Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht!
Dabei vertreten wir Sie bundesweit. Persönlich stehen wir Ihnen an unserem Standort in Frankfurt zur Verfügung.
Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir wissen, wie es geht!
Dabei vertreten wir Sie bundesweit. Persönlich stehen wir Ihnen an unserem Standort in Frankfurt zur Verfügung.
Sie suchen einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht oder Schadensrecht?
Wir haben uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht konsequent auf die Geltendmachung von Ansprüchen von privaten und gewerblichen Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungsgesellschaften aus ihrem Versicherungsvertrag, auf die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten bei Behandlungsfehlern, Ärztepfusch, und Medizinproduktefehlern sowie auf Personenschäden aufgrund von Krankheit oder Unfällen spezialisiert. Durch unsere langjährige Erfahrung im Personenschadensrecht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizinrechtlichen und versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse Ihre Ansprüche und Interessen selbst in komplexesten Verfahren erfolgreich durchsetzen.
Kersten E. Tauer, LL. M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dr. Burkard Lensing
Rechtsanwalt in Anstellung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Corinna Wischke
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Antonia Rhiel
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, Opfer von Ärztepfusch geworden sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen will: Schildern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir informieren Sie als erfahrene Anwälte für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei nehmen wir uns bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.
Wer als Betreiber von Gastronomie wie Restaurants, Bars, Cafés, Biergärten und Diskotheken sowie Hotels einen kompetenten Anwalt für Versicherungsrecht mit jahrelanger Erfahrung an den Standorten Frankfurt am Main oder Köln sucht, ist bei uns an der richtigen Adresse!
Sie haben eine Betriebsschließungsversicherung (BSV), Betriebsunterbrechungsversicherung, Pandemieversicherung oder eine kombinierte Gastro-Police abgeschlossen und möchten nun Ansprüche wegen Betriebsschließung aufgrund von Brand, Wasserschaden, allgemeiner Gesundheitsgefahren oder Schließungsverfügung wegen einer behördliche Anordnung aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Krankheit Covid-19 Corona geltend machen? Ihr Versicherer hat bereits abgelehnt oder Ihnen lediglich eine sehr niedrige Kulanzzahlung angeboten und behauptet nun, dass diese Fälle nicht von dem Versicherungsschutz mit umfasst sei?
Hier können wir im Wege einer kostenfreien ersten Einschätzung Ihre Police genau prüfen. In vielen Fällen lehnen Versicherer die Leistung vertragswidrig ab, um sich vor der nun anlaufenden Flut von Leistungsansprüchen zu erwehren.
Die Rechtssprechung hat hier bisher unterschiedliche Urteile gefällt. So hat das Oberlandesgerichts Hamm in einem Eilverfahren am 15. Juli .2020 (Az. 20 W 21/20) entschieden, dass bei überschlägiger Betrachtung kein Deckungsschutz bei der dort verhandelten Betriebsschließungsversicherung bestehen, da dies nicht ausdrücklich vereinbart worden sei. Andererseits bejaht das Landgericht München I in seinem Urteil vom 01.10.2020, Az. 12 O 5895/20 den Deckungsschutz einer Betriebsschließungsversicherung, da die die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) – in diesem Fall von der Allianz – intransparent und damit unwirksam seien.
Ein weiteres Urteil des Landgerichts Mannheim hat mit Urteil vom 29.04.2020 (11 O 66/20) hat ebenfalls die Eintrittspflicht im Falle einer Betriebsschließung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bejaht.
Mit diesen beiden Urteilen haben sich die Erfolgsaussichten, die volle Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme im Falle einer Betriebsschließung wegen Corona u erhalten, deutlich verbessert.
Weitere typische Strategien der Versicherungsunternehmen, sich im Schadensfall ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen, ist regelmäßig das Anzweifeln der von dem Steuerberater erstellten Jahresabschlüsse sowie G+V-Rechnungen, um die Versicherungsleistung zu kürzen oder gar nicht auszuzahlen.
Ja! Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Anwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt. Deshalb können nur wenige darauf spezialisierte Rechtsanwälte sachgerechte Arbeit leisten, um so für Sie als Mandant gute Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund der nachgewiesenen speziellen, theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde Herrn Rechtsanwalt Kersten Tauer und Frau Rechtsanwältin Antonia Rhiel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Frau Rechtsanwältin Corinna Wischke von der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Burkard Lensing von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Unsere Qualifikation bietet Ihnen die Basis für eine juristisch fundierte Bewertung Ihres Falles und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir setzen für Sie Ihre Leistungsansprüche gegen Ihren Versicherer mit Erfolg durch.
Aufgrund § 215 VVG ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung neben dem Gericht, an dem die Versicherungsgesellschaft oder der Versicherungsvermittler ihren beziehungsweise seinen Sitz hat, auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, seinen Unternehmenssitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die aktive und geschickte Wahl des Gerichtsstands kann insbesondere im Falle einer abweichenden Rechtssprechung der einzelnen Oberlandesgerichte von entscheidender Bedeutung für den Ausgang Ihres Falls sein.
Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungsleistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Versicherungsverträgen wegen angeblicher arglistiger Täuschung sowie Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Hier sind wir für Sie als Experten in den folgenden Rechtsgebieten tätig:
Als Spezialisten im Personenversicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen (PKV), Krankentagegeldversicherungen (KTG), privaten Unfallversicherungen (PUV) sowie privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rückforderungsansprüche des Versicherers ab.
Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BU/BUZ), Existenzschutzversicherungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch eine kompetente fachanwaltliche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung ausschließen oder lange verzögern und es die Erfolgsquote der Leistungsanerkennung erhöht sich deutlich.
Als Spezialisten im Sachversicherungsrecht bei Ansprüchen gegen Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Brandversicherungen, Maschinenbruchversicherungen, Technikversicherungen, Hausratsversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen. Wir helfen bei der Strukturierung der Schadensaufnahme und Beschleunigung der Regulierung nach Brandschäden, Wasserschäden, Überschwemmungsschäden sowie Maschinenbruchschäden.
Sie sind Unternehmer, Architekt, Steuerberater oder Rechtsanwalt und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung oder Ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche durch.
Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.
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