepfusch, und Medizinproduktefehlern sowie auf Personenschäden aufgrund von Krankheit oder Unfällen. Dabei führt gerade bei Großschäden kein Weg an uns vorbei. Durch unsere langjährige Erfahrung im Personenschadensrecht wie im Sachsschadensrecht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizinrechtlichen und versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse Ihre Ansprüche und Interessen selbst in komplexesten Verfahren erfolgreich durchsetzen und individuelle Lösungen für Sie erreichen. Dabei werden Sie jeweils von dem für Ihre Angelegenheit besten Anwalt vertreten!
Kersten E. Tauer, LL. M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Antonia Rhiel
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Dr. Burkard Lensing
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, Opfer von Ärztepfusch geworden sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen will: Schildern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir informieren Sie als erfahrene Anwälte für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nimmt sich ein Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.
Bei den meisten Eltern ist die Vorfreude auf die Geburt des eigenen Kindes groß und für sie unvergessliches Erlebnis. Um so schlimmer ist dann der Schock, wenn entweder im Vorfeld der Geburt oder bei der Geburt selbst medizinische Komplikationen auftreten, die zu schweren gesundheitlichen Schädigungen von Kind und/oder der Mutter führen und bei den ersten neonatologischen Untersuchungen und Therapiemaßnahmen der Verdacht auf einen Geburtsschaden gestellt wird. Eine solche Diagnose hat weitreichende und langfristige Folgen für alle Beteiligten, insbesondere wenn der Geburtsfehler dazu führt, dass das Kind von einer dauerhaften körperlichen und/oder geistigen Entwicklungsstörung oder Behinderung betroffen ist. Wäre die Erziehung eines Kindes nicht schon Aufgabe für die Eltern genug, stellt sie der Alltag mit einem behinderten Kind vor eine immense zusätzliche Herausforderung – und das rund um die Uhr. Als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht haben wir uns auf das Geburtsschadensrecht als Spezialgebiet im Medizinrecht/Arzthaftungsrecht spezialisiert, um Ihnen tatkräftig zur Seite zu stehen.
Als Fachanwälte für Geburtsschadensrecht unterstützen wir Sie bei der Ursachenklärung und prüfen, inwieweit ein Behandlungsfehler vor, während oder nach der Geburt vorliegt.
Die Schwerpunkte der Vorwürfe im Geburtsschadensrecht liegen überwiegend im Bereich der unzureichenden Verlaufsbeobachtung und Befunderhebung durch den Gynäkologen, den Arzt als Geburtshelfer oder die Hebamme sowie im Bereich von Organisationsmängeln im Krankenhaus oder dem Geburtshaus. Zudem kommen auch Aufklärungsmängel im Zusammenhang mit einem Geburtsschaden immer wieder zum Tragen.
Hierbei können eine Vielzahl von Fehlern zu einem Schaden für die Mutter oder bei dem Kind zu einem Geburtsschaden führen:
Nicht immer ist ein Geburtsschaden offensichtlich als solcher zu erkennen. Der Verdacht, dass man es mit einem möglichen Behandlungsfehler zu tun haben könnte, kann auch erst durch Verzögerungen in der Entwicklung, kleine motorische Defizite oder plötzlich auftretende epileptische Anfälle des Kindes aufkommen. Daher macht sich Ihr Anwalt und Spezialist im Geburtsschadensrecht in jedem Fall ein umfassendes Bild über die Situation und nimmt Ihnen einen großen Teil der notwendigen Erledigungen ab. Vom Anfordern wichtiger Unterlagen, etwa Behandlungsunterlagen des Frauenarztes, der Entbindungsklinik oder dem Geburtshaus und der Hebamme sowie der nachbehandelnden Neonatologen und der Kinderärzte, über das Korrespondieren mit geburtshilflichen Sachverständigen bis hin zum Bewerten und Berechnen, Verhandeln und Durchsetzen Ihrer Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruchs gegenüber den an der Geburt beteiligten Ärzten, Hebammen, Krankenhäuser und Geburtshäusern.
Dabei setzen wir uns als starke, juristisch versierte Partner für Sie und Ihr Kind gegenüber den bei Geburtsschäden auf der Gegenseite auftretenden Haftpflichtversicherungen und Rechtsanwälten außergerichtlich sowie, wenn notwendig vor Gericht ein.
