Rechtsanwälte + Fachanwälte für Betriebsschließungsversicherung Frankfurt

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Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betreuen Sie bundesweit von unserem Kanzleistandort in Frankfurt am Main.

Frankfurt am Main

Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt a. M.

Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir nehmen uns hierfür bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit. Im Rahmen dieser kostenlosen ersten Einschätzung informieren wir Sie vertraulich und unverbindlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Ihre Anwälte für Betriebsschließungsversicherung in Frankfurt

Wir haben uns als Rechts­anwälte und Fach­an­wälte für Ver­sicher­ungs­recht und Medi­zin­recht kon­sequent auf die Geltend­machung von An­sprüch­en von pri­vat­en und gewerb­lichen Ver­sicherungs­nehmern ge­gen­über Ver­sicherungs­gesell­schaft­en aus ihrem Ver­sicherungs­vertrag, auf die Durch­setzung von Schaden­ersatz und Schmerzens­geld­ansprüchen von Patienten bei Behandlungs­fehlern, Ärzte­pfusch, und Medizin­produkte­fehlern sowie auf Personen­schäden aufgrund von Krank­heit oder Unfällen spezialisiert. Durch unsere lang­jährige Erfahr­ung im Personen­schadens­recht wissen wir, wie wir auf Basis unserer medizin­rechtlich­en und ver­sicherungs­rechtlichen Spezial­kenntnisse Ihre An­sprüche und Interessen selbst in komplex­esten Ver­fahren erfolgreich durch­setzen.

Julia FronahlJulia Fronahl
08:01 16 Nov 22
Ich wollte an dieser Stelle noch einmal meinen Dank und mein Lob an die RA-Kanzlei Höll & Tauer aussprechen! Im nahen Familienkreis hatten wir einen Vorfall mit einem fehlerhaften Hüftgelenk, durch das es im Anschluss medizinische wie dann leider auch organisatorische / juristische Probleme gab.Durch den Fokus auf Medizinrecht H&T kontaktiert und den Fall im Erstgespräch geschildert. Das Team war sehr professionell und kompetent, dabei aber nett und verständnisvoll – wenn wir etwas mal nicht direkt nachvollziehen konnten, wurde es uns auf Nachfrage immer verständlich erklärt. Auch leider keine Selbstverständlichkeit mehr.Im Nachhinein auch Erfolg und quasi Glück im Unglück gehabt, was wir eben auch dem Team von Höll & Tauer zu verdanken haben. Daher klare Empfehlung, gerade in medizinischen Angelegenheiten!
Johannes OpackiJohannes Opacki
14:50 08 Jul 22
Im letzten Jahr einen recht schweren Unfall gehabt und die spätfolgen werden mich wohl auch noch lange begleiten. Private Unfallversicherung war vorhanden, aber die wollten sich lieber querstellen und den Anspruch an jeder Ecke anzeifeln. Kann man in so einer lage ja immer richtig gut gebrauchen.Von einer Nachbarin mit ähnlichem Fall dann Höll & Tauer empfohlen bekommen – hat sich ganz klar gelohnt auch wenn es kurzzeitig mal finster aussah. Aber das Endergebnis stimmt und die Mitarbeiter mit denen ich Kontakt hatte waren auch richtig nett! Kann die kanzlei also selbst nur weiter empfehlen!
Dana IliewskiDana Iliewski
10:10 24 May 22
Nach einem Verdacht auf Behandlungsfehler nach unzureichender Aufklärung durch eine neue Zahnärtzin in meiner sonst immer guten Zahnklinik ist mir Dr. Höll & Tauer empfohlen worden.Ein erstes klärendes (und kostenloses) Gespräch führte am Ende zu einem für mich persönlich sehr gutem Klärung der Angelegenheit. Extrem glücklich mit dem Ergebnis, daher klare Empfehlung an das freundliche Team von Höll & Tauer.
Katja SchwarzKatja Schwarz
14:46 28 Feb 22
Ärger mit meiner (nun ehemaligen) Versicherung nach plötzlichem und extremem Krankhitsfall gehabt. Wollten erst gar nichts zahlen, später einen lächerlich geringen Betrag. Die Kanzlei Höll & Tauer hat sich der Sache nach einem freundlichen Erstgespräch angenommen.Am Ende vielleicht nich das Maximum rausgeholt, da die Versicherung wohl extrem zäh war, aber doch wesentlich mehr als zunächst angeboten, daher bin ich insgesamt sehr zufrieden und kann die Anwälte hier persönlich sehr empfehlen.Danke nochmals!
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Experten für die Betriebsschließungsversicherung (BSV) und dem Recht der Ver­sicherungs­nehmer

Wer als Betreiber von Gastronomie wie Restaurants, Bars, Cafés, Biergärten und Diskotheken sowie Hotels einen kompetenten Anwalt für Versicherungsrecht mit jahrelanger Erfahrung an den Standorten Frankfurt am Main oder Köln sucht, ist bei uns an der richtigen Adresse!

Sie haben eine Betriebsschließungsversicherung (BSV), Betriebsunterbrechungsversicherung, Pandemieversicherung oder eine kombinierte Gastro-Police abgeschlossen und möchten nun Ansprüche wegen Betriebsschließung aufgrund von Brand, Wasserschaden, allgemeiner Gesundheitsgefahren oder Schließungsverfügung wegen einer behördliche Anordnung aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Krankheit Covid-19 Corona geltend machen? Ihr Versicherer hat bereits abgelehnt oder Ihnen lediglich eine sehr niedrige Kulanzzahlung angeboten und behauptet nun, dass diese Fälle nicht von dem Versicherungsschutz mit umfasst sei?

Hier können wir im Wege einer kostenfreien ersten Einschätzung Ihre Police genau prüfen. In vielen Fällen lehnen Versicherer die Leistung vertragswidrig ab, um sich vor der nun anlaufenden Flut von Leistungsansprüchen zu erwehren.

Die Rechtssprechung hat hier bisher unterschiedliche Urteile gefällt. So hat das Oberlandesgerichts Hamm in einem Eilverfahren am 15. Juli .2020 (Az. 20 W 21/20) entschieden, dass bei überschlägiger Betrachtung kein Deckungsschutz bei der dort verhandelten Betriebsschließungsversicherung bestehen, da dies nicht ausdrücklich vereinbart worden sei. Andererseits bejaht das Landgericht München I in seinem Urteil vom 01.10.2020, Az. 12 O 5895/20 den Deckungsschutz einer Betriebsschließungsversicherung, da die die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) – in diesem Fall von der Allianz – intransparent und damit unwirksam seien.

Ein weiteres Urteil des Landgerichts Mannheim hat mit Urteil vom 29.04.2020 (11 O 66/20) hat ebenfalls die Eintrittspflicht im Falle einer Betriebsschließung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bejaht.

Mit diesen beiden Urteilen haben sich die Erfolgsaussichten, die volle Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme im Falle einer Betriebsschließung wegen Corona u erhalten, deutlich verbessert.

Weitere typische Strategien der Versicherungsunternehmen, sich im Schadensfall ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen, ist regelmäßig das Anzweifeln der von dem Steuerberater erstellten Jahresabschlüsse sowie G+V-Rechnungen, um die Versicherungsleistung zu kürzen oder gar nicht auszuzahlen.

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Wenn Sie einen ärzt­lichen Kunst­fehler ver­muten, Opfer von Ärzte­pfusch geworden sind oder Ihre Ver­sicher­ung nicht zahlen will: Schil­dern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir infor­mieren Sie als erfahr­ene An­wälte für Medizin­recht mit Spezial­isierung auf Arzt­haftungs­recht sowie Ver­sicherungs­recht im Rahmen einer un­ver­bind­lichen und kosten­losen ers­ten Ein­schätz­ung über Ihre recht­lichen Mög­lich­keiten. Dabei nimmt sich ein Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht bis zu 20 Minuten für Sie am Telefon Zeit.

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Unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung

Persönliches Beratungsgespräch mit Fachanwalt

Strukturierte Fallbearbeitung

Gute Erfolge in außergerichtlichen Einigungen

Über 15 Jahre bundesweite Prozesserfahrung

Eingespieltes Team von Anwälten und Fachanwälten

Kanzleien in Frankfurt a. M. und Köln

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Es besteht eine Rechtsschutzversicherung? Sie haben freie Anwaltswahl!

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Die Rechtsschutzversicherung ist nach §§ 127, 129 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 3 Abs. 3 BRAO nicht berechtigt, die Auswahl des Rechtsanwaltes zu beschränken. Dem entsprechend können Sie frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen wollen. Die Rechtsschutzversicherung muss die freie Auswahl des Rechtsanwaltes akzeptieren. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und diese eine andere Rechtsanwaltskanzlei angegeben haben, so handelt sich dabei regelmäßig lediglich um eine Empfehlung, die in der Regel lediglich mit Ersparnissen von Kosten seitens der Rechtsschutzversicherung verbunden ist. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt nach dessen Qualifikation als Fachanwalt für das Rechtsgebiet, dass Ihren Fall betrifft und ob er regelmäßig entsprechende Fälle bearbeitet aus und nicht danach, ob dieser eine Vereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung getroffen hat.