Selbstverständlich klären wir Sie zuvor immer über die voraussichtlichen Kosten und Ihre Chancen aus rechtlicher Sicht auf, denn Transparenz gegenüber unseren Mandanten ist uns wichtig.
Ist ein von Ärzten und/oder Hebammen zu verantwortender Behandlungsfehler bestätigt, der zu einem Geburtsschaden geführt hat, nimmt die weitere Schadensregulierung ein großes Feld ein. Neben Schmerzensgeldzusprüchen für schwerstgeschädigte Kinder in einer Größenordnung von oftmals nicht unter 300.000 Euro gelangt man mit der anstehenden Regulierung der weiteren Schadenspositionen schnell zu einem Gesamtschadensvolumen von mehr als 2.500.000 Euro. Schließlich gilt es bei einem schwerwiegenden Geburtsfehler, laufenden und zukünftigen Pflege- und Betreuungsmehrbedarf abzusichern, einen Verdienstausfallschaden auszugleichen und den finanziellen Mehrbedarf abzudecken – beispielsweise Kosten für eine Haushaltshilfe bzw. Pflegepersonal oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung bzw. eines Fahrzeugs. Bei all diesen Schritten stehen wir Ihnen als erfahrene Fachanwälte gerne zur Seite.
Sie haben den berechtigten Verdacht auf einen Geburtsschaden wegen eines Behandlungsfehlers und fragen sich, ob ein Anwalt zwingend nötig ist? Als Experten sagen wir Ihnen: Ja! Denn das Geburtsschadensrecht ist ein hochkomplexes Spezialgebiet innerhalb des Medizinrechts/Arzthaftungsrechts. Wir vertreten im Geburtsschadensrecht wie im Arzthaftungsrecht ausschließlich die Patientenseite, so dass Sie sich sicher sein können, dass wir uns voll und ganz für Ihr Recht und das Recht Ihres Kindes einsetzen und die nötige Empathie mitbringen.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauervon der Rechtsanwaltskammer Köln der Titel Fachanwalt für Medizinrecht verliehen. Wir sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. So verhindern Sie, dass Ihr Kind und Sie nicht hinterher von der Versicherung des Arztes, der Klinik oder der Hebamme bei der Schadensregulierung nur unzureichend entschädigt werden.
Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungsleistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Versicherungsverträgen wegen angeblicher arglistiger Täuschung sowie Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Als weiteren Schwerpunkt beraten wir Unternehmen, Privatpersonen sowie Versicherungsmakler beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier sind wir für Sie als Experten für außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung in allen Versicherungssparten tätig, insbesondere:
Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BU/BUZ), Existenzschutzversicherungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch eine kompetente fachanwaltliche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung ausschließen oder lange verzögern und es die Erfolgsquote der Leistungsanerkennung erhöht sich deutlich.
Als Spezialisten im Personenversicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen (PKV), Krankentagegeldversicherungen (KTG), privaten Unfallversicherungen (PUV) sowie privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rückforderungsansprüche des Versicherers ab.
Als Spezialisten im Sachversicherungsrecht bei Ansprüchen gegen Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Brandversicherungen, Maschinenbruchversicherungen, Gastro-Policen, Betriebsunterbrechungsversicherungen, Betriebsschließungsversicherungen (BSV), Technikversicherungen, Transportversicherungen, Hausratsversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen.
Wir helfen bei der Strukturierung der Schadensaufnahme und Beschleunigung der Regulierung nach Brandschäden, Wasserschäden, Überschwemmungsschäden, Maschinenbruchschäden sowie Betirebsunterbrechungsschäden und Betriebsschließungsschäden. Dabei bringen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die technische Expertise sowie die dafür notwendigen vertieften Kenntnisse im Bereich des Transport- und Speditionsrechts mit, um Ihre Fälle erfolgreich bearbeiten zu können.
Sie sind Unternehmer, Architekt, Bauingenieur, Ingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung oder Ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche mit dem dafür notwendigen wirtschafts- und steuerrechtlichen Verständnis durch und wehren Haftungsansprüche ab.
Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.