Die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung erledigen wir üblicherweise für Sie. Je nach individuellen Tarif ist von Ihnen ein Selbstbehalt zu leisten. Wir rechnen gegenüber Rechtsschutzversicherungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Ver­sicher­ungs­recht

Ihre Versicherung will nicht zahlen, hat den Vertrag unberechtigt gekündigt, wegen Rücktritt beendet oder angefochten und fordert die von ihr gezahlten Leistungen zurück? Wir vertreten Sie als Fachanwälte für Ver­sicherungs­recht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Versicherungs­leistungen, Abwehr unberechtigter Kündigungen, Rücktritte und Anfechtung von Ver­sicher­ungs­verträgen wegen angeblicher argl­istiger Täuschung sowie Abwehr un­berechtigter Rück­forderungs­an­sprüche gegenüber Ver­sicherungs­gesell­schaften. Als weiteren Schwerpunkt beraten wir Unternehmen, Privatpersonen sowie Versicherungsmakler beim Abschluss und der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier sind wir für Sie als Experten für außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung in allen Versicherungssparten tätig, insbesondere:

Beratung bei Berufsunfähigkeit

Beratung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufs­unfähigkeits­ver­sicher­ungen, Berufs­unfähigkeits­zusatz­ver­sicher­ungen (BU/BUZ), Existenz­schutz­ver­sicher­ungen sowie schwere Krankheiten-Vorsorge-Versicherungen
Wir beraten und unter­stützen Sie bei der Antrag­stellung auf Leistungen aus der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung. Durch eine kompetente fach­an­walt­liche Beratung werden Fehler vermieden, die die Anerkennung auf Leistung aus­schließen oder lange verzögern und es die Erfolgs­quote der Leistungs­anerkennung erhöht sich deutlich.

Personen­versicher­ungen

Als Spezialisten im Personen­ver­sicherungsrecht setzen wir Ihrer Ansprüche gegenüber privaten Kranken­versicherungen (PKV), Kranken­tage­geld­versicherungen (KTG), privaten Unfall­versicher­ungen (PUV) sowie privaten Berufs­unfähigkeits­versicherungen (BU und BUZ) durch. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Kündigungen, Rücktritte oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab sowie Rück­forderungs­ansprüche des Versicherers ab.

Sach­versicher­ungen

Als Spezialisten im Sach­versicherungs­recht bei Ansprüchen gegen Sach­versicher­ungen wie Gebäude­versicher­ungen oder Wohngebäudeversicherung, Feuerver­sicher­ungen, Elementarschadenversicherungen, Maschinen­bruch­versicher­ungen, Technikversicherungen, Gastro-Policen, Betriebsunterbrechungsversicherungen (BUV), Betriebsschließungsversicherungen (BSV), Ertragsausfallversicherung, MehrkostenversicherungGebäudeinhaltversicherungen, Hausrats­versicher­ungen, Einbruch-Diebstahlversicherungen, Valorenversicherungen, Transportversicherungen sowie Rechts­schutz­versicherungen.

Wir helfen bei der Strukturierung der Schadens­aufnahme, Beschleunigung der Regulierung sowie außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung nach Brand­schäden, Wasser­schäden, Über­schwemmungs­schäden, Maschinen­bruch­schäden sowie Betriebsunterbrechungsschäden, schadensbedingen Ertragsausfällen und Mehrkosten und Betriebsschließungsschäden. Dabei bringen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die technische Expertise sowie die dafür notwendigen vertieften Kenntnisse im Bereich des Transport- und Speditionsrechts mit, und arbeiten mit renommierten technischen Sachverständigen und Gutachtern zusammen, um Ihre Fälle schnell und erfolgreich bearbeiten zu können.

Haftpflichtversicherungen, D&O-Versicherungen

Sie sind Unternehmer, Architekt, Bauingenieur, Ingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar und Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung oder Ihre Vermögens­schadens­haftpflicht­versicherung will keine Abwehrdeckung erteilen oder für einen rechtskräftig festgestellten, von Ihnen verursachten Schaden nicht eintreten? Wir beraten und setzen Ihre Ansprüche mit dem dafür notwendigen wirtschafts- und steuerrechtlichen Verständnis durch und wehren Haftungsansprüche ab.

Auch werden wir tätig, wenn Ihre Privat­haftpflicht­versicherung oder Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden einstehen will.